April 1550.
267
>"'d Uei („uus") sei dann von den Gesandten der sechs Orte anfgctragen worden, den betreffenden Vortragdein de Castion, sobald er ans Frankreich in die Eidgenossenschaft komme, anzuzeigen. Das haben sie heuteverrichtet und den geuauuten Herrn sehr willfährig befunden, dem König zu schreiben und beförderlicheAntwort zu verlangen, um dieselbe dem im Mai zu Chur stattfindende» Bundestage vorzulegen. Die Botenbitten, die Gesandten der eils Orte wollen, wie die beiden Boten zufolge ihres Befehls gethan haben, zuSutern der Eidgenossenschaft und um der Ruhe Willen dem König schreiben, das; er denen von Bünden willfahre.
" " ^ A. Frciburg: Missiben Wer eidgenössische Angelegenheiten.
Zu k. 1 155«) 24 April Bern an die genannten Orte ohne Frciburg. Ihre Fürschrift vomW. April aus Frciburg für Pitius Wpfihau habe man erhalten und bedaure die unwahrhaften Vorgebenund Klagen des letzter», dahingehend, daß ihm in Betreff des Erbfalls seiner Tochter ke.n Recht gehaltenWorden sei. Es zeige sich klar das; er durch seinen Schwager und Bevollmächtigten zuerst cnnge Klagengestellt habe, und dann zuletzt'aller Handel durch eineu gütlichen Ausspruch, den er angenommen und zubesiegeln gebeten habe, ausgemacht worden sei. Um einen vollständigen Einblick in d.e Sache zu gewähren,sende man die Abschrift einer bezüglichen Missivc von Bern an Frciburg. Man nehme an. wenn dieEidgenossen früher die Sache gewußt' hätte», hätten sie sich zu den, betreffende» Schritte mcht bewegen lassen;dic von Bern seien auch nicht als diejenigen bekannt, die je,»and das Recht abschlagen. Zu Gefallen der Eidgenossen'"-d wegen ihrer Bitte 'volle man indessen de». Wpßhau Geleit und Sicherheit geben, w.e man denen vonF«iburg geschrieben habe. ^ A. Bc...: Dc.asch MWvcnbuch ^ s.
In. Anfang betitelt sich die Missive: „der VII orten poten". am Schlüsse aber werden als Adressatenbic benannten Orte einzeln angeführt. Auch in dem folgenden Schreiben an Fre.burg werden sie alssolche aufgezählt.
2- 1550. 24. April. Bern an Freiburg. Das durch Freiburg besiegelte Schreiben der genannten Ortesur WHHan habe man erhalten, und daneben auch sein Schreiben vom 22. September 1549 und dasjenigev°» Freiburg von. 28. Januar dieses Jahrs besehen. W.jßhan gebe Unwahrhe.t an Aus dem Ber.chtderer von Bern von. 24 Juni 1549 ergebe sich, wie die Sache freundlich erledig, worden sei. Zur bessernErklärung lege man hier eine Abschrift des betreffenden Briefes von Bern bu. ^venn aber d.e vonFreiburg den Wyßha» vor sich beschicken und er erscheine und offen bekenne, denen von Bern unrecht gethanZu haben, so wolle man ihn. für vierzehn Tage Geleit hin und her gebe.,, jedoch e.nz.g um sich wegendrr Schmachrcde. die er im Jahre 1536 zu Romont gegen das Ehrenzeichen derer von Bern ausgestoßenHube» soll, zu verantworten. Hierin soll aber seine frühere Handlung, um deren wegen er abgewichen se,"icht begriffen sein; hierüber wolle man kein Wort hören, wie der Br.ef derer von Bern an Fre.burg vom^ Oe.ober 1548. von den. man eine Eopie beilege, zeige. Wen» aber Wpßhan mcht ... angeze.gterWeise Aber.va.rdel thu» wolle, sondern auf der Sache beharre, so ver.age mau .hm ...cht nur das Gele.t,sondern werde ihn wegen seiner »»wahrhafte» Klagen vor denen zu Fre.burg m.t Recht belangen. »"„> .«»s.
103.
Klarus. 1550, n. April (Freitag).
S.«,r.«urU.iu Zürich - Tschudisch. Abschiedes,mg X„. N°. MX. ,.a...°..5«rchi» Abschiede.
D»g der Orte Zürich, Schmilz und Glarus.
Gesandte: Zürich. Bernhard von Cham. Seckelmeister. (Andere nicht bekannt.)
5. Dieser Tag ist angeordnet worden wegen der vielen und großen Klagen über die Schtfs.neister und deren^w>>er, nüe diese den im Jahre 1532 von den Boten der drei Orte zu Utznach aufgerichteten Verträgen"d Schiffordnungen nicht nachkommen! wobei die Schiff.neister, wie man vernimmt, gegeneinander selbstWo» führen und Streitigkeiten haben, Alles zur Unehre und zum Schaden dieses Fahrs. Es sind deßnahen