Juni ISS». ZZZ
(Appenzell: „min Handschrift"): Jörg Marschalk von Oschen, Reiterhauptniann: Jörg Ranhart von Welwort(Appenzell: Wclivat), Jägermeister; Philipp von Thugen (Freiburg: Thrigen, Appenzell: Thungen) zumSattberg (Appenzell: Sottenberg); Albert von Rechberg zu Hohenrechberg zu Staufcneck; Valentin vonBerlichingen zu Dörzbach; Albert von Rosenberg zu Roxberg (bei Appenzell glaubt man Boxberg zu lesen);Philipp Ossel (Appenzell: Eßer) von Altenschaubach (Appenzell: Altenschonbach); Philipp von Lautier(Appenzell: Lenter); Jacob Fuchs von Würfurt (oder Wünfurt, bei Appenzell glaubt man: Munfurt zulesen); Philipp Jörg von Sachenbach (oder Hachenbach; Appenzell: Flcchcnbach) zu Gunau; Philipp(Appenzell: Friedrich) Zobel, Amtmann zu Psalters; David, Truchseß zu Merzhusen (Freiburg Wezhuscn:Appenzell hat diesen Ortsnamen nicht); Friedrich Ziedt von Kruhingen (Appenzell: Knochingcu). Amtmann;Wilhelm von Gcmbach (Appenzell: von Grindbach), markgräflichcr Rath und Diener; Wolf von Felberg;Albrecht Thun von Nüburg; Albert von Maspag (Appenzell: Maßrag) — an die zwölf Orte (ohne Basel).Rath und gemeine Stadt Basel haben seit einigen Jahren ohne rechtmäßigen Titel, sondern aus eigenerGewalt, sich unterfangen, die Dompropstei nebst einigen Canonicaten oder Domherreien an der Domstift zuBasel, die eine kaiserliche Stiftung und nur für den deutscheu Adel gewidmet sei, einzuziehen und verfügendamit nach ihrem Gutfinden. Insbesondere hindern sie den Ambrosius Gumpenbcrger, Dompropst zu Baselund Domherr „allhie" zu Würzburg und Augsburg, den das Domcapitel von Basel in Gemäßhcit seinerRechte für den rechten und bestätigten Dompropst erkenne und ihm Chor und Capitel eingeräumt und das>n seiner Verwaltung liegende Einkommen übergebe» habe, gcwaltthätig von der Dompropstei Besitz zuergreifen. Briefliche und dann persönliche Verwendung des Dompropsts habe zu keinem Ziele geführt,vielmehr sei er mit schimpflichen Worten abgewiesen worden. Man bitte nun die Eidgenossen, sie möchtenin Anbetracht des guten Rechts des Dompropsts die von Basel vermögen, jenem die in ihrer Stadt undObrigkeit liegenden Gefälle und jährlichen Nutzungen zu überlassen, andernfalls müßte man auf rechts-gebräuchliche Wege denke», um diese Verhinderung zu beseitigen. Bitte um Antwort.
St. A. Luceru: Allgcm. Abschiede 0 2. k. 265. St. A. Bern: Baselbuch I) k. 1. KantonsbibliothekFreiburg: Girardsammluug D. V. S. 493. K. A. Solothurn: Abschiede Band 29. L. A. Appenzell:Abschiede. Die Lucerner Copie dieses Schreibens übergeht die Namen der Adressanten und Adressaten.Unter den für die übrigen Orte gefertigten Abschriften zeigen betreffend die Adressanten Freiburg und namentlichAppenzell Verschiedenheiten, die vorgemerkt worden sind. Die Lucerner und Appenzeller Copie giebt dasDatum auf den 30. März
an.
1550 15 April Ambrosius von Gumpenbcrg. Dompropst zu Basel, Legatus apostolicus. auch Domherrcapitularis 'zu Würzburg au die Rathsbotschaften der zwölf Orte der Eidgenossenschaft, jetzt zu Obern Badenversammelt, in. Fall ihres Abwesens durch Schultheiß und Rath zu Lucern zu eröffnen. Er könne „.chtlänger unterlassen, die Eidgenossen, als Liebhaber der Just.z.en und Forderer der he. .gen K.rche und deschristlichen Glaubens, um Rath und Beistand anzugehen. Er habe nicht nöth.g, sich lange über das Lebenund Thun des Raths und der Stadt Basel zu verbreiten und zu erzählen, von wem, w.e und warum d.eDomstift Basel gestiftet worden sei, weil das den Eidgenossen besser als ihn, bekannt se., und berühre dahernur seine eigenen Sache». Vor ungefähr dreizehn Jahren, nach den. Tode Andres Sturzels. DompropstsZU Basel, sei von Papst Paul III. die Dompropstei daselbst .hm, Gumpenberg. gel,ehe., worden, w.e seu.eapostolischen Schreiben und Jura klar erzeigen. Wie er nun zu den. Don.cap.tel gekommen se, und Posseß°°n Kirche., Chor und in. Capitel begehrt habe, als der rechte constrm.rte Don,propst se, von demDon,capitel überall ohne Widerrede der Besitz eingeräumt worden, w.e er denn auch denselbeu b.s aus d.eGegenwart genieße. Als er dann von den. Rath und der Stadt Bast verlangt habe, daß auch sie d.eGüter. Zinsen, Lehen und Unter.hanen der Domstift. die auf .lsre.u Geb.e e se.eu . ... u ergeben se. .hmgeantwortet worden, diese Domstift (eine zu Gunsten des deutschen Adels err.^gehöre der Stadt, die Canonicate nebst der Dompropstei stehen an ,hr zu verleihen und an n.emand Andern,.Die von Basel haben da»., auch die Dompropstei dem Sigmund von Pstrt verliehen und ,hn sammt se.ncm