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August 1550.
habe sich ergebe», daß es mit Pulver vergiftet gewesen sei, worauf es der Vogt durch seine Frau wegwerfe»ließ. Dasselbe habe dann eine arme Frau, welcher die Landvögtin es gezeigt hatte, genommen, gekocht u»dgegessen. Hierauf sei sie nebst ihrem Kinde sehr krank geworden und der Arzt habe gesagt, diese Krankheitrühre vom benannten Fleische her. Als dann der Vogt den Albrisch fangen und bestrafen wollte, sei dieserentwichen, habe aber zu dem Vogt und dessen Amtleuten geschickt und ihnen 50 Kronen geben wollen, wen»ihm verziehen werde, was aber der Vogt nicht thun wollte. Auf der Jahrrechnung sei dann Albrisch liberütworden, worüber der Vogt sich höchlich beschwere. Er habe erfahren und besitze Kundschaft, daß Albrisch ^Mailand sei und sich gerühmt habe, er habe den Vogt und seine Leute umbringen wollen. Da er nun neue'-'Recht habe, so verlange er, daß Alberisch nach Verdienen bestraft oder ihm, Wirz, das Recht geöffnet werd',damit dieser Mordhandel seine Strafe erreiche. Man schreibt nun dein Landvogt in Luggarus, er solle dieKundschaften, welche die von Unterwalden ihm namhaft machen werden, in Schrift aufnehmen, und »»'»"sich die Sache so, wie berichtet worden ist, verhalte, so soll er den Alberisch verhaften und die Kundschall'-'"und allen Handel auf den nächsten Tag zuschreibe». Auf demselben soll jeder Bote mit Vollmacht erscheü""'I». Es wird angezogen, wie auf einem Tage zu Baden dein Christoph Kadulin aus dem Herzogthum Mail»"ein Geleit gegeben worden sei, doch mit der Bedingung, daß er aufrechte, redliche Waare führe, weil etfrüher etwas Falschheit und Betrug gebraucht habe. Nun wurde aber Kadulin von den Boten zu L»w'-liberirt und ihm das Geleit gegeben (sie), und müsse das, was hieraußen gemäß dein Befehl der Obern verh»»d'morden sei, nichts gelten. Das soll jeder Bote heimbringen, «y. Dem Vogt zu Luggarus wird geschiiel»'"/er soll sich beim Landschreiber daselbst erkundigen, wer jene Personen seien, die den Nathsboten »"l ^jetzigen Jahrrechnung vorgegeben haben, diejenigen, welche an verbotenen Tagen Fleisch gegessen haben, ff"liberirt worden; es sollen dieses Schultheiß Bircher, Vogt a Pro und Ammann Dietrich Jnderhalden g'i"^haben. Da diese Ehrenleute dessen nicht geständig sind, so soll der Vogt diejenigen, welche den Bote» d»Benannte vorgegeben haben, auf den nächsten Tag nach Baden bescheiden, sich zu verantworten, wobei ß' ^Bote mit Instruction erscheinen soll. i». Allen Vögten ennet dem Gebirg wird geschrieben, sie solle» ' ^Uuterthanen anzeigen, daß sie sich mit Harnisch und Gewehr verfaßt inachen, damit sie, was immer ' ^Obern an die Hand komme, gerlistet seien. 8. Betreffend die Jahrrechuung zu Baden bleibt es bei ^frühern Beschluß, daß jeder Bote auf den zweiten Sonntag nach Corporis Christi oder auf denSonntag nach Pfingsten zu Baden sein soll. t. Der Bote von Lucern eröffnet, seine Obern habenBericht, wie ein entlaufener Mönch zu Luggarus eine Frau genommen habe und deßwegen von Vogt -verwiesen worden sei. Jetzt befinde sich derselbe wieder zu Luggarus. Seine Frau soll geredet habe» - ' ^der Teig sei, den der Priester mit der Schellen trage, was die Paternoster nützen? es sei besser,mit der Unkrauthake („Jätthäwli") in den Garten und vertilge das Unkraut und trage Christus imwas es nütze, zur Messe zu gehen? Christus habe für uns das Blut vergossen, er wisse wohl, „w»v ^ ^uns sin sol" ; endlich soll sie geredet haben, sie sei ebensogut als die Muttergottes. Es wird dem Lamgeschrieben, er solle sich über die Sache erkundigen und, wenn diese sich so verhalte, soll er den Mö>")seine Frau gefangen setzen und auf den nächsten Tag Bericht erstatten. An demselben hat jeder Bo"Vollmacht zu erscheinen. ». Der Herr von Gumpeuberg hat auf das Schreiben, das ihm und dem st»»
Adel ab dem letzten Tag zugekommen ist, den zwölf Orten gemeinsam und denen von Lucern '»sbes»"^geantwortet. In dieser Antwort werden die Obern der Orte scharf mitgenommen, als ob sie dem" ^Basel in einem unbilligen Vorgehen Vorschub leisten; in dein Schreiben an Lucern wird von diese'"