Juli 1550. 353
derer vo» Bern befreit gelassen haben, obwohl sie für das Gegentheil befugt gewesen wären, und wären dieUnterthancn derer von Bern diesfalls angegangen worden, so hätten ihre Obern sie dazu verhalten; daßjenes nicht geschehen, sei haben die Angehörigen von Bern denen von Freiburg zu verdanken. Die Ursache,warum die Teil angelegt worden sei, bestehe im Folgenden: Die von Bern müssen von dem savoyischenLand mächtig große Zinsen entrichten, welche ihnen auf die Dauer zu schwer fallen. Um diese abzulösen seidie Tell angeordnet worden. Ihre eigenen Bürger, die in der Stadt Bern sitzen und Güter im neugewonnenenLande haben, werden geteilt. Dazu komme, daß sie dieses Land lange nach Errichtung des Burgrechtserworben haben. Wenn auch die von Freiburg die Angehörigen von Bern nicht geteilt haben, und dieangeführte Zusage geschehen sei, so glauben sie doch, nicht wider das Burgrecht gehandelt, sondern zurAnlage der betreffenden Tell Fug und Macht gehabt zu haben. Die von Bern hätten auch hiemit nichtden Anfang gethan, sondern der sei von denen von Freibnrg ausgegangen, welche Güter zu Rue, die demSpital derer von Bern zu Hautcrest gehöre», mit der Tell belastet haben, wovon sie dann aber abgestandenseien, nachdem man sich verglichen hatte, daß die hinter beiden Städten liegenden Güter der Gotteshäusernicht getellt werden sollen. Sie bitten daher dringend, die von Bern mit der Tell fürfahren zu lassen,oder aber das eingenommene Land in das Burgrecht einzuschließen und ihnen hierüber einen Brief zuzustellen,i» welchem Falle sie von der Tell abstehen wollen. Sollte der Rath nicht begwältigt sein, ihnen hierüberZu antworten, so bitten sie, auf morgen die Burger zu berufen. Der Rath beschließt, man wolle denHandel mit dem „Fürwort", die Räthe und Burger wären „nit wol byhandcn" verschieben, und dann aberbeförderlich darüber rathen und eine mehrere Antwort ertheilen. a. A. Fr-wurg-Rathsbuch N°. °s.
5. 1550, 25. Juli. Vor dem Rath zu Bern berichten Schultheiß Nägcli und Venner Tilger, nachdemsie zu Frciburg ihren Auftrag in Betreff der Tell verrichtet haben, sei ihnen geantwortet worden, sie hättensich dessen nicht versehen, sondern gemeint, die Sache sei richtig. Jetzt sei es im Schneidet und von Bürgernund Nöthen seien wenige zu Haus, weßhalb man die Burger nicht versammeln könne. Nach dem Schneidetaber wolle man beförderlich „übersitzcn" und eine Antwort ertheilen. Der Rath beschließt, diese abzuwarten.
St. A. Bern: RathSbuch N°. SIS und SIS, zweite Abthlg. S. lül.
12».
Luggarus. 155V, 8. Juli. Jahrrechnung.
Staatsarchiv Lucern: LauiS und Luggarus Abschiede. Staatsarchiv Zürich: Euuctbirgische Abschiede 1512—1500 f. 170.
Landeöarchiv Schwyz: Abschiede. KantonSarchjv GlaruS: Abschiede. Kalitonöarchiv Basel: Abschiede Band 28.
HaiitvnSarchiv Freibnrg: Ennetbirgische Iahrrechnungen No. 103. KantonSarchiv Solvthnrn: Abschiede Band 20.
Gesandte: Wie am 25. Juni 1550 zu Lauis.
^ Die aus dem Mainthal verdanken zum höchsten die ihnen letztes Jahr an ihren Brückenbau verabreichte^niex von 50 Kronen. Da aber die Kosten dieses Baues gar groß und für die armen Leute schwer zu^e» ^ sie abermals um ein Geschenk. Man schenkt ihnen wieder ihre Steuer von 50 Kronen^ uiinmt beinebens die Altgelegenheit in den Abschied, sich zu berathen, wie man sie ferners halten wolle.' Näthe und Gemeinde der Landschaft Luggarus klagen, wie ihre Salzfuhren auf dem Paß von Eleven^ ^ Herzogthum Mailand mit beschwerlichen Neuerungen behelligt werden, so daß ihre Kallfleute^hii, Paß aicht mehr gebrauchen können. Sie seien daher veranlaßt worden, ihre Nachbarn zusei ^ anzugehen, weil ihnen hier der Paß am bestell gelegen sei. Dieser
'h»en aber daselbst gänzlich verweigert worden, in der Meinung, wenn die von Luggarus sich „desselben"
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