Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
321
Einzelbild herunterladen
 

Juni 155.0.

321

>ür sich und dessen Eigenleute sehr nützlich gewesen wären, mit leichten Vorgaben, als mären sie ihm geschenktforden, an sich gebracht habe, Guter, die bei 1500 Gulden oder mehr werth seien, was er, Egli,zumdaraus bezogen habe. Mau möge nun seine Vorgaben, die Güter seien dem Gotteshaus ungelegen und^ sei besser, solche zu veräußern als zu behalten, würdigen! unter gleichem Schein Hütte er in letzten JahrenFeldbach etwas Gotteshausgut an sich gebracht, wenn die Eidgenossen nicht gründlich nachgefragt hätten,wobei sich tz^s Widerspiel ergeben habe. Nachdem man diesen schriftlichen Bericht augehört und auch die(srühere) Antwort des Andres Egli verstanden und sich zugleich erinnert hat, wie letzterer als armer Schüler inKloster gekommen und aber bei seinem Tode 3000 oder 4000 Gulden hinterlassen habe, so hat man, da"wu füx sniaßgebende) Verfügungen keine Vollmacht hat, dem Landvogt im Thurgau geschrieben, er soll die"lue und Erben des Andres Egli dazu verhalten, daß sie die genannten Güter, die früher dem Gotteshausgehört habe», nicht weiter abverwandelu, und die Kauf- und Übergabsbriefe, betreffen sie Schenkungen oder'"cht, auf dem nächsten Tage zu Baden vorlegen. Beinebens soll jeder Bote die Sache heimbringen und aufsechstem Tag Instruction und Gewalt haben, wie man dem Gotteshause in Betreff dieser Güter helfen könne.

' Der Landvogt zu Baden zieht an: I. Die Unterthanen in der Grafschaft Baden treiben einander um^ usuge Sachen im Recht herum und appclliren von den nieder» Gerichten au den Landvogt, meistentheils"" ste, ohne Appellazgeld erlegen zu müssen, einander aufziehen können und inzwischen einander nicht^M)le» müssen. Dadurch aber werden der Landvogt und seine Amtleute sehr belästigt, da sie oft vom^ tgep bis in die Nacht diesen Appellationen obliegen und ihr eigenes Geld dabei verzehren müssen; wennuppellirende Partei auch nur einen halben Gulden erlegen müßte, so würde viel weniger appellirt werden.^Hiutersichbringen und Gefallen der Obern wird erkennt: jede Partei, die von den nieder» Gerichten ansoll appelliren wolle, solle ein Pfund Haller, Badener Währung, baar erlegen; von diesem Pfund

Landvogt 10 Schilling, dem Landschreiber 5 Schilling und dem Untervogt 5 Schilling werden;^^""^kiide Thcil soll dann dem andern dessen Kosten vergüten. 2. Wenn vor den Landvogt appellirt^ müssen die Unterthanen den Nichter und beide Fürsprecher mitbringen; diese begnügen sich dann einesUnd ^""tMbrodes oder Jmbis nicht, sondern zehren noch am Abend und essen in der Stadt zu Nacht.^ wen» sie dann in ihre Dörfer heimkommen, so gehen sie wieder in das Wirthshaus und treiben solchervor Kosten auf. Ter Landvogt meine, man sollte dem Nichter, Fürsprechen und Kundschaften, die^M'dvogt gestellt werden, einen bestimmten Lohn festsetzen. Auf Hintersichbringen wird erkennt:Züchter, Fürsprechen und Kundschafter, die nach Baden vor den Landvogt berufen werden, sollen zumu»d ^ für Zchrung und Lohn gegeben werden. Diese beiden Artikel sollen die Boten heimbringen

^' "'des Ort soll seine Meinung in Monatsfrist dem Landvogt zu Baden zuschreiben, damit er sich darnachsich ^ ^ ^ ungezogen, der Abt von Salmanswylcr, der Visitator zu Feldbach ist, weigere

""Igen Frauen daselbstzu wpchen und zu wplcn" (sie mit dem klösterlichen Weiler zu bekleiden);^ w skge er dem neuerwählten Abt zu Wettingen mit Bezug auf diese Prälatur einige Hindernisse in den^isii ^"ie soll heimbringen, ob man dem genannten Abt von Wettingen, der sonst von Alters her

^ "utor der Gotteshäuser Dänikon und Magdenau ist, oder einem anderen Prälaten iu der Eidgenossenschaft'ug ,volle, die Jungfrauen zu Feldbach zu weihen und zu weilen. Autwort auf nächstem Tag.vvr^ ^sandte des Königs von Frankreich, der Herr von Liancourt, trägt l. ein Schreiben des Königsll°hend: Damit in Bezug auf die Ansprachen in der Folge keine Zwistigkeiten entstehen, habeeine Verordnung folgenden Inhalts erlassen: Seine Anwälte und Gewalthaber, die jetzt oder in

41