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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1550.

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mit Hans Wegmann, des Raths zu Zürich, als Landvogt in den Freien Aemter». Einnahmen 1791 Pfund12 Schilling; „ist im ein jedes stuck für ij pfund gerechnet". Ausgaben 520 Pfund 9 Schilling. Rest1271 Pfund 3 Schilling. Trifft jedem Ort 160 Pfund Badenerwährung; das Uebrige ist ihm zu einerVerehrung nachgelassen. 3. Rechnung mit Heinrich Zehnder von Zug, als Landvogt im Rheinthal. Ein-nahmen 802 Gulden 7 Schilling 2 Denar. Ausgaben 440 Gulden 7 Schilling. „Und so jedes stnck umein guldin gerechnet und angeschlagen", bleibt der Vogt schuldig 437 Gulden 11 Schilling 3 Denar. Trifftjedem Ort 54 Gulden 11 Schilling 2 Denar. 4. Rechnung mit Niklaus Cloos, des Raths zu Lucern,als Landvogt im Thurgau. Einnahmen von den hohen Gerichten an Geld 1468 Gulden 1 Schilling2 Denar. Ausgaben 1099 Gulden 9 Schilling 4 Denar. „Me vcrritten" 22 Gulden 10 Schilling.Rest 345 Gulden 11 Schilling 10 Denar. Trifft auf jedes Ort 34 Gulden 8 Schilling 8 Denar.Einnahmen von den Niedern Gerichten 354 Gulden 14 Schilling 6 Denar. Ausgaben 104 Gulden6 Schilling 10 Denar. Rest 250 Gulden 7 Schilling 8 Denar. Trifft jedem Ort 35 Gulden 11 Schilling10 Denar. 5. Rechnung mit Gilg Tschudi von Glarus, Landvogt zu Bade». Einnahmen 1271 Pfund2 Schilling 4 Denar. Ausgaben 1163 Pfund 6 Schilling. Rest 107 Pfund 16 Schilling 4 Denar.Trifft jedem Ort 10 Pfund. 6. Aus der Geleitsbüchse zu Baden ist ausgegeben worden: 10 Pfund denVieren von Nordorf, die verbrannt sind; 16 Pfund des Landeggers Frau wegen eines Kinds; 23 PfundLäuferlohn »ach Speyer wegen des Wädenswyler Handels; 12 Pfund für Erziehung eines Kindes zu Coblenz;2 Kronen 4 Schilling zu Wettingen zu Letzi; 2'/z Pfund den Schützen zu Klingnau; 10 Pfund den SchützenZU Baden; 1 Pfnnd 4 Schilling um die Säckli; 4 Pfund den Stadtknechten; 14 Pfund dem Untervoztfür seinen Jahrlohn und „Bcßcrung": 34 Pfnnd beiden Geleitslcuten und ihren Weibern und 6 Pfundzu der Besserung; 9 Pfund dem Landschreiber, „hat er darglichen": 1 Pfund 4 Schilling Hans Jacoben-,20 Pfund dem Landschreiber; 6 Pfund seinem Substitute»; 4 Pfund dem Stubcnknccht; 5 Pfund „imvon etlichen suppcn und kerzen" ; l'/s Pfund denen, so die Gcleitsbüchsen gereicht; 5 Pfund um „yprorras"(?); 4 Pfund den Priestern und Sigristen; 4 Pfund dem Zoller; 4 Pfund dem Schwecry; 6 Pfund derFrau, welche die Wortzeichen einzieht; 3 Pfund den Spielleuten; 1 Pfund dem Pfeiffer („pfyfer") vonMellingen; 2 Pfund den Sondersiechen; 2 gute Gulden des Landvogts Diener; 7 gute Gulden den Dienernder Gesandten; 8 Pfund wegen Kleidung für ein armes Kind; 2 Pfund dem Trompeter; 2 Pfund HansMeyer; 4 Pfund dem Jacob Wyß wegen des verbrannten Heus („Haies"), das er dem Landvogt abgekaufthat; io Pfund dem Nachrichter für einen Rock. Jedes der VIII Orte erhält 8'/e Thaler 21 Sonnen-kroneu 5 kaiserliche Kronen 1 alte Krone 1 Ducaten 33 Schwyzer Batzen 13 Batzen an Lucerner Schilling19 Churcr Batzen 4 Gulden 9'/? Batzen an Constanzer Münz. 7. Von den übrigen Geleitsbüchsen lautetdie Rechnung wie der Abschiedtext; nur bei Vilmergcn wird der Anthcil eines Orts mit l'/s Pfund und4 Denar bezeichnet und als Theilnehmer werde» sechs Orte genannt. Sodann werden als Löhnungen fürdie Geleitsleute angegeben für Vilmergen 12 Batzen, bei den übrigen Geleitsbüchsen wie bei der Jahrrcchnungvon 1549; siehe dort Note zu ll,b. 8. Von der „Stür" zu Dießenhofen jedem Ort 7 Kronen. 9. VomStadhof und hintern Hof wie im Abschiedtext.

Zu 2 undkk. Diese Artikel sind im Appenzeller Exemplar von anderer Schrift als der übrige Abschiedtext.

Zu »t». Die Lucerner Sammlung enthält diese Verhandlung vom übrigen Abschiedstexte getrenntauf k. 261; sie trägt kein Datnm, aber die Erwähnung des Tages als Jahrrechnung und eine Vcrglcichungmit Art. s lassen die richtige Einreihung als zweifellos erscheinen. Die Vorschrift für eventuelle Verlängerungdes Termins für das Abbrechen der Feste und betreffend das" Verlesen dieser Vereinung beim Aufziehenjedes neuen Vogts ist im Lucerner Exemplar auf de» Rand geschrieben und sehr möglich Product einerspätem Verhandlung. Man sehe den Abschied von, 29. Juli 1550 a und namentlich den vom 11. AugustDiese Verhandlung auch im L. A. Schwyz: A. Wädenswyl und im K. A. Glarus, bei diesem Abschied,»nt einem Termin für das Abbrechen der Feste von fünf Jahren und ohne die Randbemerkungen des LucernerEpemplars; ohne Datum.