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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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März 1550.

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">n vorab dessen Ursachen zu ersahrei. alÄ Gruiu e etwa vier reichen n

Aussehen ans das beste verdankt und solg "de Art komme aber^u^^ ^esten habe. 2.

ungesahr vier und dreißig Jahr" ehrend der ^»u vorzuweisen stch

zu giit, die es mit Gaben an sich staust und S'egest ^ ste^^ - im Schwabenknege.

Ihres Erachtens beziehen Einige under ar ^ ^^.störung des -^u>n . ^ ^ Gemeinden Borgerstenrden Herren Pensionen. Hieraus vm ,hnen zu I ^ Gidgeuosseuschast,uit er

' Als die Bergung angenommen '^d" ^ ^ ein Ortarden. '^^7 v"

worden, es sei zugesagt, daß jeder Bund geha gerrngsugn ) ^^en. 5. Mau

«nd nit der Ur- ; das werde nicht gehaltm ^ ^ ^h-i a^n^ woll" ^

^ Siegel aus dem Lande gesührt und » ' ^ Pensionen err ^n, (

Hude den Pensionenbries, der wider das N u erschein, ^ ^ ^aun ver Uu

>eu Gemeüide.i nicht genehnr sei. Wenn " ^ ,i!e.nand etwas Unsreundst s

Berichtes, damit jeder zu Recht kommen ^'und wollen wider ^t^ ^ ^ h-strast werde und

wordeni sie seien sonst untereinander ga».-. c Recht rw ^ Hieraus antworten u^.

vornehmen. Sie bitten, ihnen behosten " rnrhig bler nn, Ordnung gemacht wor ^

'w bei ihren Landen, alten Bräuche" um .. Besehung eure z Rath der zwcr a

> Ä Betress der Aemter im Beltlin, w r ^Me "^"ls^^ ^iu Verdlerbeu Halm

neben welcher sich vielleicht ein Mchbranc, . daß es her ^ dieser Bries auch du <

Wmde em Einse en gethan und dasür ^ Peull ^n^^^ ^ U,nen durch d

^ Wegen des unerlaubten Bezuges »°n ^enn hrerb Wmr '»^l, '»"s dr

^"ude berühre sollten sie sich mit diesen vereinbar ^ entstanden^ ^ der Gesandten nicht

^hmen von Pensio .renus" dem ^1^0" Vereiuuug hatten^" ^ ^ ^^ern Büßern

stäche dieses Krieges gewesen ser. ^ . iustruirt'. da sie ^halten werden; rm

Aschen und letztere daher über diese.r P"" ^erde dieses » hl g ^ dr

^urdniß haben und ihnen etwas zugesagt ward u s, , Sreg^ haben u d

w°rden sie sich hoffentlich vergleichen w"""- ^ ,vei B^e ^ Ber^ ^ da arrch

sei nichr üblem Willen zuzuschrerbeii. ^ anneh'nc'd ^ habe.i, so (glauben sie),

er Bnndesbrief vorschreibe, wen.i zwei Lu.id BereutiMg ^ ^a,r das

'^uher die betreffenden beiden Bunde nebst ^er meine, daß g ^ iiia'i nichts dawider,

^ei nicht unrecht gehandelt worden; wen dieses ihr^uu ) ' beantragt,thnn. ü. Anbelaiigend die bewaffuest" LerTreuen lerd' übrigens sei den Obern der Gesandten er r