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Juni 1550.
andern Strychen zu messen. «. Auf dus Schreiben des Ambrosius von Gumpenberg in Betreff der Dompropsteizu Basel au die zwölf Orte legen die von Basel ihre Autwort schriftlich vor, ebenso die Antwort, welche sieauf Anrathen („Gefallen") der Eidgenossen dem fränkischen Adel geschrieben haben, und endlich einen Auszugeiniger Abschiede, was vor dreißig Jahren in Betreff der Curtisaneu erkennt worden sei. Mau läßt eshiebet verbleiben und schreibt dein fränkischen Adel und dem von Gimpenberg (sie), sie mögen die von Baselüber ihr Schreiben und genügsames Erbieten nicht weiter bedrängen. Dabei wird erkennt, die von Baselund der Landschreiber zu Baden sollen Abschriften von der Antwort jener an den fränkischen Adel und vondem Auszug der Abschiede jedem Orte zuschicken, dainit man sich je nach den einlangenden Antwortendes fränkischen Adels und des von Gimpenberg zu verhalten wisse, p. Die Gesandten von Basel undSchaffhausen, auch Abgeordnete der Aebte von St. Gallen, Einsiedeln, Kreuzlingen und anderer Prälateneröffnen, wie ihnen in letzter Zeit vom Kaiser Mandate zugekommen seien, daß sie auf den 25. Juni aufdem Reichstag zu Augsburg erscheine» sollen; es sei nun früher verabschiedet worden, daß sie die Reichs-und Bundestage nicht besuchen sollen, was auch ihre Meinung sei; nichts desto weniger wollen sie dasEröffnete anzeigen. Man schreibt nun an den Kaiser, die Citirteu halten sich an die früher von ihm gegebeneAntwort und verlassen sich auf dieselbe, »z. Da einige Briefe betreffend den Thurgau und die StadtFrauenfeld, wie diese an die VII Orte gekommen und wie sie sich gegen dieselben verschriebe!! haben, vermißtwerden, und da man vermuthet, dieselben möchten zu Lucern liegen, weil der Brief über Dießenhofen voreinigen Jahren auch daselbst gefunden worden ist, sv wird Lucern beauftragt, dieselben hervorzusuchen undAbschriften davon nach Baden zu bringen, i. Die Gesandten von Glarus, Schaffhausen und Appenzell eröffne»auftragsgemäß, ihre Obern beglauben, die zehn Tage, welche im letzten picardischeu Feldzuge den Hauptleute»und Knechten abgezogen worden seien, sollen vom König bezahlt werden oder er hierum das Recht bestehe»-Man läßt nun hierüber mit dem königlichen Gesandten, dem Herrn von Liancourt, ernstlich reden, daß ergütlich bezahle oder diesfalls rechtlich Red und Antwort gebe. Dabei ist man auch der Ansicht, wenn einigeAnsprechet.' auf den angesetzten Nechtstag, Sonnlag nach St. Jacob (27. Juli), nicht erscheinen können (,siransprach nit erjagen"), sie dcßwegen ihr Recht nicht verloren haben. Das soll jeder Bote heimbringen u»dwas jedem Ort hierin gefällt, das soll es den Richtern auf den Tag zu Peterlingen zuschreiben, da»»tniemand verkürzt werde. 8. Da die Zeitläufe eigenthümlich und einige dringende Angelegenheiten vorhande»sind, auch die sieben Orte wegen ihres Spans um Wüdenswyl auf St. Laurenzentag (10. August) eine»Tag nach Baden angesetzt haben, so haben die Boten der übrigen Orte, nämlich von Bern, Basel, Freiburg,Solothurn, Schaffhausen und Appenzell beschlossen, daß jedes Ort auch auf diesen Tag seine Botschaft nachBaden abordnen soll, um die rückständigen Geschäfte und was sonst etwa einfällt zu behandeln, t. Es »nidangezogen, der für die Jahrrechnung angesetzte Tag sei in den Orten ungleich verstanden worden, so daßeinige Boten zu früh, andere zu spät eingetroffen seien, wie das bei denen von Bern der Fall gewesen si»>man sollte einen bestimmten Heiligeutag oder einen Monatstag bestimmen und eine Ordnung festsetzen, welcheOrte gleich Anfangs und welche nach einigen Tagen eintreffen sollen. Nachdem man aber das Urbar nach'gesehen und sich erinnert hat, wie mitunter Geschäfte wegen fremder Fürsten und auch andere eintrete»können, bei denen alle anwesend sein müssen, so hat man es bei der alten Ordnung bleiben lassen, so d»ßdie Landvögte und die Boten aller Orte je auf den zweiten Sonntag nach Corporis Christi, das ist dcidritte Sonntag nach Pfingsten, zu Baden erscheinen sollen. ». Die Boten der VII Orte fordern von de»drei Städten Antwort auf ihr letztes Begehreu, daß die drei Städte den Proceß und die Urtheile des