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März 1550.
wird verschoben, bis die Räthe in besserer Zahl versammelt sind. Daneben wird dem König und demGesandten für den freundlichen Bescheid Dank gesagt. II. (10. März). Abermals erscheint vor dem Rathder Herr von Liancourt und vermeldet den Gruß seines Königs. Daneben trägt er vor, der König bittedie von Freiburg, seinem Diener B. (Sebastian) Schürtlin Geleit zu geben, gemäß der Vereinung, welcherzufolge alle Diener des Königs in der Eidgenossenschaft wandeln und wohnen mögen. Nachdem das begehrteGeleit vor einen weitern Gewalt geschlagen worden war, verlangte er auf den folgenden Tag eine Versammlungder Bürger; er wolle das zu vergelten suchen. Diesem Gesuche wird entsprochen. III. (11. März). Rathund Burger beschließen: auf das Begehren des Gesandten von Frankreich und „Schryben" werde demSebastian Schärtlin ein Geleit vergönnt „für dis mal".
Die Fortsetzung der Verhandlung unter Ziffer I ist im Rathsbuch nicht ersichtlich.
99.
Urmmen. 1559, 14. März.
Lattdesarcliiv Schwyz: Abschiede.
Tag der Orte Ilri, Schwpz, Unterwalden.
t». Es walten Anstände zwischen denen von Lucern und denen von Unterwalden in Betreff einigetAufsätze und Ordnungen, welche die von Lucern erlassen haben. Dieser Span ist den übrigen Orten vo»Herzen leid und wurde deßwegen Tag verkündet, um wo möglich eine Vereinbarung eintreten zu lassen. DieGesandte» von Obwalden, nämlich Ammann zum Weissenbach und Vogt Amgrund, zeigen an, sie seien vo»ihren Obern nicht abgefertigt worden, jemand zu verklagen, sondern nur ihre Beschwerden vorzubringe», underöffnen dieselben mündlich und legen sie, wie in der Beilage enthalten, schriftlich vor. In „aberettirung" Odes Gesandten von Nidwalden wollen die von Nidwaldcn jetzt nicht mit besonderer Antwort begegnen; dochseien diese behülflich gewesen, ihm seinen jetzigen Vortrag aufzusetzen (?). Nach Verlesung aller Vorträge u»dAntworten sind die Gesandten von Obwalden abgetreten und es eröffnet Ammann Wilderich (von Nidwaldcn)zufolge Befehl seiner Obern, es sei richtig, daß die von Nidwalden auf das Vorbringen „desselben krämers^die betreffenden Artikel mit denen von Obwalden setzen halfen, obwohl jene ihres Bedünkens diese Artikelhoch genug angezogen haben. Dann aber haben die von Lucern ihnen freundlich geschrieben und sich erböte»,gütlich mit ihnen zu verhandeln; wenn sie erfahren würde», wer sie ohne Schuld solcher Art verleumdet(„vertragen") habe, wollten sie denselben berechtigen, wie das bezügliche Schreiben, in der beigelegte» Cop>eenthalten, laute. Auf das haben die von Nidwalden beglaubt, es seien einige Artikel in Folge Bedürfnisaufgestellt worden, und meinen daher, wenn mau gegenseitig zu reden käme, würde man wohl einig werde»!wäre das nicht der Fall, so wäre ihnen schon recht, wenn jemand etwas Gutes zur Sache redete. SUdanken dabei den übrigen Orten für ihre Kosten, Mühe und Arbeit; sie haben sich auch noch nicht g»^'„gesundert" (von Luccrn, Obwalden?), hoffen aber, es werde beiderseitige Milderung erfolgen. Nach demAbtreten aller drei Boten von Ob- und Nidwalden haben die der andern Orte sich berathen und befunde»,es seien der Artikel viele und man wolle dieselben an die Obern bringen; doch hat man die von Nnterwalde»(„sy") gebeten, in fünf oder sechs Tagen dnrch Boten oder sonst mit denen von Lucern zu verhandcl»,ansonst man die nicht vereinbarten Punkte, die man ihnen anvertrane, abschiedsweise den Obern vorlege»