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Juli 1550.
Salzes bedienen wollen, so müssen sie es von den Bellenzern kaufen. Das verwundere die von Luggarus,zumal sie denen zu Bellenz bisher Korn, Vieh und Kaufmannsgüter, die durch ihre Landschaft geführt oderdarin gewachsen seien, unbeschwert haben zugehen lasten; sie verwundern sich hierüber mehr als über dieMailänder, die unter einer andern Obrigkeit gesessen seien, während die Bellenzer ihre Mitbrüder undUnterthanen Einer Obrigkeit seien. Sie bitten daher, die von Bellenz zu vermögen, ihnen den verlangte»Paß zu gestatten, und wenn dieses nicht zu erreichen wäre — die von Bellenz hätten sich nämlich daraufberufen, es sei ihnen solches von ihren Herren, den Orten Uri, Schwyz und Unterwalden bewilligt worden— so möge man denen von Luggarus gestatten, gegen Bellenz mit Bezug auf Korn, Wein, Vieh,„feißer" Waaren und anderes Kaufmannsgut in gleicher Weise zu verfahren, da ihre, von den Obernbestätigten Statuten zugeben, daß die Nachbarn von den Luggarnesern gehalten werden sollen, wie jene diesehalten. Die Boten sind ohne Instruction, haben aber die Briefe gesehen, welche die III Orte denen vo»Vellenz gegeben haben und nehmen daher den Gegenstand in den Abschied, um auf dem nächsten Tag darüberzu verhandeln. Würde ab demselben denen von Luggarus kein anderer Bescheid zukommen, so soll ih>»»'erlaubt sein, gegen Bellenz zu verfahren, wie dieses gegen Luggarus verfährt, v. I. Einnahmen zu Luggarus-1. Vom Seckelmeister 1825 Pfund, zu 5 Gros, als jährliche Landsteuer. 2. Vom Seckelmeister im Mainthal,des vordem und hintern Gerichts, 600 Pfund gleicher Währung, auch als Landsteuer. 3. Vom Seckelmeist»von Verzasca 112 Pfund gleicher Währung und ebenfalls Steuer. 4. Vom Consul der Niviera di Gainba-rogno 275 Pfund, ebenfalls Steuer. 5. Vom Potesta zu Brissago 68 Pfund als Steuer in angegeben«»Währung. 6. Da letztes Jahr die Märkte zu Bellenz, Ruffle, Livinen und Bollenz abgerufen worden »»^kein Mailänder bei Strafe des Hängens dieselben besuchen durfte, auch wegen starken Herrschens derder Paß der Kaufmannsgüter gesperrt und dadurch dem Zoll zu Luggarus großer Eintrag geschehen ist, ^ist auf Ansuchen derer von Uri in den Orten beschlossen und zu Baden verabschiedet worden, der Zoller Z»Luggarus, Landschreiber Walther Noll, soll über das im benannten Jahre Eingenommene Rechnungund dann soll ihm ein angemessener Lohn bestimmt werden. Gemäß der nun von ihm abgelegten Rech»»»6hat er eingenommen 632 Sonnenkronen und 3 Krenzer. Davon giebt man ihm 22 Kronen für stb»'Belohnung, auch werden 42 Kronen für die Verehrung der lctztjährigen Boten abgezogen. Nach Abzug b»Verehrung und des Lohns verbleiben 586 („fünhundert sechs und acht") Sonnenkronen lind 3 Kreuzer, ^man von ihm erhalten hat. II. Ausgaben: 1. Löhnungeil: dem Landschreiber 52 Kronen, dem LandweU"42 Kronen, dem Fiscal 12 Kronen. 2. Den Edlen zu Luggarus 88 imperialische Pfund (4 gutefür ein Pfund) gemäß ihrem voll den Eidgenossen erhaltenen besiegelten Brief. III. Uber alle Einnah»»^und Ausgaben hier lind zu Lauis, was den Obern auszugeben gebührt und immer üblich gewesen ist,jedes Ort 98 Sonnenkronen und 29 neue italienische Kronen. «I. Vielseitig ist über Niklans WirzUnterwalden, abtretenden Vogt zu Luggarus, Folgendes berichtet worden: 1. Er habe einen Dieb, den MFecr von Lucern wegen Diebstählen verbannt hatte, entgegen den Capiteln und Gebrauch und ohne bezüg ^Gewalt wieder in das Land gelasseil und liberirt. 2. Er habe eine Frau von Borgnone (?), welche 'andere Frau getödtet hat, ebenfalls ledig erkennt, wofür er auch nicht begwältigt mar. 3. Ungeachtet >1^durch einen auf einem gemeineil Tag zu Baden erfolgten Beschluß abgeschlagen worden sei, in einem H»" ^vorzugehen, weil er von ihm appellirt und vor die Boten auf diese Jahrrechnung gewiesen worden, 5»^doch darin gcurtheilt, was die Boten als kraftlos erkennt haben. 4. Endlich habe er mehrere a» ^Sachen begangen, in Folge derer man füglich Gewalt hätte, ihn zu bestrafe», zumal dieses einigen "