274 April 1550.
Unten» 15. April verweigert der Rath zu Bern den Vortritt der Genfer Gesandten vor die Burger,weil ihre Znstrncüon dieses nicht enthalte und man seiner Zeit dem Schultheiß Nägeli in Genf dieses auchverweigert habe. ^
106.
Sillen. 1550, 16. April (Mittwoch nach (jrmsimocko).
Staatsarchiv Luccr»: Uneingebundene Abschiede. Staatsarchiv Zürich: A. Wallis. Staatsarchiv Bern: Allgem. cidge».Abschiede SlSi.
KantonSarchiv (HlaruS: Abschiede. StantonSarchiv Basel: Abschiede Band 23. StantonSarchiv Freiburg: Uneingebundcne Abschiede-Kantonsarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 2g. Kautvnsarchiv Schaffhausen: Beim Abschied vom SS. Januar 15b».
Gesandte: Wie beim Abschied vom 10. April.
I. Vortrag der Gesandten der zwölf Orte (ohne Appenzell) vor den Bundesgenossen von Wallis. ^Kurzem sei durch einige Personen, die sich unterfangen haben, Unruhe zu machen und Matzen aufzurichte»,ein großer Aufruhr entstanden, worauf der Bischof, der Landeshauptmann und gemeine Ehrbarkeit des La»d^Wallis eiit Einsehen gethan und mit den Hanptpanneru der sieben Zehnten aufgebrochen seien, um G"»»zu verhindern und das Recht zu schirmen. Als dieses einige Orte vernommen und es den nächstliegend'''mitgetheilt haben, seien eilfertig Voten hingeschickt worden, mit dein Austrage, allen Fleiß anzuwenden, ddie Unruhe gestillt und niemand Gewalt angethan werde, sondern wenn jemand etwas Unrechtes ge'ß""hätte, derselbe mit Recht und nicht mit Gewalt bestraft werde. Mit der Gnade Gottes sei dann d'Aufruhr beschwichtigt und die Sache auf das Recht verwiesen worden. Als die Voten heimgekommen st»'"'haben sie den Obern ausführlich über die Sache berichtet und auch gemeldet, wie viel Kostens und Schad"'^hierdurch entstanden sei, was mau sehr bedaure. Damit fernerhin Aehnliches verhütet werde, habe maneinem Tag zu Baden beschlossen, Rathsboten von jedem Ort auf den Tag, den die Zugesetzten derZehnten von Wallis nebst dem Bischof und dein Landeshauptmann zu Sitten abhalten wollen, abzuord»"''Das sei nun in den Personen der anwesenden Boten geschehen, die beaustragt seien, zu sorgen, daß ^Unruhe und das Aufrichten von Matzen abgestellt werde, und zu diesem Ende von Zehnten zu Zehnt"' Z»reiten und vorzustellen, daß die Obern der Gesandten nicht weiter dulden können, daß in der Lands^"Wallis solcher Aufruhr geübt werde, sondern darauf dringen müssen, daß man nach Brauch und Herkam»»''der Eidgenossenschaft sich mit dem Rechten begnüge; andernfalls wären die Obern entschlossen, weiteres Einst »zu thun und dem Nechtbegehrenden zum Recht zu verhelfen und ihn vor Gewalt zu beschirmen; das N"soll gegeil jedeit vor dessen rechtem Richter walten, wobei dem Beklagten verkündet, die Knndschaften b"Theile verhört und dem Armen wie dem Reichen und dem Neichen wie dein Armen gleiches und befördernRecht gehalten werden solle. Finde sich dann mit guter Kundschaft, daß jemand wider Recht undgehandelt habe, so soll der nach Form Rechtens und nicht mit Gewalt bestraft werden. Die Eidge»»'versehen sich, es werde dieses geschehen, und werde das dein Lande Wallis und der ganzen Eidgenosst»st'zur Wohlfahrt gereichen. Die Boten bitten zu Händen ihrer Obern um eine schriftliche Antwort undan, ihrem Verlangen, das in guter eidgenössischer Meinung geschehen sei, werde kein Abschlag entgegemPst ^mau möge die gefährlichen Zcitläufe betrachten und dafür sorgen, daß man nicht in größeru Zwa»6 ,Drang der Herren komme, als derjenige gewesen sei, von dem man sich mit Gottes Hülfe befreit habe. ^^dann die Bundesgenossen und Landleute im Wallis sich noch über andere Ursachen beschweren, aus