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Juni 1550,
Theile ihre Gewahrsamen einlegen und dann die Schlußrede thun, so könnten sie hiemit enden; da sich aberdie Gegenpart noch weitere Erörterungen vorbehalten habe, so wolle man es ebenfalls so gehalten wissen.25. Die Anwälte von Zürich lassen weiter reden: a. Die Gegner wollen sich mit der Vogtei über Leuteund Gut mit hohen und Niedern Gerichten nicht behelligen, weil der Kauf derselben vor die betreffendenVerträge falle. Mit dein Vertrag zu Cappel aber sei jener Kauf wieder zu Kräften gekommen, da mitdemselben denen von Zürich die frühere Gerechtigkeit wieder zugelassen worden sei, d. In Betreff der Steuerberufen sie sich auf das schon Vorgebrachte, v. Der Eid sei nichts Neues, da die Unterthanen stets vonder Bürgerschaft wegen Gehorsame zu thun schuldig waren. Der Vertrag wegen des Reislausens sei erfolgt,bevor von einem Kaufe der Herrschaft die Rede gewesen sei. ck. In Betreff der gegnerischen Anbringenbezüglich der beiden alten Verträge, des Waldmannischen Spruchs und des Stillsitzens der Wädenswpler imletzteil Krieg sei Folgeildes zu bemerken: Wie schon gezeigt, sei der im Kilchberger Vertrag enthaltene Artikelbetreffend Wädenswpl durch den Cappeler-Vertrag getilgt worden. Den letzter« bezüglich seiner Vorschrift, daßdas Hans nur mit Wissen und Willen beider Theile besetzt und entsetzt werden dürfe, wollen die von Zürichgetreulich halten; sie verstehen diese Vorschrift aber nur für den Fall eines Krieges zwischen beiden Parteien,bei welchem die Burg durch den Vogt oder sonst so besorgt werden solle, daß von daher kein Theil beschädigkwerde, wie das in den bisherigen Zeiten und Läufen beobachtet worden sei; daß aber das Haus und dieMannschaft zusammenverbunden sei, werde nicht zugestanden. Die Stadt Zürich habe die Mannschaft vonWädenswpl in allen Kriegen und Reisen wider jedermann gebraucht und sei weder Brief noch Siegel vorhanden,daß diese auch gegen den Eidgenossen, wie die Burg, unparteiisch sein solle. Was den letzten Krieg anbetreffe,sei zu erwähnen: Im ersten Cappelerkrieg sei denen von Wädenswpl ihre gehörige Anzahl zu Panner undFähnchen auferlegt worden und sei dieselbe nach Cappel und Utznach wie andere Unterthanen derer vo»Zürich ausgezogen und zu Feld gelegen, und in den damaligen Frieden wie andere Angehörige derer vonZürich einbeschlossen worden. In dem jüngsten Cappelerkrieg haben sich die von Wädenswpl mit Bezug ausden Proviantabschlag und sonst gehalten wie Andere, weßhalb ihnen von den Nachbarn mit Drohung"'begegnet worden sei. Man habe sie daher ermahnt, gute Wache zu halten, und versprochen, wenn der Kriegangehe, ihnen Hülfe zu senden, was denn auch wirklich geschehen sei, indem man ihnen ein Fähnchen Knechtezugeschickt habe. Als dann der Unfall bei Cappel erfolgt war, seien die bei dem Fähnchen räthig geworden,denen von Zürich im Felde zuzuziehen, haben die Wädenswpler in ihrer Rüstung daheim gelassen und ihnenempfohlen, daselbst Sorge zu haben, „die mit bewilligung unser Herren, als am anstoß mit iren nachpuren,etwas Verstands den krieg us gemacht; daß aber die von Wädischwpl, sobalo der krieg ergangen, zu u>ff""Eidgnossen von den v Orten geschickt und mit inen red gehalten, still zu sitzen, mag wol nach erstem »erlittstergangen sin, nachdem das vendli von inen kommen". Wären die Wädenswpler gemäß ältern Verträgtverpflichtet gewesen, stillzusitzen, so hätte es keines weitern Auslandes bedurft. Uetikon, das jenseits ^Sees zwischen Meilen und Männedorf liege, gehöre ebenfalls in die Herrschaft Wädenswpl zu Gericht, u»stund steuere aber mit denen zu Meilen, wobei es im Reisen den fünften Manu gebe; auch zur Kirche da»»es mit denen von Meilen, Die von Uetikon seien nun in beiden Zügen bei Cappel gewesen und Hab"'daselbst einigen Verlust erlitten; das zeige man an, um die Abtheilung der Herrschaft klar zu machen. N"Übrigen sei auch nach dem letzten Krieg ein Friede gemacht und jeder wieder zu dem Seinigen gelöst"'worden, in welchem Frieden auch die von Wädenswpl begriffen seien, e. Da nun die Gegner für Verhindern»?des Kaufs einzig das Verhältnis! der Burg und der Mannschaft berühren, betreffend die Burg aber die vo»