März 1550.
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wolle. Nachdem „sp" sich berathe» hatten, antworteten die Gesandten von Obwalden, sie wollten die Sacheallerdings gerne „uns" (den beiden übrigen Orten) anvertrauen und werden die diesfällige Verhandlungihren Herren mitthcilen, glauben aber nicht, daß die lncernischen Artikel angenommen werden, „sp bewilligeni"»e dann und so dann das helig zit vorhanden und ire Herren nntz das für über war nf unser bitt stillswonden, sollen wir doch anhalten, daß dann zu stund der Handel by unfern Herren gefertiget werde". Denn^ seien schon dem Ammann Jmfeld fünf Batzen Zoll abgenommen worden von Sachen, die er nichtverkaufen konnte und wieder heimgeführt habe, was ihm, wenn es ferner geschehen sollte, nicht leidlich wäre.
Vor den Boten der III Orte erscheinen Amman» Ka.nmenzind und A. Zimmermann von Gersau und»öffnen, sie seien offene Wirthe und schuldig, jedermann für sein Geld Essen, trinken und Herberg zu geben.„Da uit minder, sy etwan gut srowen mich beherberget, onch ammann Kam.nenzinds s.u. ein armeÜ'ow rim den (klein?) zis mit einem kind in ein hns, das im Ergaw wellen zühen lassen. Hierüber sei»Mi von ihnen von ihren Obern um eine Buße gestraft worden, da doch sonst niemand über sie geklagthabe. Aus Feindschaft habe man ein altes Landrecht (Gesetz) hervorgesncht, dao seit langer Zeit nicht mehrehalten worden sei; auch Andere, die Huren und Buben behauset und bchofet haben, seien nicht bestraftworden; ihnen sei überhin bei Eiden geboten worden, die betreffende Buße bis St. Georgentag (23. April)Z" »legen. Es wird nun denen zu Gersan geschrieben, da die Bestraften von den betreffenden Satzungen'"chts gewußt haben, „onch die töchterli niemand beschärlich gewesen", so solle» sie sie »»gebüßt lassen ...rd darüberden Obern der Gesandten beförderlich antworten. Würde nicht entsprochen, so will man auch me von Lmcrn^richten, »in räthig zu werden, wie man den bidcrben Leuten helfen könne, „daß ine doch des eids halb">t gefärt". Betreffend den Pfaffen ans Bollenz, Angnstin Brüne von Denntsch (Dongio?), der Übel'"'d grob gehandelt, geschworen und sonst „vil wnnders" gemacht hat, wird dem Landvogt geschrieben, ersei» Hab und Gut zu Händen der Kammer nehmen, und den Pfaffen, wenn er ihn betreten »rag, ohneSchonung als einen Buben bestrafen, und den Proceß mit aller Kundschaft sa.nmt unfern Schreiben allenVögten ennet dem Gebirg zu wissen rhu». Die Unterthanen sollen sich um einen andern Seelsorger umsehen,d°ch in Betreff der Bestätigung den alten Gebranch beobachten, da ...an diesfalls den Obern nichts vergebenhoben wolle ,1. Es erscheint Bernardin Castanea und eröffnet, er sei zu Sch.vpz hanshäblich, weßhalb ihmdie von Schwyz einen Brief gegeben haben, daß ».an ihn wie einen andern Hintersässen sein Gnt^ zollfreisolle fertigen lassen; dabei habe er auch eidlich geloben müssen, keinen Gemeinder außer den drei Orten zuHuben, „und zun. znsatz des sin lib und gut dargeboten". Das aber habe ihn. in Bellenz nicht geholfen, sondernsei ihn. dort sein Gut niedergelegt worden. Er bitte nun, de... Commissar zu schreiben, daß er die Zoller""weise, ihn fürsahren zu lassen. Da ...an ohne Instruction ist, so wird dieses in den Abschied genommen,^es Ort soll seine Meinung beförderlich nach Schwpz berichte». ,. Die von Lnggarns beklagen sich, sie'"üssen das Salz ans de... Herzogthu... Mailand mit großen Beschwerden beziehen nnd seien daher Willens,dasselbe ans Bünden über Bellen; kommen zu lassen; das aber wollen die zu Bellenz nicht leiden ...,d berufenans eine daherige Freiheit. Alan schreibt de... Commissar, den Gesandten scheine, ...an sollte dieses nichthindern, sondern sich nachbarlich benehmen; wenn sie aber damit nicht einverstanden seien, sollen sie die ObernAchten, m,f welche Freiheiten sie sich berufen, t. Die Boten von Schwpz ziehen auftragsgemäß an. ob'""n nicht die zu Bellen; laufenden Kosten dadurch vermindern wolle, daß jedes Ort seine zwei Knechte ansoberste» Schloß heimberufe. Das wird in den Abschied genommen und soll jedes Ort beförderlich seine'bwinung nach Schwpz schreiben.