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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1550.

Depositum zu bestätige», die genannte Verkündigung aufzuheben und ihn von aller in derselben gemeldete»Schuld ledig zu sprechen. Olgiate ermiedert, der Schultheiß habe ihm aufgetragen, von Miser Albrecht 16,000imperialische Pfunde einzuziehen; wenn er ihm das gebe, so wolle er das annehmen und ihn nach Gebührdes Rechten „versichern"; andernfalls gebe er keine weitere Antwort und lasse sich in kein Recht ein, sondernbleibe bei seiner Verkündigung. Da in dieser Angelegenheit schon zu Baden genrtheilt worden ist, so habe»sich die Boten mit derselben nicht behelligen wollen, sondern wollen Alles heimbringen, damit, wenn die Ober»diesfalls angerufen werden, sie um so besser wissen, bei wem es in Betreff der Bezahlung gefehlt habe, underkennen mögen, was sie billig und recht bedünkt. L. Gemäß einem Abschied von Baden ist verfügt worden,daß die Landvögte ennet dem Gebirg keine Banditen, die als Mörder Ketzer Verräther Diebe oder schändlicheTodtschläger verrufen worden sind, vergleitcn oder ihnen auf dem Gebiete der Eidgenossenschaft Aufenthaltgestatten sollen; welche aber wegen anderer Sachen aus ihrer Obrigkeit weichen und abtreten mußten und davRecht „erliden" mögen, die mögen vergleitet und geduldet werden. Dieser Verfügung ungeachtet erscheine"die Fürsprecher und Anwälte der Landschaften Mendris und Balerna und eröffnen, wie diese von den Banditengroßen Schaden an Leib, Ehre und Gut empfangen haben, wie sich bei Vogt Merz und seinen Genosse"zugetragen habe. Sie bitten daher zu verordnen, daß die Landvögte zu Mendris gar keinen Banditen messtAufenthalt gestatten sollen; wäre dieses nicht möglich, so sollten sie doch wenigstens die Banditen anhalte",genügsame Bürgschaft gegen Beleidigungen zu geben. Heimbringen; Antwort auf dem nächsten Tag. K»Brandbeschädigten zu Coman werden nach Nergleichung der Instructionen 24 Kronen geschenkt. Ii. D"angehende Landvogt zu Lauis, Jacob Landolt, des Raths zu Glarus, bittet, ihn den Obern der Orte 5"empfehlen und sie zu ersuchen, ihm mährend seiner Amtsverwaltung beholfen und berathen zu sein. We""Klagen über ihn kommen, wie man es denn nicht Allen recht machen könne, so sollen sie solchen nicht glaubtohne ihn vorher gehört zu haben; wenn er sich dann nicht vertheidigcn könne, so wolle er sich der Strastwillig unterziehen; er hoffe aber, sich so zu halten, daß man mit ihm zufrieden sein werde. I. Auf de>letzten Jahrrechuung zu Lauis hat mau zwei Söhue des Bartholomä de Turbino vou Lauis um 100 Kro>"">gestraft, was die Boten zu Baden bestätigt haben. Nichts destoweniger hat man auf dieser Jahrrech»""^dem Vater, der für die Söhue zu zahlen versprochen hat, 33 Kronen nachgelassen. Ii.. Die PotcstatenMorco eröffnen, die Regenten von Mailand lassen das ganze Herzogthum Mailand vermessen; die Messt^seien nun auch nach Porto am Lauisersee, das aber nach Mailand gehöre, gekomme», und haben das Geb"^dieser Commune, mit Inbegriff der Güter, welche die voll Morco daselbst haben, gemessen und von jed""Juchart einen Kreuzer Messerlohn verlangt. Als die von Morco dieses nicht bezahlen wollten, habe d"genannte Commune ihnen ein Pferd verboteil. Sie bitten, sie bei ihren alten Freiheiten zu erhalten,ihnen zu bewilligen, für Alles, was ihnen abgenommen werde, an den auf ihrem Gebiet gelegenen Gü"""der Mailänder sich schadlos zn halteil; es handle sich nämlich nicht nur um den genannten Messerl^Osondern inehr noch um andere Beschwerden, die den gemessenen Gütern auferlegt werdeu möchten. M"" ^hierauf an Don Fernand geschriebeil, er möge die Angehörigen der Eidgenossen bei den alteil Bräuchen ble>"lassen. Er antwortet, die Angehörigen der Eidgenossen hätten bisher einzig in Folge der Capitel ^Beschwerden entrichtet; da nun dieselben von Seite der Eidgenossen selbst widerrufen worden seien, s"billig, daß die Eidgenossen wie die Mailänder die Beschwerden bezahlen. Das soll jeder Bote hciinbri"!"^ebenso wie die Eidgenossen keine Güter im Mailändischen kaufeil und die Früchte von den alteil Gütern >"heimführen können, „gegen den Meilendern ouch" (Freibnrg und Solothurn: „halten sölle") ....