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Mär; 1550.
christliche» Glaube» zu befördern und zu erklären und die Jrrthünier anszureitten. Dieser Prediger habedann gefunden, daß der genannte Schuliueister und die „obcrzclten" die „fürncinsten" seien, die da täglichviel Unkraut säen, doch so, daß niemand diesfalls Beweise haben mochte. Auf das seien der Prediger undder Conunissar zu rathgcworden, jener solle einige Conclusionen und Beschlußreden betreffend den Glauben,»ach Form der heiligen römischen Kirche, den Genannten vorhalten und sie anfragen, ob sie dieselben annehmenu»d glauben. Würden sie dann hiergegen reden, so bedürfte man keiner weitern Kundschaft, weß Glaubenssie seien, sondern es könne dann der Commissar, gestützt auf ihre eigene Rede, sie und insbesondere denSchulmeister nach ihrem Verdienen bestrafen: würde» sie aber die betreffenden Beschlußreden annehmen undgemäß denselben glauben wollen, so sollte der Conunissar sie anhalten, solches öffentlich zu sagen, damit dasgemeine Volk sähe, wie es von ihnen verführt worden sei, und ihnen, wenn sie auch in Winkel» andersiehren sollten, desto weniger Glauben schenkte. Einzig aus dieser Ursache und nicht um sich in eineDisputation einzulassen, sei man dann später im Hanse des Comnüssars und auf dessen Befehl zusammen-gekommen. Daselbst, auch auf dem Platze, als sie mit dem Commissar ins Wirthshans gehen wollten, imWirthshause selbst und auch auf dem See betreffend das Becklem haben alle Sachen und Reden stattgefunden,welche Doctor Hieronymus bezeugt habe; einzig habe der Zeuge nicht selbst einen Luggarner reden gehört:'«sset uns drcinschlagen! wohl aber, daß sie mancherlei Droh- und Tratzworte ausstießen und die Hand aufihr Rapier legten, als ob sie alle Augenblicke zücken wollten. Ferner sei ihm gesagt worden, es hätten Einigegeredet- lasset uns sie erwürgen: Andere: wir wollen sie in den See werfen: von welchen („etlichen") erdas gehört habe, dessen besinne er sich nicht. Ebenso erinnere sich Zeuge .»cht, daß im Wirthshaus de. rello gegen Doctor Hieronymus vom Augenausstcchen gesprochen habe: es möge das aber wohl geschehenda jener ganz zornig und unwillig war. I» Betreff des Messers könne er so viel „.ehr bezeugen daßd-r Betreffende Banada heiße: derselbe habe zuerst das Messer im Acr.nel gehabt: als er aber d.e Arme"'"herwarf, sei das Messer herausgefallen. Als der Commissar das gesehen habe, habe er besorgt, teuer"'«cht- jemand verletzen und ihn zun. Saale Hinansstoßen wollen: da habe Ba.mda das Messer vomB°den aufgehoben und sich gegen den Com.nissar zur Wehre gestellt, und als sich Leute dazwischen gestellthaben, hntze Banada gesagt: laßt ihn komme»! mit üppigen Scheltworten und „mutzen ... ^octo.H'-ronymus (mo) Conni.ius habe bei seine», geschwornen Eide bezeugt, die zu Luggarus verlaufene Sachesich so zugetragen, wie Doctor Hieronymus (wo), sein Bruder, sie erzählt habe: e..^z.g von den. VorfallL°renzi..s Haus wisse er nichts, weil er damals nicht dort, sondern in des Erzpr.ester Hans bc. demScannte» Priester Lorenz», gewesen sei. Auch jene Worte, welche Hieronymus auf dem Platze gehört habe,^ßt uns drcinschlagen! habe er nicht gehört: wohl aber so viel mehr, daß Einer, der diw SchulmeistersBruder sei. wie ihm jemand gesagt habe, drohend oder freventlich zu dem Commiffar sagte er solle ihm ausd"" Gefängniß seinen Bruder geben. er wolle ihn haben. Doctor H .eronymus (der Z vc.tgenannte habe^n>> weiter bei seinem obgenanntcn Eide geredet, er besinne sich des wettern über Folgende. Als „sy. dieA°"». während des Vorfalls in des Lorenzinen Hans in. Hause des Erzpr.esters gewesen se.en s-> -.»
Ore.l zu ihnen gekommen und habe ihnen angezeigt, „sy" hab-n den Co.n.n.ssar en denSchulmeister zu entlassen, denn es sei jedermann in Aufruhr, und Einige seien bewaffnet gegcn^das schloß»'laufen, um den Schulmeister mit Gewalt zu befreien. - Das habe der Vogt zu Lau.s ... Schr.ft setzen
mit seinen. Siegel versehen lassen. Datum 6. März 1550.
v > ^ n 2,^, Schwyz: A. LuggaruZ. K. «. Freiburg: Bildische Abschiede Bd. Iii.
, 3- Die Verhöre auch bei». Solothurner Exemplar: dabei ein Schreiben von Landau.manu und RathUnterwalde,. ob und nid de... Kernwald von. 28. April 1550 an Solothurn. des Inhalts: Weder°'"ch ihre Voten, noch aus den. Abschied habe .»an vernommen, daß auf de», letzten Tag zu Bade» die'""dschaften verhört worden seien- auch sei de». Landvogt wenig aufgetragen worden, d.e betreffenden Frevelbestrafen, sondern ...anhabe diese Bestrafung der nächste» Jahrrechnung überlassen: Bitte, für dieselbe den.von Solothurn solche Instruction zu geben, daß der Vorfall exemplarisch bestraft werde.