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Zu II. Der Landvogt zu Baden, Gilg Tschudi, des Raths zu Glarus, weist einen Pfandbrief vor,den Herzog Leopold von Oesterreich unterm 7. August (Freitag vor St. Laurenz) 1386 Hans, dem Schundzu Baden, und dessen Söhnen gegeben hat für 600 Gulden, die dieser Hans geliehen hat und welche Hans,dem Truchseß von Waldburg, des Herzogs Landvogt, für Kosten, die er in dem Krieg wider die „Schwizer"gehabt hat, und für eine alte Geldschuld zutheil geworden sind, und wofür Hans, der Schmid, Briefe vo»des Herzogs Vater selig gehabt hat, welche er aber dann wieder herausgegeben hat. Für diese 600 Gulden,die fünfe von hundert Zins tragen, wird nun eine große Zahl (die Aufzählung füllt drei Seiten) von Geld-,Kernen-, Haber-, Pfeffer- und Salzzinsen, die dem Herzog zuständig sind und zu Baden liegen, eingesetzt'mit der Bedingung, daß der Ansprecher diese haben und genießen könne so lange bis er um die genannten600 Gulden gänzlich bezahlt sein wird. Der Landvogt fügt bei, wenn man das jährliche Ausgeben vondiesem „Lechen" abziehen würde, so würde es nicht mehr als etwa 33 „Stuk" ertragen. Dieses Lehe»und Pfandschaft stehe nun in der Hand einer Wittfrau zu Baden, die laut Vernehmen wegen des Bezugsdieser Zinse mit den Bürgern zu Baden vielen Zank und Unwillen habe. Der Landvogt weist noch einenandern Pfandbrief vor, den Herzog Leopold von Oesterreich einem, genannt Büschinger, um 20 Mark Silber,Basler Gewichts, ausgestellt hat, und wofür auch Kernen- und Geldzinse eingesetzt worden sind; von Georgvon Zuber, Landvogt zu Baden, sei dann diese Pfaudschaft um 90 rheinische Goldgulden gesteigert worden:Alles auf Wiederablösung. Diese Ablösung könnten nun anstatt der Herrschaft Oesterreich die VIII Ortethun; er, der Landvogt, rathe aber nicht hiefür: denn die versetzten Zinse liegen an so vielen Orten vertheillund seien die betreffenden Lehengüter in der Folge noch weiters so sehr verstückelt worden, daß ein Landvogtdiese Zinsen nur mit bedeutende» Kosten und Schaden einbringen könnte und hiefür einen besondern Knechthaben müßte. Nun aber haben sich die von Baden erboten, wenn man ihnen die verpfändeten Zinse überlasse,so wollen sie, damit die jährliche Unruhe wegen des Bezuges und namentlich auch das Mißliche, das n»tdem auf den Pfistern lastenden Pfefferzins verbunden sei, abgestellt werde, das Pfandgeld erlegen; danebenwollen sie noch die VIII Orte von 24 Pfund und 14 Schilling Hallcr, 3 Mütt Kernen und "/» Mütt Haber,15 Eiern 1 Herbsthuhn ewigen Zinses, die der Landvogt den Gotteshäusern und Pfründen zu Bade»auszurichten habe, befreien. Der Landvogt beglaube nun, man sollte dieses Anerbieten der Stadt Badenannehmen, wodurch die VIII Orte jener „xv stuck" Zinses au die Gotteshäuser und Pfründen ohne Entgelzu geben entledigt würden. Die Boten theilen die Ansicht des Landvogts, weil aus den von ihm angeführtenGründen die versetzten Lehenstücke doch nie gelöst würden, zumal sie über den Pfandschilling heraus nichtsertragen, und man bei dem Vorschlag derer von Baden überhin noch eine Last verliert. Da man nbesohne Instruction ist, so soll das jeder Bote heimbringen und jedes Ort soll seine Meinung in Monatsfrudem Landvogt zu Baden zuschreibe». Wenn dann die Mehrheit der Orte zustimmt, so soll der Landvogtdie Sache mit denen von Baden in Ordnung stellen, doch sich auch Brief und Siegel in Betreff der vo»ihnen nachgelassenen Zinse geben lassen. Wenn aber den Obern die Sache nicht gefiele, so soll die ga>^Abrede nichtig sein. Um die Lehensversatzung haben die Orte keine Reversbriefe, noch steht hierüberUrbar etwas, so daß keine Gewahrsamen geschwächt werden müßten.
Dieser Artikel befindet sich in der Zürcher Sammlung in unserm Abschied zwischen der zu <> gegeben^Antwort Basels und der eigentlichen Jahrrechnung, mit anderer Schrift als der übrige Abschiedtext »nohne Datum, doch ist seine Hiehergehörigkcit durch den Abschied vom 11. August I» hergestellt.
Zu pp. 1550, 1. Juli, Baden. Die Boten der vier Schirmorte des AbtS von St. Galle»Christoph, Bischof zu Constanz. Der Abt von St. Gallen habe ihnen durch seinen alten Hauptmann »"Landvogt in der Grafschaft Toggenburg, Christoph Schorns von Schwyz, eröffnen lassen, der Bischof h» ^vor Knrzem an den Abt folgende Forderung gestellt: Vor einigen Jahren sei zwischen dem BischofConstanz und dem Abt von St. Gallen in Betreff der vier Pfarreien Rorschach, beiden Höchst und Bernauöein Vertrag errichtet worden, dem gemäß je nach fünfzehn Jahren der Abt wegen der Pfarrei Rorsch"30 Gulden, wegen beider Höchst 50 Gulden und wegen Bernang auch 50 Gulden dein Bischof zu Consta