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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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401
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August 1550.

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Der Herr von Mesnaige sei daher auch nicht verpflichtet gewesen, ihmnachwerz" eine Urkunde zu gebenund habe keine Ermächtigung gehabt, allein ihm eine Zusage zu thun; denn die Credenz und Instruction, diegleich Anfangs der Verhandlungen über die Vereinung den Eidgenossen vorgelegt worden sei. laute nichtauf einen einzigen, sondern auf' beide Anwälte, wcßhalb die Zusage, wenn sie auch unbedingt geschehen wäre,den König nicht binden würde. Der Kläger replicirt, der Procurator habe ihm nicht verkünden lassen, daß°r sich lmm Stadtschreiber zu Solothuru erkundigen wolle, wie er, Kläger, mit Bezug auf die vou ihmerhobeneu Kundschaften es gethan habe.Es were ouch nit erkennt" und des Königs Anwälte seien ermächtigt,Einem die Pension abzukünden, warum sie nicht auch Gewalt haben sollten, eine Pension zuzusagen? DieRichter erkennen einhellig- Da des Klägers Kundschaften bezeugen, die ihm gewordene Zusage sei mitBedingungen (Fürworten") begleitet gewesen, so soll der Kläger in vierzehn Tagen, wenn es geschehenkönne, durch seine Ober., von Schaffhansen erbringen, daß er durch seine Mittel zur Annahme und Aufrichtungder Vereinung geholfen habe. Wenn er dieses erbringt, so soll ihn. sein Geld gemäß der Zusage erstattet'«erden, wenn nicht, der König freigesprochen sein. Daneben wird ihm vorgeschlagen, wenn es ihn. lieb sei,'"öge er sich auf diesem Tag erklären, ob er seine Forderung wolle fallen lassen, wenn seine beiden ältestenTöhne auf nächste Lichtmeß (2. Februar) um 300 Franken auf denstat" gestellt werden

Angegebene Quelle Abthcilung N.

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25. August zu lesen.

M. (27 August) Es erscheint wieder Camill de Vurgo von Bellenz in seinem und seiner Geschwister Namen, alsdes Hauptmann Baptista von Burqo, ihres Vaters selig, und trägt wiederholt vor - Benannter Baptista sei im^hre 1527 als Hauptmann des Königs bestellt worden, worauf er 400 Mann angenommen habe nnd mit^uptuiann Troger selig von Nri und andern Hauptleuteu, um auf dem kürzesten Wege zum rechten Zug5" klangen, nach Carra gezogen sei. Daselbst aber seien sie geschlagen und Baptista gefangen nach^land geführt worden, wo er für seine Erledigung 500 Kronen Nanzion habe geben müssen. Da habeauch seinen Bestellbrief und andere Ausweise zurücklassen nnd nachher den größten The.l der KnechteBahlen.üssen. Er habe ...... von den in der Eidgenossenschaft befindlichen Anwälten der Königs wiederholt

^'uäß der Vereinung für jene 400 Knechte Soldvergüt.mg für einen Monat verlangt. Dav sei soweit^°""uen, daß die Herren Maigret und Boisrigault ihm eine Bescheinigung gegeben haben, daß er wieHauptleute dieses Zuges bezahlt werden solle. Von dieser Verheißung legt der Kläger eine deutjche'^ue vg, Stndtschreiber Georg Hertwig von Solothurn mit andern Kundschaften und Briefen anf, welche?°s°n werden. Aus diesen Briefen ergebe sich, daß andere Hauptleute bezahlt worden seien. Da aber, nach langer Bewerbung in der Eidgenossenschaft und zuletzt auch in Frankreich, als die Vereinungworden sei nichts erhalten habe, habe er sich au seine Obern gewendet, die seine Ansprache für^ erkennt haben Hierauf sei er am 12. Juni und 4. August auf dem Marchtag erschienen und habe durch^"Solothurn aufgeno.nmene Kundschaft nachgewiesen, daß seine Zusage eine richtige Abschrift vom wahren^""l sei, worauf dem Procurator ein Zeil für die Erhärtung seiner Einwendungen bestimmt worden sei.