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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April 1550.

ein Mandat ans dein Feld abgefordert worden sei; das sei »»wahr und er diesfalls keines Ungehorsamszn zeihe». 4. Dein Kaiser habe er (nie) anders als wie ein Kriegsinann für die Zeit des Krieges Eidund Pflicht geihan und hiebei seinen Schuldigkeiten ehrlich und ritterlich genügt. 5. Des Krieges (derervon Augsburg) sei er kein Hauptfächer gewesen, sondern er habe dabei nur als verpflichteter Diener undKriegsinann gethan, was seine Obrigkeit befohlen habe, wofür er gute Urkunden besitze. 6. Die Acht überihn sei wider die Rcichsordnung erfolgt, ohne das; er eitirt und verhört worden sei. 7. Um ihn Z"verderben, haben seine Mifigönner wider ihn auch ein hässiges Schreiben in Betreff Constanzerdacht"-Zu Constanz habe er sechs sichre lang gewohnt, seine Frau sei da geboren und erzogen und seine Kindr"da erzeugt worden. Er sei daher von Augsburg zunächst nach Constanz, das auch unter die Schn.alkald-rgehörte, gewichen lind da freundlich empfangen worden. Da die von Constanz neben ihm in die Äöflgekommen, er auch bezüglich seiner Person verwarnt worden sei und auch erfahren habe, was gegenüberConstanz geschehen sei, so sei es ihm nicht zu verargen, wenn er denen von Constanz seine Theilnalpmbezeugt und sie zu trösten gesucht habe. Das aber sei ohne Nachthcil der Eidgenossen 'geschehen und »o»ihrem Gebiete aus habe er nichts Thütlichcs nnternchmen wollen; ebenso wenig habe er die Stadt Consta"?dem Reiche gegenüber zum Ungehorsam verleiten wollen, sonder» er habe ihr gerathe», sich zur ÄiilderU"3ihrer Beschwerden in des Kaisers Gnade zu begebe». 8. Mit Unrecht werfen seine Mißgönner ihm vor.er greife nach den Kirchenglltern und überziehe die Klöster. Wenn er Feinde seiner Obrigkeit, den vo»Missa und den Herr» von Madruz, in zwei Klöster» und der Stadt Füssen aufzusuchen und zu überfalle"sich vorgenommen hatte, so sei das auf Befehl seiner Obern und des Kriegsrathcs der Stände geschehe»'denen er diesfalls genügende Rechenschaft gegeben habe. Was da unverwahrt angetroffen worden sei, d"ssei von wälschcm und andcrm Kriegsvolk, selbst ohne den Freunden zu schonen, genommen worden, weßh"^'man unbillig ihm allein zur Last lege, was auch Andere nicht verhindern konnten. 9. Da aller Ha«^darauf beruhe, daß er als treuer Diener und ehrlicher Ritter bei seiner Herrschaft ausgeharrt habe, so ivü^'der Kaiser, wenn seine, Schärtlins, Mißgönncr nicht stets Stroh und Holz zum Feuer legten, seine Ung»"^fallen lassen und die Eidgenossen (schon ehedem) bewogen worden sein, ihn, als einen königlicheil Dio"^'in ihren Landen zu dulden und zu beschützen. Er bitte, die Eidgenossen, als eine hochbcrühmte und gofl^^Obrigkeit, wollen ihn insbesondere in der Stadt Basel, Ivo er jetzt eine Zeitlang gewohnt habe, ihrer Frcih^genießen lassen. A. zz^n: Allgem. cidgcn. Abschiede bldl. S.

Dieser Vertheidignng ist als Beilage angefügt das beim Abschied vom 22.-25. Februar 1549, ^verwendete datumlosc schreiben Schärtlins. Beide auch, in gleicher Reihenfolge, im K. A. Basel: Absch'^Band 23 und im K. A. Freiburg: bei», Abschied vom 4. September 1549; im K. A. Solothur'UAbschiede Band 29, bei diesem Abschied.

Im Votum von Basel sind im Glarner und Basler Exemplar die Worte: wegen des Königs "v"Frankreich durchgestrichen.

Zu «. Die Bezeichnungeine Missive der Vündner" ist nicht ganz genau; uns liegt folgendes Schriftvor, das gleichzeitig zn einiger Ergänzung des Abschiedes vom 24. März 1550 dient.

1550, 8. April, Lncern. Ulrich Dulliker, des Raths zu Lnccrn, und Amandus von Niederhofenalt-Landannnann zu Uri,in diser Handlung der sechs Orten von Lncern, Uri, Schwyz, Undcrwalden, 3^und Glarns befelchhaber", an die zn Freiburg versammelten Bote» der eilf in der Vereinnng stehe"^''Orte. Es sei bekannt, wie wegen der Unruhe in Bünden daselbst von Boten der mehreren OrteEidgenossenschaft vier Tagleistungen gehalten worden seien. Auf der letzten Taglcistung zu Chur seibemerkt worden, die Unruhe rühre von zwei Artikeln her, die der König mit Bezug ans die Vereis""'^zugeben sollte (es werden die im Abschiedtcxt erwähnten zwei Artikel wiederholt; von den übrigen dreiAbschied vom 24. März angeführten Artikeln wird hier nichts gemeldet). Den genannten Boten von