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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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August 155V.

vorgebracht werbe», zu richte», wie das au alle Orte geschrieben warben sei; dabei lasse mau es verbleiben,mau möge sich nun bei des Königs Procurator verwenden, der Gesandte befasse sich nicht damit. Hieraufhat mau dem königlichen Procurator nach Peterliugeu geschrieben, mau habe die Angelegenheit in de»Abschied genommen, und welche Orte, Hauptlente oder Knechte das Recht brauchen wollen, die werden ihmdas zuschreiben und beförderlich auf dem Rechtstag erscheinen. Dabei zeigt aber der Bote van Schwyzseine Obern haben den Handel bis zur Landsgemeinde im Mai aufgeschoben, deßhalb könne er sich an de»Sache nicht betheiligen. K. Da Ammann Gartenhauser, erwählter Obmann in dem Streit zwischen Lncer»und den sechs Orten in Betreff einiger Märchen in den Freien Aemtern, gestorben ist, so schlägt der Bobvon Lucern, „als für sich selbs", den Ulrich Nix, des Raths zu Frcibnrg „als von siner Herren wegenals Obmann vor. Die sechs Orte dagegen beantragen ans Meister Georg Hertwig, alt-Stadtschrciber unddes Raths zu Solothnrn. Wenn dieser denen von Lucern genehm sein sollte, sollen sie einen Tag ansehe»und diesen dem benannten Obmann und den sechs Orten, nebst dem Landschreiber zu Baden, als gemeinemSchreiber, anzeigen; wodann die von Zürich und Unlerwalden die Zugesetzten, die von Uri den Redner »»ddie übrigen betheiligten Orte die Nathgeber abordnen sollen. I». Der Bote von Lucern eröffnet, als er zuMünster Vogt gewesen sei, habe Einer ans den Freien Aemtern in dem Amt Münster Einen schwer verwn»^und sei, ohne Trostnng zu leisten, entwichen. Es werde daher verlangt, daß der Vogt in den Freien Aenller»den Thäter an das Recht in dem Amt Münster stelle, wie das von Alters her geübt worden sei. Da dmBoten hierüber ohne Instruction sind, so wird die Sache in den Abschied genommen. Jedes Ort soll st lbei seinen Leuten, die Vögte in den Freien Aemtern waren, über die frühere Übung erkundigen und da>Mdie nach Hitzkirch gehenden Boten mit Instruction versehen, i. Gemäß Instruction eröffnen die Boten ihnAufträge betreffend die Kerze bei U. L. Frau zu Einsiedeln. Dem zufolge wird mit dem GesandtenSchwyz geredet, seine Obern oder der Abt von Einsiedeln möchten sich erklären, was jedes Ort jähst^beitragen sollte, damit letzterer diese Kerze besorgen würde, oder ob nicht jedes Ort anständige „Ampeb'» ,mit den Wappen jedes Orts dahin verordnen und Tag und Nacht vor U. L. Frau brennen lassen kö»»VWas dem Abt gefällig ist, soll er auf nächsten Tag berichten, In gleicher Weise haben die vier a»RUOrte mit denen von Unterwalden geredet, ob sie es nicht ebenso mit derjenigen Kerze, welche vor Br» ^Klausen Grab brennt, haben wollen. Man erwartet Antwort ans den nächsten Tag. I. Der Gesandte ^Kaisers und des Gubernators zu Mailand, Ascanins Marsus, verlangt Antwort auf den an der VistuJahrrechnung gehaltenen Vortrag. Nach Prüfung der Instructionen wird geantwortet: 1. Man sti ^Willens, mit dem Kaiser oder dem Gnbernator zu Mailand, wenn man hiefür angesucht werde, über das, »'"'zu Frieden, Ruhe, Einigkeit, Gericht, Recht, feilem Kauf, Erbschaften, Ein- und Ausfuhr und was dergü»^nachbarliche Verhältnisse betreffe, (sich zu vereinbaren), aber in keine hülfliche Vereinnng sich einzuüM ^2. Die Angehörigen der Eidgenossen ennet dem Gebirg berichten, wie dort der Gnbernator von M'einen Ruf habe ergehen lassen, daß jenen kein Korn, Mehl, Reis noch anderes Getreide verkauft nochwerden solle, bei Verlust aller (verkauften) Güter, und daß die Zuwiderhandelnden und die sie begünststl^

Amtleute im Betretnngsfalle gehenkt werden sollen. 3. Die von Morco beklagen sich, wie die mailändst^ ^Amtleute ihre Güter im Herzogthum Mailand messen und von jeder Pertica Felds einen Kreuzer Messt^st^ordern, und als sie ihnen diesen nicht geben wollten, haben sie ihnen ein Pferd verboten, das »e»ch

Verbot stehe; ebenso belege man ihre Güter, die sie im Herzogthum Mailand haben, mit Steuer»verweigere ihnen die Heimfnhr der ans denselben machsenden Früchte, oder gestatte sie nur gegen

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