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Juni 1550.
diese Kosten zu fordern. Die Boten der drei Städte antworten, sie haben keine Instruction, ihren Anzughaben sie ans sich selbst gethan in Folge dessen, was ihnen hier begegnet sei; sie verlangen die Sache aberin den Abschied, um ans dein nächsten Tag darüber zu antworten, ». Hans Jacob von Ägeri, Wirth imhintern Hof zu Baden, entrichtet den VIII Orten 160 rheinische Gulven jährliche» Zins und eröffnet, erhabe eine köstliche neue Sonnnerlaube auf die Liinmat gebaut, wie die Boten gesehen Habenz da er nun denVIII Orten einen großen Zins bezahle, so bitte er jedes derselben nni sein Wappen und Fenster. Wirdheinigebracht. Der Geleitsinann zu Mellingen zeigt an, daß ihm „uf dis künftig jar" wenig Bolletenvon dem Pfundzoller in Lucern zukommen und aber viel Güter unter dein Schein, als seien sie Eigenthumeingesessener Burger zu Lucern, die Nenß niedergehen, von denen dann kein Zoll entrichtet werde. Mnngiebt ihm die Weisung, jene Güter, welche von Lucern nach Mellingen kommen, die nicht durch einen SchcMvom Pfundzoller als Güter eingesessener Lucerner Burger ausgewiesen werden, auszuladen und nicht fürfahrenzu lassen, zr- Pannerherr Sonnenberg von Lucern begehrt gemäß Instruction einen beförderlichen Tagwegen der Märchen in den freien Aemtern. Da Ämmann Gartenhäuser von Appenzell schwer erkrankt ist,so daß es ungewiß ist, ob er genese oder sterbe, so wird die Sache ans den nächsten Tag verschoben. 6crhäli jedes der VIII Orte: 1. Vom Landvogt zu Baden 10 K Bad. Währung. 2. Vom Landvogt im Thnrgauvon den hohen und Niedern Gerichten 70 Gl. 5 Sehl. 3 Vom Landvogt im Sarganserland 210 K Bad-Währung. 4. Vom Landvogt in den Freien Ämtern 160 K- 5. Vom Landvogt im Nheinthal 54 Gl. ^Schl. 6. Vom Zins zu Dießenhofen 7 Kronen. 7. Vom hintern Hof zu Baden 15 Kronen. 8. VoMStadhof zu Baden 3 Joachimsthaler und 1 Bz. 0. Aus der Geleitsbüchse zu Vilmeringen 1 K I Schl-10. Aus der Geleitsbüchse zu Znrzach 1 K 4 Schl. 11. Aus der Geleitsbttchse zu Koblenz 4 K 5 Schl-12. Ans der Geleitsbüchse zu Klingnatt 2 K. 13. Ans der Geleitsbüchse zu Mellingen 17^2 y, II-der Geleitsbüchse zu Bremgarten S K 15 Schl. 15. Ans der Geleilsbüchse zu Lunkhosen 1 K 10 Schl-16. Ans der Geleitsbüchse zu Baden 21 Kronen, 8^/2 Joachimsthaler, 5 kaiserliche Kronen, 1 Gl. rheM-an Batzen, 4 Gl. und lU/2 Bz. Constanzer-Münze. Dagegen wurden ausgegeben: dein Landschretber zu Bade»6 Kronen für das Verfassen des Processes wegen der Reisstrasen auf Pergament und für Siegelkosten, demLandvogt zu Baden 2 Kronen, dein Landschreiber zu Franenfeld 2 Kronen für Untersuchung der Urkundein den Gotteshäusern der Landgrafschast Thnrgau. (Des Vcnner Sonnenberg und seines Knechts Rcitloh»beträgt 30 Gl. 10 Schl.; er hat heimgebracht 440 Gl. 7 Schl. 2 Hlr.) »t» In dem Span zwisch^uZürich einerseits und Lucern, Uri, Schivpz, Unterwalden, Zug und Glarns anderseits betreffend Wädensu")ist im Kloster zu Einsiedcln ein Rechtstag gehalten worden, an dem die Nichter und Znsätzer den Anümlstellten, die Boten der sechs unparteiischen Orte, die früher auch in der Sache gehandelt haben, nebst dMSchiedsrichtern gütlich vermitteln zu lassen, was die Parteien damals ans Hintersichbringen angenommenhaben. Die Boten derselben eröffnen nun, ihre Obern haben diesen Vorschlag angenommen, in der MeinMM,daß wenn die Vermittlung nicht gelinge, diese dem Recht unbeschadet sein und der Nechtstag zu Einsiedl' >seinen Fortgang nehmen solle. Hierauf verhören die vermittelnden Boten vorerst den in Einsiedeln gefühlU'UProceß, dann die Verträge zu Kirchberg lind Cappel, den bernischen Spruch und den Waldmannischen Vertrag/und stellen dann folgende Mittel: 1. Da der Meister des St. Johanns-Ordens Bürger zu Zürich ist, sir»"die von Wädenswyl, Nichterswpl und wer zu ihnen gehört, mit denen von Zürich steuern und reisen »nissigdie Appellationen von dorther an Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich gehören, daher diese Herrschniemand besser als ihr zu kaufen gelegen ist, so soll diese bei ihrem Kaufe verbleiben. Weil aber in dcM