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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1550.

Der Zürcher Abschied enthält einzig I», welcher Artikel so eingeleitet wird:Als dnnn ein Vortrag(irrig anstatt : Vortag) von wägen spans .... gan Zug angesetzt ist und demnach alhar in die StadtLucern vcrrutt worden . . ." Im Schwpzcr Exemplar fehlt ez im Glarner »kz im Appenzeller a.e,i und Ic aus dem Appenzeller.

Zu c^chon jetzt schreiben die neun Orte (ohne die vier evangelischen Städte) an den CardinalFarnese. Ev antwortet derselbe auf den Brief der neun Orte aus Lucern, vom 19. April, unterin 1.Ans der Antwort zu schließen enthält das Schreiben der neun Orte der Hauptsache nach eine Condolenz si^den Tod des Papstes, Pauls III., Vetters des Cardinals. Dieser seiner Seits versichert, wie der neugewalWPapst ein trefflicher Nachfolger des verstorbenen sein werde, und erbietet sich selbst gegenüber den neunzu allen guten Diensten.

St. A. Lucern - Allgcm. Abschd. 0 », k. ss» und Acten Päpste (lateinisches Original und Ucbcrschung). L. A. Schwyz: A. Kirchenstaat- KantonSbibliothc. Freiburg - Girardsainmlung I. V, S. SIS. K. Sl. Solothurn: Abschiede Band so.

Zu I». Das Glarner Exemplar erwähnt schon im Eingang dieses Artikels, es sei wegen des Wäde»^Wyler Streites einVortag" nach Zug angesetzt gewesen, derselbe aber nun »ach Lucern verrückt worde»-Die analoge Acnßerung im Votum des Gesandten von Zürich folgt dann gleichwohl auch wieder. T»cAntwort auf den ersten Vortrag des Voten von Zürich beschreibt das Glarner Exemplar als Antwort derBoten von sechs Orten.

i,u Ii. Beim Appenzeller Exemplar liegen ohne Datum eine Ordnung für die Goldschmiede, erlaßtvon. Ruthe zu Zürich, und Ordnung und Eid für die Silberkrümer. Bei... Abgang weiter» Anlasses st"die Verwcrthung dieser Schriftstücke sind wir zu keinen. Auszüge derselben veranlaßt.

105.

Mein. 1550, 14. bis 19. April.

Staatsarchiv Bern! Rathsbuch No. LlS und sis, erste Abtheilung, S. i»s, iso, ins, 107 v°r«° und 171.

I. (14. April.) Vor dein Ruthe zu Bern erscheinen Boten von Genf, legen nach gewohntem 610'^ihre Credenz vor und lassen dann ihre Instruction verlesen. Der Inhalt derselben ist der gleiche, wie ^von Genf früher wiederholt au Näthe und Burger gelangt sind, nämlich wegen des Bündnisses mitEidgenossen. Der Rath antwortet ihnen, er sei, wie sie selbst sehen, in kleiner Zahl versammelt; man »'"beförderlich die Sache berathcn und ihnen mit Antwort begegnen. 14. (16. April.) Abermals ersche^die Voten von Genf vor dem R'athe und eröffnen, sie seien beauftragt, vor die Bürger zu kommen, ist""'einer andern Instruction, und legen einenMemoriazedel" vor. (Nednctiou etwas undeutlich.) Derberuft sie wieder vor und erklärt ihnen, ihre Schrift sei nur ein Denkzeddel, enthalte aber kein Begehre» 'einen weiten. Bescheid. Die Genfer Boten antworten:sp haben das instructionswps inglegt". Dievon Genf werden wieder vorberufen und ihnen angezeigt, sie haben zuerst eine Instruction vorgelegt;in derselben, noch in ihrem mündlichen Vortrag sei erwähnt worden, daß sie vor die Burger gel»'""wollen. Deswegen habe der Rath auch keine weitere Antwort geben können. Da nun eine andere Jnsta» 'da sei, die man noch nichtverhört" (einläßlich berathen?) habe, so verlange der Rath, nach seiner Gewoh»^'daß die Instruction zuerst hier verlesen werde; man sei nicht gewohnt, jemand vor die Burger z»man wisse denn, um was es zu thun sei. Die Boten von Genf antworten, sie wollen nichts Weiteres,