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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1550.

des weitern an, ihre Herren hätten sich dieses Einzugs der vier Orte wohl versehen nnd daher die Bote»beauftragt, alle, welche die von Zürich an dein betreffenden Kaufe hindern wollen, in das Recht zu mahne»und init denselben einen Nechtstag anzusetzen; durch die Schiedleute die Sache weiter verziehen lassen könne»sie nicht; eher würden sie (einseitig) einen Rechtstag bestimmen und wer sie an dem Kaufe hindern wollte/dazu mahnen. Nachdem nun die sechs übrigen Orte mancherlei unter sich geredet, haben sie die Commenthntt»und Gesandten des Meisters vom St. Johanns-Orden nochmals vor sich berufen und ihnen vorgestellt, d»sie sehen, daß einige Orte mehr den fraglichen Kauf sperren möchten, so möchten der Meister und der Ocdc»die Herrschaft Wädenswyl wieder zu ihren Händen nehmen, damit die Verträge in Kräften und jeder be>seinem Recht verbleibe und ein Rechtsstreit vermieden werde; man bitte hierum freundlich und ernstlich; »^denen von Zürich würde man dann reden, daß sie die von Wädenswyl und Richterswyl vermögen sollte»/dem Orden Alles zu erstatten, was sie ihm schuldig sind, und deßwegen künftig nicht wieder unnütze Koste"zu veranlassen. Diese Meinung hat man auch dem Meister und dem ritterlichen Orden, die nach Ostern z"Speyer zusammenkommen, ernstlich geschrieben und ihre Antwort begehrt. Endlich hat man die Gesandtc»von Zürich zu Händen ihrer Herren dringend gebeten, bis zur nächsten Tagleistung keinen Rechtstag anzusetze»/sondern stillzustehen und die Antwort von Meister und Orden zu erwarten, e. Es erscheinen Gesandte »»^dem Wallis und entbieten mit Darreichung ihrer Credenz den Gruß ihres Fürsten und von Hauptmann »>^gemeinen Landleuten und verdanken auf das höchste den Dienst, der ihnen durch Abseudung einer Botsch»stder Eidgenossen bei ihrer Empörung erwiesen worden sei. Durch die Gnade Gottes und die ernsll^Bemühung dieser Botschaft sei die Sache beruhigt und dahin gebracht worden, daß mit dem Rech^"vorgegangen und gestraft werden solle; sie seien erbötig, dieses gegenüber gemeiner Eidgenossenschaft 5"verdienen. Dieses Erbieten wird ihnen ebenfalls verdankt nnd eröffnet, ihre Empörung haben die ObernHerzen bedauert, weßhalb sie mit gutem Willen ihre Rathsbotschaft, die Mißhelle zu beschwichtigen, abgeord»^haben; wenn man ferner in ihren Spänen etwas Gutes schaffen könne, so werde man weder Arbeit »"^Kosten sparen; man bitte aber, sich gütlich zu vertragen, solcheVersammlung" und Empörung nicht »^vorgehen zu lassen, nicht mit Gewalt, sondern mit Recht zu strafen, so zwar, daß wenn jemandvcrlm»^wäre, man diesen vor Gericht stelle, auf Begehren Kundschaften verhöre und dann gutes unparteiischesdarüber ergeheil lasse, wie das in der Eidgenossenschaft geübt werde. Da die Obern einiger Orte verstäubworden sind, wie die gemeine Landschaft Wallis ans den nächsteil Sonntag nach Ostern zu SittenVersammlung halte, so glaubt man, daß hier gute Schiedlelite nöthig seien, weil der gemeiuc unverstä»^Mann gar ergrimmt sei, so daß die letzte Mißhelle schlimmer werden könnte als die erste. Es ist daher b»Meinung einiger Orte, daß jedes Ort seine Rathsbotschaft auf genannten Sonntag nach Sitten abord»^nnd derselben die Bündnisse lind Burgrechte, welche die im Wallis mit einigen Orten haben, fürerforderlichen Fall mitgeben soll. Jedes Ort soll seinem Boten alle Gewalt geben, nach bestem Versta»^"zu handeln, je nach Umständen vom einen der siebe» Zehnteil zum andern zu reiten und mit ihnen zu red^daß sie sich nicht der Gewalt, sondern wie oben angegeben, des Rechts bedienen sollen. Da einigehierüber keine Instruction habe», so soll das jeder heinibringen; von denjenigen Orten, welche Botenwollen, sollen diese letztern auf Mittwoch nach Ostern (9. April) Nachts zu Frciburg an der Herberguild Tags darauf miteinander nach Sitten verreiten. Nach dieser Berathnng wird ferner beschlösse»/sollen alle Orte Boten schicken und diese sollen ihre Hinkunst denen im Wallis durch ein Schreibe»Freiburg zu wissen thun. «R. Abgeordnete von Luggarns eröffnen, wie die von Bellenz ihnen die F»st^'