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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Anglist 1550. ZgH

In seinem Schreiben an Lueern werfe der von Gumpenberg Basel vor, es habe die Eidgenossen nicht richtigberichtet, weßhalb er deren Schreiben nicht als eine schließliche Antwort betrachte. Wie in andern Sachenso anch hier sei Basel mit der Wahrheit umgegangen und müsse die Verunglimpfung eines solchen Curtisanenzurückweisen. Uebrigens sei das genannte Schreiben des von Gumpenberg durch dasjenige Basels an denfränkischen Adel hinlänglich widerlegt! eine Antwort auf die Frage, wessen man sich von dieser Seite zuversehen habe, sei noch nicht eingelangt. Mit Rücksicht auf die Eidgenossen füge man Folgendes an:1. Wenn von Gumpenberg auf ein sogenanntes erhaltenes Recht und die Acht poche, so sei Basel ihm gegenübernie im Recht gestanden, auch nicht dahin berufen worden, viel weniger verlustig geworden! Wenn das allfälliggegen Andere geschehen wäre, so gienge es Basel nichts ani auch sei dieses nicht in die Acht erkennt worden.Auch Sigmund von Pfirt berichte, daß er weder citirt worden, noch im Rechten erschienen sei! ohnehin hätteer einer Citation nach Rom nicht folgen müssen. 2. Von Gumpenberg wolle denen von Basel ihre goldeneBulle, vermöge der sie sich zum Recht (in Basel) erboten, und dem Kaiser und römischen König und selbst.derPapstheit" die Grenzen ihrer Gewalt disputirlich machen. Diese werden aber wohl so hoch geachtetwerden, daß es bei dem, was ihre Vorfahren gemeiner Eidgenossenschaft bewilligt haben, verbleiben werde.3. Von Gumpenberg bemerke, Basel bilde mit einigen Orten eine Secte, welche diecurtisanischen processe"nicht annehmen wolle. Es sei nun aber bekannt, daß das, was wegen der Curtisanen verabschiedet worden,stets von gemeinen Eidgenossen ausgegangen sei. 4. Er sage, es sei ein Unterschied mit Bezug auf jenePfründen, welche die Eidgenossen mit ihrem Gut und Blut gestiftet haben, und der Dompropstei z diese seieine kaiserliche Fundalivn i trotz den, aber wollen die von Basel nun Patronen sein, anstatt daß sie Unterthanensein sollten. Sie bestreiten auf das Höchste, daß sie Eigene der Stift seien; sie seien freie Leute. Diekaiserliche Fundation, ob Kaiser Heinrich der Fundator oder der Restaurator der Stift gewesen sei und wasbie Altvordern derer von Basel an die Stift vergäbet haben, möge dahingestellt bleiben; immerhin aberbestehe die beste Nutzung des Dompropstes nicht allein auf dem Eigenthum der Stift, sondern meistentheils>n dem, was die von Basel mit saurein Schweiß auf ihren eigenen Gütern erbauen und hingeben. 5. VonGumpenberg schreibe, die Rosse derer von Basel fressen das Einkommen der Dompropstei, überhaupt verfügensie über dieselbe und geben dem von Pfirt einen gemessenen jährlichen Loh», damit er ihr Deckmantel sei.Auch das sei schon in dem Brief an den fränkischen Adel widerlegt worden. Die von Basel benützen nichtsvon der Stift, sondern der von Pfirt beziehe alle Gefälle und trage auch billig die betreffenden Lasten, wiees auch bei seinem Vorfahr der Fall gewesen sei. Wenn der Donipropst jährlich für den Schirm einigenHaber gebe, so sollte das nicht so dargestellt werden, als ob hierin alles Einkommen der Dompropsteibestünde. Die bezüglichen Verhältnisse seien dem von Gumpenberg bekannt gegeben worden und mögen hierauch den Eidgenossen eröffnet werden. Das Gesaminteinkommen des Dompropstes betrage jährlich im Durchschnitt500 Stuck; davon ziehen sich ab als herkömmliche Vergabungen (sie werden specisicirt, der Schirmhaber istdabei berechnet) 125 Stuck, bleiben dem Dompropst 380 (sie) Stuck. Auch die St. Johannser und derdeutsche Orden, so die Aebte zu Lützel, St. Blasien und andere Gotteshäuser zahle» ein vereinbartesSchirmgeld an Basel und genießen dafür dessen Schutz, ein Verhältnis;, das zu keinen Klagen Anlaß gebe.6. Man bitte daher, dem Schreiben des von Gumpenberg keinen Glauben zu schenken und die von Baselb« dem löblichen eidgenössischen Herkommen, dem ruhigen Besitz und den päpstlichen Vergünstigungen5» beschützen.

St. A. Luccrn: Allg. Absch. o g, k. Sil. St. A. Bern: Allgsm. eidgcii. Abschieds Sl St, S. sso. Kantons - Bibliothek Frsibntg:Giradsammlung r. V, S. «70. K. A. Solothurn: Abschiede Band so.

1550, 28. Juli, Augsburg. Hauptmann Martin von und zu Gumpenberg und Pitts?; Hans Jerg"vn Gumpenberg, römisch-kaiserlicher Majestät Hauptmann zu Augsburg, an die zu Baden versammeltenAnthsboten der zwölf Orte der Eidgenossenschaft. Als sie mit ihrem Regiment Landsknechten und demKaiser nach Augsburg gekommen seien, haben sie den Ambras von Gumpenberg, confirmirten Dompropst zuBasel und päpstlichen Protonotar, ihren Vetter, im Domherrnhose besucht. Da haben sie unter Andern,allerlei Schriften von den Eidgenossen, anch das unbegründete Schreiben derer von Basel gelesen. Es beschwere

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