Juni 1550. ^
sind, so wird die Sache heimgebracht, zu gewärtigen, ob die Obern auf der nächsten Tagleistung dieserMeinung beitreten und diesfalls dem Landvogt schreiben wollen. Ä. Statthalter Gurin zu Lauis beklagtsich, er habe von den Anwälten des verstorbenen Bischofs zu Como einige Zehnten auf neun Jahre um denZins empfangen. Ungeachtet nun blos; vier Jahre verflossen seien, habe dennoch der Lanbvogt Bneler dieseZehnten dem Hauptmann Anton Poccobello und Mithaften, welche das ganze bischöfliche Lehen erhalten haben,Zuerkennt; er hoffe, bei Brief und Siegel zu verbleiben. Poccobello und Mithafte antworten: sie haben dasllcineine Lehen von dem Jnconimo von Mailand empfangen, worauf der Landvogt Biieler einige Rufevergönnt habe, was Alles von den Nathsboten der Eidgenossen bestätigt worden sei, mit dein Borbehalt,vwnn jemand sich dessen beschwere, so möge er hierüber »da ussen" das Recht betreiben; die gegenwärtigen^oten haben daher nicht Gewalt, hiergegen zu handeln. Man verhört dann den Hauptmann Anton znmdritten Male und betrachtet insbesondere seine Gewahrsaine, die er zu Baden erlangt hat und gegen welchevorzugehen die Boten allerdings nicht gesinnt sind. Man ist aber der Ansicht, es sei weder voir Seite de^Jnconimo noch von Seite der Eidgenossen die Meinung gewesen, daß Hauptmann Anton biedere Leute vonihrer Gerechtigkeit drängen und Nenerungen einführen, sondern sie bei deir vom Bischof aufgerichteten Lehel,-driefen bleibeir lassen und nur gemäß denselben den Zins von ihnen beziehen solle, wie das seine Borgängervuch gethan haben, und daß er sich hiemit begnügen solle, bis ein nener Bischof gewählt und eingesetzt seinVierde, der dann mit deir bischöflichen Lehen und Gütern handeln möge, wie es ihn billig und recht bedünkt.Mair findet es auch nicht gedenkbar, daß die eidgenössischen Boten mit jenen Vorbehalten jedeir einzelnenLeheninann, der sich über Neuerungen zu beklagen hätte, verbinden wollten, zu ^vagen hinauszureiten, dahierbei der Arme rechtlos bliebe. Die Meinung der Eidgenossen sei vielmehr die gewesen, wenn jemandglauben sollte zu dem gemeinen Lehen, wie Hauptmann Anton dasselbe empfangen hat, besseres Recht alsd^ser zu haben, solle der herausreiten und dort das Recht üben. Es wird demnach erkennt, man lasse denHauptmann Anton und seine Mithaften, als diejenigen, welche das gemeine bischöfliche Lehen empfangenhaben, bei der zu Baden erlangten Erkanntniß verbleiben; doch sollen sie den Statthalter bei seinen Lehen-driefen und in dem Verhältniß, in welchem er gewesen ist zur Zeit, als jene das gemeine Lehen empfangenhaben, auch verbleiben lassen und einzig von ihm den Zins beziehen, den er laut Lchenbrief schuldig ist.
dann ein neuer Bischof gewählt und in Posseß gesetzt sein wird, mag der Statthalter mit diesem oderPoccobello übereinkommen; könnte dieses nicht stattfinden, so soll weiter geschehen, was das Recht ertragen"'«g- Man läßt also den Statthalter die betreffenden Zehnten einziehen und sammeln; doch soll der LandvogtEhrenmann verordnen, der vorher diese Zehntfrüchte besichtige und aufschreibe, damit man, wenn es"°thig wäre, Rechnung geben könnte, v. Albert Sala von Lauis eröffnet gegen Miser Peter Olgiate, denAnwalt des Schultheißen Fleckenstein: Olgiate habe ihn, betreffend das Geld, Interessen und Kosten, die er demNeckeustein schuldig sei. eine Verkündigung geschickt. Weil aber nach der ersten Verschreibung einige Sprüche""d Nrtheile wider den Schultheißen ergangen seien, habe er, Sala, sich erboten, mit ihm zu rechnen, und wasdann finde, das er noch netto schuldig fei, ihm freundlich zu bezahlen. Das habe Olgiate nicht annehmendeßwegen wolle er in Anwesenheit der Boten und des Olgiate das Geld bei Peter Gnriu von Lauish"tter Recht legen. Was er dem Schultheißen noch schuldig sei, betrage 6000 imperialische Pfund; Gurini"k°"ne, dieses und noch mehr, wenn es sich mit Recht fände, daß es nöthig sei, hinter sich zu haben, undElches de», Schultheißen verabfolgen zu wollen; Sala glaube hiemit, mit der Bezahlung nicht säumig geworden
5" s"" und weiter keine Interesse», Kosten oder Schaden trage» zu müssen. Er bitte die Voten, dieses
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