April 1550. 273
schon Eröffnete darthun. Der Rath erwiedert, wemi sie ihre Instruction, „die nachgendere", darlegen,"'olle man sie ... . (unklares Wort) lassen, sonst aber nicht, weil es nicht der Brauch sei. Die Genferantworten, sie wollen dein Brauche derer von Bern nicht entgegenhandeln; sie haben aber ihren Auftragtoffnet nnd haben geglaubt, die von Bern würden ihnen den lchten Artikel bewilligen, da düses nichtgeschehen sei, so verlangen sie „von der andern instrnction" vor die Burger; wenn das nicht bewilligt werde,begehren sie eine schriftliche Antwort. Der Rath beschließt, ihnen schriftlich zu antworten: Da sie vor dein^h erschienen seien und ihren Austrag eröffnet, aber nirgends gemeldet haben, daß sie vor die Burgerbegehren, auch sie damals ihre Instruction vorlesen ließen, und erst heute zufolge einer andern Instructiondie Burger begehren, und nur den ersten Artikel verlesen haben, so lasse der Rath, nach seine». Gebrauch,'"cht vor die Burger kommen, in Anbetracht der zwei Jnstrnctioncn, von denen sie znerst nur eine vor-macht ni.d die andere in. Busen behalten haben. Die von Bern seien aber stets des Willens, Brief undM^l za halten, in der Meinung, das werde von denen von Genf auch geschehen. III. (17. April.) BorM Rathe zn Bern eröffnen die Boten von Genf: Sie danken für alles Gute und bitten, den gesternMhanen Fehler zn verzeihen; sie haben nämlich anstatt ihres rechten Vortrags nur einen „Denkzeddel"^esen lassen. Sie lassen nun ihren Vortrag verlesen und eröffnen mündlich, sie haben die Antwort des
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erhalten und vermuthen aus derselben, der Rath beglaube, sie wollen vor den Burgern etwas Anderes^ den, Nathe vortragen. Das sei nicht der Fall; dan.it sie vor die Bürger kommen können, seien sieAlles zu eröffnen, was sie in. Auftrag haben. Der Rath giebt Ausschub auf morgen, „diewpl sp
. - bMen die Boten von Gens,
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