August 1550.
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tt. Dieser Tag ist angesetzt worden auf Anrufen des Gabriel de Rusca („Rüschga") wegen MarthaRusca, welche Jo. Peter de Rusca »in die Ehe angesprochen hat. In dieser Angelegenheit ist zuerst Jo.Peter vor die Obern gekommen und hat eröffnet, wie nach seiner Meinung der Commissar Anna „eben fastM)lt" lMw. Man hat dann dein Commissar geschrieben, er solle über Alles berichten, und nachdem seinbricht erfolgt war, ihm befohlen fnrzufahrcn. Auf das hat man die vom Commissar eingenommenenKundschaften und sein Urtheil, auch die von beiden Parteien verwilligtcn Spruche des Nathes zu BellenzUnd das zu Como von den Geistlichen ergangene Urtheil zur Hand genommen. Es gehen diese dahin, daßMartha de Rusca von Jo. Peter de Nnsca ledig erkennt und er verfallt ivnrde, ihr alle Kosten zu vergüten.Puchdem nun die Parteien vor den Boten auf diesem Tag erschienen sind und die Instructionen überein-ltimnien, hat man gleichförmig, wie Commissar Anna und das geistliche Gericht zu Como gcurtheilt, wobei^ ohne Appellation sein Verbleiben haben solle. Damit die Obern, die mit diesem Handel vielfach bemühtworden sind, hiemit nicht weiter belästigt werden, die Parteien einander ruhig lassen, auch nicht etwa nachPom appelliren, so wird für dergleichen weitere Umtriebe eine Buße von 100 Kronen festgesetzt, und wennParteien ferner in der Sache trölen sollten, so wird den Obern vorbehalte», sie nebst dem Gut auchLeib zu bestrafen. Vermöge der Statuten soll Peter Rusca die erlaufenen Kosten in Ziemlichkeit^'tragen. I». Neber die Frage, ob Martha Nnsca, des Schwan Bernards Tochter, zu lcgitimiren sei, wird"ach Vergleichnng der Instructionen die Legitimation ausgesprochen, so daß die Martha zum Gute ihresKaters vermöge des aufgerichteten Instruments und der Statnten Erbe sei» soll. «. Das Wasser DragonatoP"st oft schnell mit großem Schaden an, wodurch im Boden Vieles versarrt wird. Es ist deßnahen zurZoit. als Ammann Dietrich Commissar war, eine Ordination gemacht worden, welche die Bürger zu bestätigen"Zangen, Es ist dessen zu gedenken.
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Weferlingen. 1550, 25. bis 31. August.
Ka»tv..sa.chi» «r-iburg: P-terli„o-r Abschiede Band N°. IS4.
Marchtag zwischen dem König von Frankreich und Ansprechen, ans der Eidgenossenschaft.Richter, Die gleichen wie bei den Marchtagen von, 3. Juni und 2o.^,nli.
P (25., 26. oder 27. August). Placidus Carle von Disentis ans Bünden eröffnet- Er sei ansfrühern Rechtstage (1. August) mit seiner Klage zurückgewiesen worden, weil er keine Vollmacht von^"e>. Mithaften hatte. Nun habe er nicht nur einen Gewaltsbrief von den »och lebenden verlangt, sondernKundschaft über die Angelegenheit zu Lncern aufnehmen lassen, wie eine Schrift erzeige. Gemäß derAnzahl der Personen, von denen er Vollmacht besitze, komme die Forderung nun ans 1,9 Kronen, und 50, die er selber als Rottmeister in dem betreffenden Zuge dem Voten übergeben habe. In diesem Betrage,^)e n,.„ seine Forderung, obwohl sie früher ans 300 Kronen getan.et habe. Er glaube hiemit den,Urtheil Genüge geleistet, seine Sache bewahrheitet und sein Recht bezogen zu haben. Gerne hätte er"°ch besserer Aufklärung der Sache noch mehrere Gewahrsamcn betreffend diejenigen, welche gestorbenmitgebracht sei aber Hiera» durch die in Chnr herrschende Pest gehindert worden; auch sei der Bote,