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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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April l550. . Boten

r oenlreit betreffend) eroffne , konnnt,

sind, und wie jetzt dre Sache s ) ' ^ beigelegt, so Polizei dmher verbündet sind, lliecht

M die Unruhe weder gütlich noch ^ aller ^"7 ^r die im Walw ^ »gt nichts,

unordentliche Brauch, der im Eidgenoffenschas' ^ ^gner Instruction Abschiede von

und jeder angewiejen werde, nach M ^ ^ ^ Zwch,^ ^ ^

M geben und zu nehmen. Dabei h^r r ^n, um sc" .«ollen den Schartlrn

Baden hätte Hauptmann Sebastmr ^ ^«kt vcrschre - sech Sc, ^ er dieselbe

Es sind aber die Instructionen über ^ ueh'neiu ^^^^igung-u Wu- SchartliN Ausenthalt

anhören und seine Vertheidigung untersagt, bei er ^ ^^«egen, well ne gezieht sich uns

Weise behelligen lassen und hat semen^ 7" ^ gchts d" schien hawu ^ zuhören und

w den Abschied nehmen, und Protest , ^ ^ h^enut ^ ,vill, s°ll ^ Schwyz und

gewähren, etwas Widriges widersa)re, ^z^Alirr steh Geineinde vorzu ' ^ ^

We sriiher gegebene Antwort; wenn b" Obern und stch aus^

^e Vertheidigung in den Abschied nehm - thuu anzuho ^ Königs

Unterwalden wollen mit dem S-Hartl an ) ^ ^ verhören und ^

Tagen gegebene Antwort. Die v^^^asel s°U ^ ^ ^ ^

w den Abschied zu nehmen, ^r "hr ^ ^rwendenl ^ ^stellt w^ ^^rn

"ou Frankreich sich zum Besten sur werde, ihm , ^ Die Boten Thören. Nachdem

Kucern, weil in derselben seiner Obern Theil zu ll Gejan er seinen

w. >°" d«'77 w . 7»». °°7777sch» >»

sicher Art das Mehr sür Anhörung ^ ) ^ schrrstl'ch bernew.

Vortrag der Länge nach mündlich gehaU ^ worden. ... Dre - «n die in

^°ten, der es verlangt hat, eine ö ^ Abschuß S ^ ^ ^ Misstve der ^

wstruirt war, so hat man seine Verther ^ ^^^tzung waren- ^ brtterr, s ^t der

Uri. die mit denen der lll Bünde aus er> ^ welche i ^ lll Bund denen

d°r Vereinung mit Frankreich steheudw " ^"""^hr als sechstarffend - m erlangt

Trankreich dasür zu verweuden, daß er .^^ossenschajt n ll ^ vereinigt werden,

^dgenossenschast halte, und wenn °r "Ns ^,mü veV ^ die Landjä)^^ ^

"°u Bünden, wie von Akteur her, em s Ausruhr , sludet- so König

w.»m.' ,.7. ».»'7' 7 ,.h.. »°w>

^ man die betreffenden beiden Artrke « ^ werden d sse^ '^7 2t der Gesandte

^reiben an den König von Frankrcrch ^ Bern an - ^ Orte ^ Königs

^rderkich ,rzusertigen. Die Boten von Znrrch^ ^ ^ ^de ^ ^

A dem Schreiben nicht begriffen sem 'voll Lrm ^ Kön'g von .l^"d Hosmeister des Königs von Franker ), ^ fischen rh"ou die Eidgenossen, worin der König vre