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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1550.

April 15 SU.

v «KMen aus dem alten Zürcherkrieg

-m I°«. Kd-- O-. M °uch MW s.°d!lch..'w -°» IM«

'der andere die Sache betreffende ausfinden laffe . . dadurch veranlaßt worde ,

Zemäb, es seien in Bünden abermals Unruhen eM ud u. ch

Kaiser' und der Statthalter zu Mailand Botlch^an^.z^ dem Km"g v°n FmMech

abgeordnet haben, mit dem Austrage, dah.n zu - ^Gsell", der stch von >>»u ^

«»gegangene Vcreinung ausgehoben werde. ^ ^ wegen der Pension und Be.e.n.i g

vorgegeben, man habe in Zürich und Bern ^g diesen (wenn echt sch n

Es wird daher erkennt, jedes Ort, w-^s ^^ gereuen affm, u zu

genügenden Austrag habe») nachschre.be», a, ^ seine Herren verlangen

Mitteln und zu scheiden. «. Der Bote von L. ^de.^

besorderlichcn Rechtstages, um den Hände m ^ die J^rrechnu'^ » s Toggenburg

ber Handel wegen Wädenswyl obwaltet, so n berichtet, es seien in er . ernstlich

einen Rechtstag bestimmen. .1. ^'"'"^I^dortigen Landvogt d ch^ste^s^

viele Wiedertäufer, weschalb es am Platze war., den Absch.ed; ,edes O.t 1

bestrafe. Die Boten, weil ohne Instruction, 'angezogen Begrnß.mg^

binnen acht Tagen denen von Lucern ' Schreiben wird, da d.e M ^ ^

Beglückwünsch»., des Papstes durch eine B°tschast °d e

ein Schreiben stim.nt, dieses beschlossen. Das Schn m soll ^ ^ Salzes zu Weesen geredet h

w»d°. r. z. g.d.»,m. d.r B«.. °°n >.

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Rande des Zürcher Exemplars; derjenige -

m.ch.d- o 2. . 2--. d-. IWI o-..

Im Zürcher Exemplar fehlen w » >und e. .aus dem Schwyzer Exemplar ^ ^ ^ verlange von wum von^a^.

Zu n. Das Schwyzer Exemplar h° ^^ etwas gewmnen. ,.°

-u wissen, wenn diese (sy") be. d.eser Re«).^ ^ .

wollen", wie die von Schwyz. Unterporte., uf 18- Aprü In > ^

z.. ». ...d w

Hieronymus Rotzono. kaiserlicher 2cc.Um , c gemeine Mann, we gemeinen Wohlstand

vernommen, wie in Bünden Aufruhr her.sch . . derer Offene Vercinnng

sei. nicht in die mit Fra.ckre.ch aus Veranl sjnW ^ bmommen haw. ->bg,

wenig betrachtet und sich entgegen der ^ alte» angeboine» ? Kaisers stets

-...treten wolle. Im Hinblick auf d^ z.al ^ S-waß B^ch

Statthalter hierüber ke.n geringes ilAißst ^ Kaiser ""d du, .. i ^ Bünde geschickt, s.ch

dm gemeine» guten Willen diese. Bol s g g ^ ^ ^ allen /^me.nvc ^ Statthalters

habe. Dieser habe daher den Gesm>dte> ) ^ zubringen ^ ^ PMcht. durch die sie ihrenmöglichst zu bestreben, diese Widerwa. >g ^ ^ ^ Kennen wa . ) ^ ^ schuldig seien,

könne das nicht wohl anders geschehen, M)t mit jenen ve.bn . Pension und Geld

Gutthätern v/rbunden seien, znstehe. Leute, die ^^n ^

Für Letzteres werden sie gefangen und betrog ^ Nutze» hmtanjetzen. H.e°n )

von Frankreich nehmen und die Ehre n»