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April 1550.
Friede geschlossen worden sei, welcher nicht bloß den betreffenden beiden Neichen, sondern der ganzen Christenheitzum Gilten gereiche» werde. Der König voll Frankreich bezahle in gewissen (voll dein Gesandten benannten)Terminen dein .König von England 400,000 Kronen, wogegen dieser jenem die Stadt Bonlogne („Bolonia")nebst der Landschaft nnd den Festungen, die der König von Frankreich daselbst und jenseits des Meeres, >»Schottland, früher eingenommen hatte, wieder erstatte; für die Erfüllung dieses Vertrages haben beide stch-Geiseln zu stellen; sobald der Köllig von Frankreich die erste Zahlung mit 200,000 Kronen entrichtet Hab0werde ihm die Stadt Bonlogne überlassen, wobei die Hälfte der Geiseln jeder Partei der Geiselschaft enthöbe»werde. 2. Der Gesandte verdanke im Raulen des Königs, daß Hauptmann Schärtlin angehört worden st»Da er über diese Angelegenheit fortmährend Antwort gefordert habe, so bitte er, ihm dieselbe jetzt oh>»'wettern Verzug zu geben; wären einige Boteil hiefür nicht instruirt, so mögen sie die Sache treulich heimbringe»und ihm auf dem nächsten Tage mit endlichem Bescheide begegnen. Mail läßt dem Gesandten die überbrach»'neue Zeitung verdankeil, mit dem Bemerken, daß man hierüber große Freude empfangen habe. BetreffsSchärtlin seien die Instructionen uugleich, einige Orte wollen sich seiner nichts annehmen; überhaupt sei >»»"nur beauftragt gewesen, seine Verantwortung anzuhören; diese habe man in den Abschied genommen, d»Obern weiter in der Sache handeln zu lassen. Beinebens wird dem Gesandten das Bedauern der Ober»über den Aufschlag des Goldes mitgetheilt; man finde diesen der Vereinung nicht gemäß nnd bitte zu verschalst»?daß „der abgang desselbigen ufschlags" jedem Ort ersetzt werde; könnte das jetzt nicht geschehen, so >»astwenigstens der König Vorsorgen, daß in der Folge für die Jahrgelder der Eidgenossenschaft dieser Aussäst^nicht »lehr angewendet werde, Es erscheint Franz voll Greperz, Herr zu Aubonne, mit einer Credc»1seines Bruders, des Grafen von Greperz, dankt für alle diesem erwiesenen Gutthaten und bittet, es >»^zil verübeln, daß dieser nicht persönlich erscheine, er sei nämlich erheblich krank geworden; er bitte aber d»Boten, ihn beim Hin- oder Zurückreiten nach und von dem Wallis besuchen zu wollen; sein Leib und 6»^stehe im Dienst der Ober» der Botel!. Ans einem Tage zu Baden sei ihm und andern Ansprechen!den König von Frankreich auf den künftigen Montag (14. Aprils) ein rechtlicher Marchtag angesetzt word>»?der dann aber auf den I .Juni verschoben worden sei. Er bitte nun, ihm zu rathen, wie er sich diessts'halten und ob er diesen ersten Tag besuchen solle oder nicht. Da ferner die eidgenössischen Boten b»Begriffe seien, sich ins Wallis zu begeben, und der Graf früher seine Botschaft auch daselbst hatte, so »»'^man ihm rathen, ob er auch jetzt seine Botschaft dahin abordnen solle. Die Boten verdanken das freundlst»Erbieten und drücken ihr Beileid über die Krankheit des Grafen aus. lieber seine Anfragen antworte» l»Folgendes: Da die Gesandten, die wegen des Grafen nach Frankreich geritten, noch nicht heimgeko»»»^seien nnd man daher nicht wisse, ob seine Ansprache gütlich bereinigt worden sei oder nicht, so soll er »bis auf den zweiten Tag gedulden und inzwischen die Antwort der Boten abwarten. Was seine Botst»»ins Wallis anbetreffe, überlasse man ihm, eine solche abzusenden oder nicht.
L. Verwendung von eilf Orten (ohne Bern und Appenzell) bei Bern für Pitius Wyßhan; siehe
Ä»
Die Namen der verzeichneten Gesandten (ohne Basel) aus dem Freibnrger Nathsbuch No. 67. „der Spitze dieses Verzeichnisses steht die Bemerkung: „Min her schultheiß Studer hat darinncIlm Schlüsse hat das Verzeichnis; folgende Bemerkungen: 1. „Und ist her Ulrich Nix an der thürenund hat umgefragt." 2. „Der stattschryber H. Peter von Clery und Franz Gurmel, sin diener undschriber, sind da gesessen und schrziber gewesen; das han ich C. (Cleri?) uf den 22. Augustietlichen mer (?) wüssendeu und angelegnen (?) erstehen, wie ich uf denselben tag andere crkanntnusst»