Druckschrift 
4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
Seite
262
Einzelbild herunterladen
 

262

April 1550,

weiden, was dir Gemeinden gui bedünkt. In diesem die Vereitlung betreffenden Handel hat sich indefst»der Bote von Zürich nicht weiter eingelassen, als daß er im Namen der übrigen sechs Orte vorgekragtnnd verhandelt hat, da seine Obern in der Vereinung nicht mitbegriffen sind. Die Artikel, welche desGesandter gemeinen III Bünden zngesagt hat, sind nnn folgende: 1. Der König soll gemeine III Bu"bennd jeden Bnnd besonders wie drei Orte und jedes besondere Ort in der Eidgenossenschaft in BetreffPunkte und Artikel behandeln. 2. Wenn der König mehr als sechstausend Knechte annimmt, soll er gemein»III Blinden ein eigenes Regiment geben. 3. Das Jahrgeld für gemeine III Bünde soll, in Betracht, ^sie entfernter und weniger gut gelegen sind, jährlich zu Chur, ohne Kosten des Landes entrichtet werde»'4. Wenn Leute aus den Bünden rechtliche Anforderungen an den König haben, sollen die zwei Nichter aus de»Blinden und der Obmann aus der Eidgenossenschaft genommen werden, gemäß den Capiteln des Friede»-und der Vereinung. 5. Die Gemeinden beschweren sich, daß in der Vereinung nicht deutlich gesagt sei, d»^niemand gehalten sei, in des Königs Dienst zu ziehen, allster diejenigen, die es freiwillig und gerne th»»-Die Eid- und Bundesgenossen werden hiebei freundlich ersucht, denen von Blinden in der oben genannt"'Zeit den rechten besiegelten Hauptbrief der Vereinung zuzuhalten. Der Abschied ist besiegelt mit dein Sieg"des gemeinen Gotteshauses.

Der Name des Zürcher Gesandte» auf dem Umschlag des Abschiedes; diejenigen der Gesandt"'von Lucern und Uri aus der für die folgende Note benutzten Quelle und Artikel v des Abschiedes10. April 1550.

Das am Schlüsse des Abschieds enthaltene Gesuch um Mittheilung des rechte» Hauptbriefcs der Verein»»!!wurde vou den Gesandten von Lucern und Uri (sie werden benannt), im Namen aller Gesandten ausznfuhr"'vcr,ucht, Unterm 14. April (Montag nach Quasimodo) antwortet Solothuru au sie auf eiu Schreiben, d»°sie im Namen ihrer selbst und der übrigen Boten, die in Chur gewesen sind, in Betreff der (zu einstweilig"'Gebrauche) verlangten Mittheilung des Vereinungsbriefes an Solothuru gerichtet hatten. Solothuru l-h>"

das Ansinnen ab, übermittelt aber eine vidimirte Copie.

K. s

Das Glarner Exemplar redet von der Besiegelung des Abschiedes nicht

K, A. Solothunn Lucerner Schreibe» und Mijsivenbuch No so, S, 2

102.

Areiöurg. 15!>0, 10. April.

Staatsarchiv Lucern: Uneingebundene Abschiede Staatsarchiv Zürich: Acten Wallis. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. AbschiedeLandesarchiv Obwalden: Abschiede. KantonSarchiv Glarns: Abschiede. Kantonsarchiv Basel: Abschiede Band 23.KantonSarchiv Solothuru: Abschiede Band 29. Kantonsarchiv Schaffhansen: Abschiede.

Tag der zwölf Orte (ohne Appenzell). ^

Gesandte: Zürich. Andreas Schmid, Pannermcister. Bern. Claude Mai. Lucern, Vogt O''Hünenberg. Uri. Kaspar Jmhof. Schwpz. Georg Reding, Unter walden. Sebastian S»^

Zug. Hans Letter, Landammann. Glarus Basel. Niklaus Jrmi, des Raths.

Martin Sesinger, Burgermeister; Hans List, Statthalter. Solothuru. Ulrich Häni. Schaff!)""N. Schalch.