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Mai 1550.
ist. I. Durch Kundschaften erhält mau Bericht, daß ein gewisser Haus im Holz wiederholt mit seinem Weibin das an der Grenze liegende Haus eines Täufers „zestubenten" gegangen sei, wo mehrere Täufer zusammen'gekommen seien; dem gleichen Täufer hat Hans im Oberholz (sio) vieles gearbeitet und Kundsame mit ihmgehabt. Man will daher auch diese Angelegenheit den Obern vorlegen. »»». Derselbe Hans im Oberholzhat auch, als seine Frau und einige seiner Leute gestorben sind, dieselben nach Wald im Zürichgebiet Z»begraben geführt, wiewohl ihm früher geboten worden ist, Kirchgang und Begräbnis? nach Eschcnbach M>bnicht nach Wald zu haben. Nachdem nun die Frau zu Wald begraben worden mar und Einige ihr e»>Kreuz auf das Grab gesteckt hatten, haben Einige von Wald dasselbe ausgerissen und in das Tobegeworfen. Das Alles ist den Boten mißfällig und sie haben neuerdings erkennt, daß die im OberholzKirchgang und Begrübniß nach Eschenbach haben sollen, i». Die von Lucern haben beide Orte dringetgebeten, den Hans Huser von Willisau, „so saut Anthonis hus hat", in den Spital zu Utznach zu nehme»-Als nun die Boten den Huser in dem Spital gefunden haben, haben sie ihn ermahnt, sich mit ziemlicherNahrung zu begnügen und sich rechtschaffen und gehorsam zu halten; würde er das nicht thun, so würdeman ihn weder einen Monat noch einen halben da dulden; sonst aber hoffe man, die Obern werden ih»'für und für das Beste thun. Das hat man auch denen von Lucern geschrieben und sie gebeten, das ar>MGotteshaus und den Spital ihrem Almosen empfohlen zu halten. «. Zu Utznach erlaufen für beidebedeutende Kosten wegen der Gefangenen, so daß die diesjährige Rechnung für Nachrichter, Weibel, Schreibund andere Löhnung und Zehrung bei 100 Gulden erzeigt. Um solche Kosten zu vermindern, will mandie Obern bringen, ob diesen gefallen wolle, den Schreibern und Weibeln einen bestimmten Lohn für jeoder zwei Jahre festzusetzen und das unziemliche Zehren dann abzustellen; soweit man verstanden hat, würde»anstatt dessen die gegenwärtigen Schreiber und Weibel auch lieber den Lohn beziehen, z». Damit in de»Herrschaften Utznach und Gaster in Bezug der Fälle desto regelhaster zu Werke gegangen und sowohlArme als der Vermögliche nach Verhältniß behandelt werde, hat man auf einen Anzug, den der Bote »o»Schw>)z gemäß Instruction angebracht hat, den Untervögten befohle», keine Fälle ohne Wissen des Obervog^zu vcrthädigen oder zu beziehen, sondern wenn ein Fall fällt, sollen sie diesen dem Obervogt anzeigen;dann ordentlich verlassenes Gut ist, da soll man den Fall nehmen, wo nichts oder wenig ist, da soll »^'Gnade beweisen. Die Untcrvögte sollen auch keinen Amtleuten oder Obervögten aus den Zöllen oder betBaarschaft der Orte etwas herausgeben, sondern diese sollen ihren Lohn bis zur Jahrrechnung anstehen laist"und ihn dann sammenhaft empfangen, damit jedes Ort besser wisse, was für Kosten auf Rechnung der Ob^'laufen. «Z. Die Boten wissen, wie Vogt Bctschger (Betschart) eine schöne Rechnung gehabt hat, iiame»Gauch um die Fälle zu Gams; wären diese nicht gewesen, so hätte man dieses Jahr ein kleinfüges Geld >der Rechnung gefunden.
Eine spätere Hand überschreibt den Abschied: „Abscheid der Gastet- und Utzner Rechnung uf Mai 155»
114.
Lucern. 1550, 9. Mai (Freitag nach Cantate).
Staatsarchiv Liicer»: Actcnband No. SL, t. 118.
Gesandte von Obwalden, nämlich Ammann (Niklaus) Jmfeld und Vogt Simon Jmgrund, ersäst^zu Lucern, verrichten den Gruß ihrer Obern und tragen einige Beschwerden vor, um deren Abhülst ^ersuchen. Es wird Folgendes verhandelt: 1. Die Boten eröffnen, in Folge einer Beschwerde ihrerseits