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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1550.

die drei Schiffmeister vor die Boten berufen worden, und es werden ihnen nun die benannten Klagen undihr eigener Zank vorgehalten. Insbesondere wird in Betreff des Meisters Hans Dettling bemerkt, daß erjetzt und lange Jahre vorher mehr mit seinem eigenen Gewerbe und seinen Kaufmannsgütern beflissen gewesen,was den genannten Verträgen ganz zuwider und dein Fahr von Nachtheil sei, woraus großer Unwille entstehe,zumal bei denen von Glarus, die das Bedürsniß am nächsten empfinden. Es könne daher nicht mehr geduldetwerden und sei auch ganz unbillig, daß er in Sachen der Handelschaft besser gefreit und einen weniger bindende»Eid haben sollte, als die beiden andern Schiffmcister. Er solle sich daher entschließen, ob er Kaufmann oderSchffßmeister sein wolle; wolle er die Handelschaft nicht aufgeben, so müsse er dem Schiffmeisteramt entsagen undumgekehrt; denn seinetwegen wolle man den betreffenden Artikel nicht ändern. Dettling antwortet hierauf,seine Obern zu Schwyz, deren Landschaft stets des Salzes bedürfe, haben ihm vor Jahren ihnen dieses zukaufen und zu fertigen überlassen, was ohne Nachtheil der Schifffahrt geschehen sei, da er auf dieselbe nickstgeringern Fleiß als seine. Mitgesellcn verwendet habe, was er auch fernerhin thun wolle. Bei seinem S»kz-gewerbe habe er sich mit Kaufen und Verkaufen anders als durch seinen Rath nicht besonders abgegeben-Noch erst vor Kurzem, als Vogt Scherer und sein Sohn, seine Mitgenossen in diesem Gewerbe, mit Todabgegangen seien, habe er in Folge höchster Notwendigkeit auch seine Hülfe dargeboten, doch Alles derSchifffahrt unnachtheilig. Er bitte daher dringend, man wolle mit ihm nicht so strenge sein, da man Üwisse, daß er, so lange er Schiffmeister sei, stets Leib und Gut redlich eingesetzt habe und seinetwegen niemandso vielen Schaden empfangen habe, wie man beglauben möchte; er wolle sich auch sürder nach besten Kräfte»befleißen und sich des Kaufmannsschatzes mit Bezug auf wirkliches Kaufen und Verkaufen oder anderwärtig^Nachjagen müßigen. Die Boten erwiedern, sie haben an seinem Anerbieten, wenn dem wirklich stattgetha»werde, ein Begnügen; würde man aber von ihm oder seinen Mitgesellen etwas Anderes erfahren, so wolleman die Hand in Betreff alter und neuer Übertretungen gegen ihnen offen behalten haben. In Betreff d^großen Gewerbes, an dem er, Dettling, Antheil habe, wolle man ihn nicht hindern, seinen Mitgesellen n^Rath undAnschlag" beholfen zu sein, doch ohne alles Nachjagen und ohne Nachtheil der Schiffordnu»^und daß er, wenn es erforderlich sei, wie die andern Schiffmeister bei den Schiffen bleiben solle, Alles gei»»^seinem eigenen Erbieten. Hierauf eröffnet der Schiffmeister von Zürich, Hans Wer, er habe über keine»seiner Mitgesellen zu klagen oder Unwillen, und glaube, es sei das auch mit Bezug auf diese gegeil ihn nichtder Fall; es sei auch sein Verlangen, daß sie alle, Meister lind Knechte, einig seieil und kein Unfriede n»^ihnen walte. Er glaubt auch, daß sie auf dem Fahr nicht in (besonders gelobtem oder gebotenem) Friedssteheil und keinen solchen geben oder nehmeil sollteil. Die Boten eröffnen hierauf, ihr ernstlicher Wille »istMeinung sei, daß die Schiffleute mit einander einig und friedlich seien, ivie ihnen das gemäß ghres A»ü^gezieme; wie für die Schifffahrt Wind und Wetter gefährlich seieil, so sei es auch der Unfriede der Schiffte»^der jene Gefahr erst recht vermehre; sie sollen sich daher des Zanks und der Späne, die oft aus Weinfenckst^entstehen, müßigen; würden solche sich dennoch ereignen, so soll unter ihnen Friede genommen und gegebenwerden, den sie auch geloben sollen wie Andere. Meister Dettling und Meister Monoser von Glarus habe»mit einander wegen einiger Worte, von denen Dettling meint, es sei ihm unrecht geschehen, einen SW'gehabt. Diesen habeil die Boten gütlich vermittelt, so daß die betreffenden Reden keinem an Glimpf und <!chu'schaden sollen. Nachdem die Boten die drei Schiffmeister ernstlich mit Worten gestraft hatten, haben d»Äsich freundlich erboten, gemeinlich und sonderlich sich auf dein Fahr nach allem Vermögen Leibs und Guts beflisse» st'erzeigen und redlich znsammenzuhnlten. Daneben aber bitten sie ernstlich, ihnen einige Artikel >» ^