258 März 1550.
Gewett mit ihm thun. Darauf der Schulmeister: wenn jene übel oder nicht recht glauben, so verlangendoch, daß er auch so glaube. Hierauf der Landschreiber: seine Herren, die VII Orte glauben recht, und danun der Schulmeister öffentlich seinem Gelübde entgegen gehandelt habe, so sollte er nach der Erkanntnchder VII Orte gestraft werden. Als dann der genannte Priester Lorenzin die erste Schlußrede wiederholte,lautend: Der Papst sei ein Statthalter Jesu Christi auf Erden und habe die gleiche Gemalt wie Sa»ctPeter gehabt habe; er sei ein Hangt der christlichen Kirche und habe in derselben die höchste Macht, dahaben die Vorbernfenen und insbesondere der Schulmeister „und Thadens" geantwortet, das finde sich nichtim Evangelium, der Papst habe nicht mehr Gewalt als ein anderer Bischof; Christus habe den Sanctnicht in vorzüglichen» Grade als die andern Apostel als Statthalter zurückgelassen, noch ihm mehr Gewallals diesen gegeben. Darauf seien ihnen zwei „Auctoritäten" aus dem Evangeliuni angezeigt worden; de«denen aber haben sie nicht bleiben wollen, sondern haben sie anders ausgelegt, nach ihrem Gefallen, und dieAuslegung der heilige» Lehrer („lereren") verworfen. Nach vielen Worten habe dann der Commissar denSchulmeister in das Gefängnis; legen lassen. Als dann „der zttg samt sinen gesellen" mit dem Commissiin das Wirths(haus) gegangen, sei ihm eine große Schaar von Leuten gefolgt, welche mancherlei Drohworteüber jene ausstießen; unter anderm habe der Zeuge gehört, daß Einer, den er nicht kenne, die Andernaufgewiesen habe, zu zücken, und gesagt: Laßt uns drcinschlagen und nicht dulden, daß diese gekonnnenseien, solche Dinge hier zu thun. Daun sei des Schulmeisters Bruder, als welcher der Betreffende de»«Zeugen benannt wurde, mit mehreren Andern vor den Commissar gekommen und habe mit Ungestüm gesprochensie wollen, daß er den Schulmeister herauslasse, wobei sie drohende Worte und Geberden gebraucht habenDa habe der Commissar deutsch geantwortet, er verstehe es nicht. Als dann die Zeugen mit dem Commissiim Wirthshaus des Lorenzin gewesen seien, seien des Schulmeisters Vater und der benannte Bruder gekommen,letzterer habe beim Commissar angehalten, daß er den Schulmeister entlasse, er habe ihn mit Recht nich^gefangen legen können, wobei er auch den Zeugen gedroht habe. lieber eine kleine Weile seien viele A»de^gekommen; einer von denselben behelligte („hielte") den Commissar mit Schimpf- und Schmachworten u»habe ein Messer in den Händen gehabt; ein anderer, ein Bruder des Paul de Orello, habe in Anwesenddes Commissars die Zeugen mit den Worten bedroht: Sie andere hätten verdient, daß man ihnen die Auge»ausstechen würde, und wenn sie nicht zum Dorfe Hinausgeheu, so werde man sie ihnen noch aussteche»'Zuletzt am Abend, als die Zeugen („die obgemälten") in das Schiff getreten waren, um heimzufahren,und vom Lande gestoßen hatten, sei ihnen ein Beckli nachgeschlagen worden. Dem Zeugen habe man gcs»^'der diesfällige Thäter sei ein Vetter des Baarfüßer-Mönchs Benadict von Luggarus. Das sei ^Hauptsache, über welche der Zeuge sich erinnere, wenn auch (vielleicht) nicht Alles mit den gleichen Word»ausgedrückt worden sei. 2. Landschreiber Hans Zumbrunnen habe bei seinem geschwornen Eide bezeugtAuf der Jahrrechnung des Jahres 1518 sei von den Boten der VIl Orte dem Commissar ernstlich besohl'worden, den benannten Schulmeister des Landes zu verweisen. Hierauf sei der Schulmeister nach Altd»gekommen, habe angezeigt, der Landvogt habe ihm bewilligt, vor die Eidgenossen nach Baden zu gehe», »«»daselbst um Gnade zn bitten, und habe den Schreiber Magnus Besnier, des Raths zu Uri, angegangen,mit ihm nach Baden zu kommen, um daselbst sein Fürsprech zu sein; das habe Besnier nicht thun wold"'es sei denn, daß der Schulmeister von seiner Lehre abstehe. Durch Einwirkung („Mittel") der Doewu''Frannasch, Connitio von Lauis und des Zeugen habe dann der Schulmeister versprochen, von seiner Mein»'im Glauben abzustehen und sürderhin in Uebereinstimmung mit der heiligen christlichen Kirche zuund wenn er bisher Einige anders gelehrt habe, sie wieder ab- und auf den wahren christlichen Glan Vhinzuweisen, wie das in seiner hinter Schreiber Besnier liegenden Handschrift begriffen sei. Auf dieses tzer von den Obern begnadigt worden, doch mit der Bedingung, wenn sich gründlich zeigen würde, das!anders redete oder handelte, sosoll er an Leib und Gut bestraft werden; das sei dem Zeuge» so mitge"b'worden. Als dann aber weder bei ihm noch Andern zu Luggarus eine Besserung in, Glaube» sich ^nst^seien die VIl Orte veranlaßt worden, den hochgelehrten Priester Lorenzin Davidico (?) zu bitten und ^Gewalt zu geben, nach Luggarus zu gehen, daselbst zu predigen, mit seiner heilsame» Lehre den alten wah"