Marz 1550.
mögen
?». Wenn die von Basel auf ihren Vortrag von den VII Orten des Fernern Antwort verlangtwürden, so soll ihnen erwiedert werden, es sei unnöthig, weitere Antwort zu geben, als was die geschwor»e»Bünde und der Landfriede weisen; was diese dem Buchstaben gemäß enthalten, wollen die VII Orte »>llAllen beschwören, die ihnen schwören; das dürfe genügen. Was diesfalls jedem Ort zukommt, hievon s^es eilends die andern berichten, v. Der Gesandte von Schwyz eröffnet, zu Lauis habe Einer, der ^Priester sein soll, einen Bauer von einein Kastanienbaum herunter und todtgeschossen. Die Freundschaft d^Entleibten verlange nun das Recht; da der Thäter aber ein Geistlicher sei, so begehre der Landvogt Bescheid,was er zu thun habe. Es wird verabschiedet. Schwyz soll dem Landvogt schreiben, er solle den TlM"nach seinem Verdienen dem Rechten gemäß bestrafen. ,1. Amman., zum Weissenbach von Obwalde"erinnert, daß der Schulmeister zu Luggarus, wie zuvor (beschlossen worden sei), verwiesen werden s"^'für den Tag zu Baden sollten die VII Orte eimnüthiger Antwort sein; der Landvogt sollte bei dem 'h'"früher gegebenen Befehl geschirmt werden, „dem dann mit gift vergeben sin sölle"; zu Luggarus seider Rath geändert, die Altgläubigen darausgestoßcn und mit Neugläubigen ersetzt worden, v. Seckel-neMWulflin von Zug eröffnet, der Landvogt im Rheinthal habe seinen Obern geschrieben, er habe einenAltmann im Gcfängniß und a» Eisen gehabt; der sei nun nebst den Hütern, denen Miel lind Gabe»verheißen worden seien, entronnen. Die Boten finde.., wenn die beiden Hüter, mich der Thäter, in ci"^Ort betrete» würden, sollen sie gefangen genommen werden, damit der Landvogt im Nheinthal seine Kl"^gegen sie führen könne. Der Landvogt möge („wirt") auf dem nächsten Tag erscheinen und seine U'ffch""nachweisen, t. Seckelme.ster Muheim von Uri bittet, den Sohn des Lutzi (Lunzi, Leonz?) Schuhmacher wied"ins Kloster Engelberg zu nehmen. Die Boten wollen das an ihre Obern bringen. K-. Denen von Freib^wird auch ein Abschied, auch der Appenzeller und Schwyzer Brief zugeschickt.
Unter den teilnehmenden Orten wird im Freibarger Abschied genannt: Untcrwalden ob de.» Ker»".'^N.dwalden oder einfach Untcrwalden aber nicht.
Der Name des Solothnrner Gesandten ans dessen Instruction, K. A. Solothurn: Abschiede Band 2^-Im Zuger, Freibarger und Solothurner Exemplar fehlt k.
Zu k.
letzten Satzes
ii»
de»'de»'
Dieser Artikel ist m. Lucerner Exemplar (ein flüchtiges Conccpt) durchgestrichen. Anstatt^^ . besagt das Schwyzer Exemplar-. Wenn aber die V>. Orte nicht einig gehen würden, s°"Abgabe einer Antwort an d.e von Basel nut den füglichsten Worten aufgezogen werden Das Zug°r ""öre.burger Exemplar hat diesen Artikel m folgender Fassung: Da die von Basel von den VII Orten Ä»«»auf .hirn. Vorirag verlangen so geht d.e gute Meinung der Boten dahin, die VI. Orte sollten sich "'ff ,nach w. Tage zu Baden entschließen ob sie allen Orten, welche die Bünde und den Landfrieden ""ä) 'Buchstaben schworen wollen (auch schworen wollen Y. Wenn die V.I Orte hierüber einig sind und di-Basel (da.mzuma ?) Antwort verlangen, soll ...an ihnen sage», wenn sie die Bünde und den Landf''^nach dem Buchstaben schworen.volleu. ,o wollen die VII Orte ihnen auch schwören, hieran habe» sie A»""'
W""' "b-r d.e VII Or-te ...cht einig wären, so soll die Antwort au die von Basel ">it "fuglichsten Worten verschoben werden.
Zu x. Das Schwyzer und Freiburger Exemplar reden vom Appenzeller und Schwyzer Briefdas Zugcr redet von „etlichen" Briefen von Schwyz und Appenzell.