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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Juni 1550.

Eheweib und seinen Kindern in dieselbe und in den Gennß ihrer Renten und Gülten ans dem Gebiete vonHinsel eingesetzt, und gedenken hiebet zu verbleiben und meinen, der von Gumpenberg sollte gütlich zurück-treten. Dieser sei daher veranlaßt worden, das Seine vor dem ordentlichen Richter in solchen Sachen,nämlich dem Papst, wider die von Basel und Sigmund von Pfirt und dessen Weib und Kindern zu verfolge».Da habe er nicht nur sein Recht erlangt und gewonnen, sondern auch die Execntoriales nebst dem Brach»»"seeutare oder der weltlichen Acht und Abcracht wider seine Gegner erlangt, sammt der zugcurtheilten Haupl°snmnie und den Kosten, wie das die diesfülligcn Instrumente enthalten. Nichtsdestoweniger sei er so freundlichgewesen, daß er nicht gleich von seinem Recht und der Acht Gebrauch gemacht habe, damit sie nicht in^?potl und verderbliche Kosten und Schaden gcrnthen, sondern er habe die Driginal-Litteras apostolicasezecutoriales und Achtbriefe dem Ruthe zu Basel zugeschickt, in der Meinung, derselbe werde sie durch biedortigen Doctorcn und Schriftgelehrtcn besehen lassen und sich mit letztern berathcn, damit die angedeutetenNnchtheile vermieden werde», mit vielerlei Bitten und Vorschlägen zu einer Concordie, damit die kaiserlicheFundatio» und der christliche Gottesdienst unzerrissen und unverhindert bleiben, und seinein erhaltenen Reckstund Urthcil auchzum ^eil" genug geschehe, und die Gegner selbst ruhig und zufrieden sein können. A'stdas haben die von Basel einen Dag nach Neuenbürg (am Rhein) beschrieben, um daselbst Mittel und Wegeau die Hand zu nehmen, damit die Sache beigelegt werde. Hierauf sei er in eigener Person nach Neuenbnrggekommen, um das Begehren derer von Basel anzuhören. Diese haben dann ihren Stadtschreiber auhergesandt,um über einen gütlichen Tag zu verhandeln; der sollte dann von zwei Rathsglicdcr» von Basel und vo»zwei Gesandten des von Gumpenbcrg besucht werden. Dieser Tag sei auf den !. Decembcr deswahres 154!) zu Basel in der Stadt abzuhalten bestimmt worden. Er, von Gumpenberg, habe das nichtverachtet, sondern sei wieder persönlich nebst einem Beistand mit großen Kosten hingereist. Zuvor aberer schon in RhciwNeuenburg protestirt, daß er sich mit dem unfähigen vermeinten Dompropst, Siginnndvon Pstrt, oder dessen Weib und Kindern nicht einlasse; er habe mit ihm nicht zu tagleisten; dieser st'von denen von Basel vermittelst eines Vertrags anhergesetzt worden, der da bestimme, welchenSchcidelo»"man ihm von den Gefällen der Dompropstei gebe; mit diesem müsse sich der arme unselige Mann mit W-ibund Kindern begnügen; es wäre daher umsonst, wenn er, Gumpenberg, etwas mit ihm verhandeln würde!es seien die von Basel diejenigen, welche die Propstei innehabe» und über deren Nutzen verfügen. Dieseshaben die (sie) Gesandten von Basel ihm zugesagt; auch später habe der Rath ihm im gleichen Sinn-geschrieben, er möge ohne Anstand auf dem benannten Tage erscheinen, er brauche sich mit niemand einzulasst"als mit denen von Basel. Als er nun mit seinem Beistand und zwei Beisitzern, die neben den Beisitzer»derer von Basel niedersitzen sollten, nm die Anbringen der Parteien zu vernehmen, auf dem Rathhaust Z»Basel erschienen sei, da sei auch der unfähige aufgeworfene Dompropst, der von Pfirt. mit seinem Beistm'bals eine Widerpart gegen ihn in die Nathstube hercingetrcten, und es haben dann die von Basel eröffneer, Gumpcnberg, möge nun seine Sache vor ihrenfürdeputirten sitzern" vorbringen, wodann der von Pf^durch seinen Fürsprech gebührende Antwort geben werde. Hierauf habe er sich beschwert, mit dein Bemerke",solches sei den mündlichen und schriftlichen Zusagen derer von Basel entgegen; ein Tractire» mit dem "»»Pfut sei nutzlos, da er ohne Erlaubnis; derer von Basel über die Dompropstei nicht verhandeln könne,er sei in dieser ^ache nur ihr Deckmantel' die rechten Principalen der Dompropstei seien sie; warum "'»»ihn so oft und so weit mit Kosten hin und wider sprenge? wenn er gewußt hätte, daß sie ihre Znsi'st'»nicht halten wollten, so wäre er nicht hingekommen; er protestire also, daß er mit dem von Psirtverhandle, sondern mit denen von Basel, ans deren Bitte er anhergckommen sei. Auf dieses habe erden deputirten Beisitzern sein Recht erörtert und verlangt, daß seine Güter, Renten, Zinse und Gülten,geistlichen und weltlichen Lehen im Gebiete derer von Basel ihm als dem rechte» confirmirten und »»»'Domcapitel anerkannten Dompropst zugestellt werden sollen, nebst Vergütung der seit dreizehnverwendeten Früchte, die sich allein auf 13,000 Gulden belaufen, und Abtragung der Koste». Die "0"Basel sollen den unfähigen vermeinten Dompropst, den von Pfirt, veranlassen, daß er die Güter der D»'»jpcopstci abtrete, und ihn, Gumpcnberg, in der Flüge mit Rücksicht auf dieselben unbeirrt lasse. Auf