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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1550,

geschehen sei, wie die hier beigelegte Copie vom Schreibe» des fränkischen Adels, das mit dem seinigendurch einen eigen „splberpoten" abgeschickt worden sei, erzeige. Zum Ucberfluß und aus besondcrm Vertrauen,die Eidgenossen werden die von Basel als ihre Mitverwandten anhalten, von ihrem grundlosen Vorhabenabzugehen, wenden sie sich auch au diese, mit der höchsten Bitte, nicht bloß die Ehrbarkeit und Billigkeit,sonder» auch ihre eigene Laudesorduuug zu betrachten, die da vermöge, das; man dem Papst und der Kirchedas Ihrige belasse und keine kaiserliche Stiftung oder Prälatur vertilgt, viel weniger jemand das Seinigeüber erlangtes Recht genommen und vorenthalten werde, wie das ihm gegenüber nun seit dreizehn Jahrengeschehen sei. Die Eidgenossen werden die Sache um so begründeter finden, da die von Basel oder ihreVorder» an die genannte Stiftung nicht den geringste» Pfenning gegeben haben, sondern einzig die Kaiser«Er, Gumpenberg, müsse über dreißig Priester und Kirchendiener und Andere täglich mit Wein, Brod undAnderm versehen, damit sie den gestifteten täglichen Gottesdienst vollbringen; hieran werde er nun Z»"'größern Theile verhindert, weil die von Basel ihm Renteu, Zinsen und Gülten einnehmen und er aus de.»Scinigcn die genannten Auslagen nicht zu bestreiten vermöge. Er bitte daher nochmals dringend, die vo»Basel zu verhalten, ihm die betreffenden Güter zuzustellen und für die während dreizehn Jahren bezogene»Früchte und Kosten und «schaden Ersatz zu leisten; Alles gemäß erlangtem Recht und Urlheil.

St. A. Bern -. Aaselbuch I!, S. 5. — K. A. Freiburg: Vadische Abschiede Band 15; nach den Abschieden vom Jahr 1550. — K. A.

Solothurn: Abschiede Band 29. - L. A. Appenzell: Abschiede.

Die Antwort, beziehungsweise Instruction, der Boten von Basel geht dahin: Dank für die MitthcilunSder an die zwölf Orte gerichteten Schreiben des von Gumpenberg. Diese Schreiben seien unbegründet, w»man aus folgendem, Wider Willen etwas länger gewordenen Bericht entnehmen wolle. Man wisse, welcheBeschwerde den Stiften, Pfarrkirchen, Gotteshäusern, Aebte» und Prälaten in der Eidgenossenschaftdreißig Zähren dadurch drohte, daß fremde und heimische Curtisanen mit ihren römischen „Erdiennten"(Exspectanzen?), Provisionen, Gratie» und Bullen ledige Pfründen angefallen haben, so daß die Eidgenosse»beschlossen, diese Last nicht zu dulden, und vom Papste soviel erlangt haben, daß derselbe bewilligte, >">tsolche» Curtisanen nach unser». Gefalle» zu verfahren, worauf die Curtisanerei in der Eidgenosse»sch"s'verboten worden sei. Seit dieser Zeit habe diese Belästigung aufgehört und habe man die im Papstnn'»»^ledig werdenden Pfründen ohne Anstand verliehe». Als im Jahre 1524 einige in des Papstes Mo»»'erledigte Pfründen zu Basel tanglichen Personen geliehen und aber dann von Curtisanen angefallen wurde",habe man diesfalls auf einem Tag zu Lucern, auf 16. März genannten Jahres, gemeine Eidgenossen »»'Rath gebeten. Diese haben geantwortet, es sei der Brauch, wenn solche Curtisanen kommen, soll man ihn-»d.e Bullen an den Hals hängen, „und sy investieren in einen locken masser". Die Eidgenossen wollten "»chnicht dulde», daß man den eurtisanischen Pfaffen Pension oder Reservate von Pfründen gebe, sondern h"^"auf der Jahrrechuung und am 28. Juui 1524 beschlossen, dieses abzustellen und mit den Curtisanen >»angegebener Weise zu verfahren, worauf man vor diesen Ruhe gehabt habe. Als dann im Jahre 1^»Johann Werner. Freiherr zu Mersperg und Befort, Dompropst der hohen Stift Basel, in desMonat gestorben sei, haben die von Basel die Dompropstei dem Doctor Andreas Sturzel von Buchh^»'confcrirl, der vom Capitel angenommen und in vollen Besitz der Propstci gelangt sei. Obwohl da>n"^Doctor Fabri, Vicar zu Constanz, auf die benannte Dompropstei eine römische Bulle erlangt hatte, h»^ ^doch mit Rücksicht auf das erwähnte eidgenössische Herkommen von derselben keinen Gebrauch gemacht. ^ ^dann Andreas Sturzel auch in des Papstes Monat gestorben sei, habe man die Dompropstei de.» Sign>n"von Pfirt, Domherr der mehreren Stift Basel, geliehen, der sie gegenwärtig noch besitze. Auf daö h» ^der genannte Johann Fabri, der mittlerweile Bischof zu Wien und Rath und Diener des römischen Könitzgeworden sei, nachdem die Chorherren ihre Residenz nach Freiburg im Breisgau verlegt hatten, gestützt "»seine päpstliche Bulle, von den Domherren den Posseß der Dompropstei und von denen von Basel s»Verstoßung des von Pfirt verlangt. Schon damals habe auch der von Gumpcnbcrg von Rom aus geschu^»'wie er die Dompropstei von. Papst erhalten habe und daß man ihn in den Besitz derselben solle ko.»»»"lassen. Als man keinem willfahren wollte, habe der Bischof von Wien die von Basel bei.» Knm»»'»^^