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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar 1550.

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Gleiche Schreiben ergiengen wohl an alle Orte.

2. 1550, 24. Februar (Montag nach Jnvoenvit). Ein nnbenanntes Ort an Solothurn. Die vonZürich habe,, fg, Mhig erachtet, auf den gemeinen Tag zn Davosin den Gerichten" ihre Botschaftabzuordnen und durch ein ernstliches Schreiben die Adressanten zu gleichem Vorgehen ersucht und ermahnt,damit der Anstand und die Unruhe in den III Bünden beschwichtigt werde. Dem zufolge haben die Adressantenebenfalls einen Rathsboten hingeschickt, der nach seiner Zurückkauft Folgendes berichtet habe: D.e Gesandtenhaben bei den verordneten Rechtsprechern und denen,so zn dem rechten ires gespans gesch.ken worden", fürgütliche Beilegung keine Neigung gefunden, sondern sie haben durchaus Urthe.l und Recht haben wollen- be.d-esen, Rechte., seienunsere" Bundgenossen des ober» grauen Bundes ,n ihren, Anstand gegenüber demGotteshausbund mit Bezug auf den Vorsitz,den Vorgang redend" und die Besicgelung. welchen Span die»°n Solothurn zun, guten Theil kennen, obgelegen und haben ihre Ansprache erhalten, lieber d.e andernArtikel haben sie sich'verglichen, so daß beide Parteien freundlich abgeschieden se.en. sodann habe derbetreffende Gesandte von einen,vast ernstlichen und Anglichen Handel und ufrur ... densilben Gerichten".u>'d »an,entlich zu Klosters und Castels. berichtet, wie nämlich die Leute ...ck Harmsch u..d Gewehr m cpwßerAnstnnigkeit, bis auf dreihundert Mann stark, sich zusammen verfugt und cinige Ehrenleute, nämlich ValentinGregori von Maienfeld. Amman» Guler von Davos und andere mit Gewalt festgenommen und sich so gegens'e gebürdet haben, als ob sie dieselbenabthun" und hinrichte» wollten, ""d Zwar entgegen allen. Recht-sten ud Vertrösten für Leib und Gut. Da haben es dann die Boten nebst Rathsgesandten aus denA Bünden mit ernstlicher Ermahnung und Drohung, guten und bösen Worten ku.nmcrl.ch da ... bringenkb-'ne». daß sie Gewehr und .ioarnisch entfernten, haben aber nicht erwirken wogen, daß Valentin Gregor,""d Guler auf Tröstung freigelassen worden wären. Sie wollen nun d.csf.M e.nen werter» NechtStagu»s°tM. Die genannten beiden Gerichte seien deßwegen so trotzig und übermttth.g geworden, we.l ihnen»°rgegeben worden sei, die von den Orte» der Eidgenossenschaft mit dem König von Frankreich errichtetenAereinungsartikel seien vielgringer". nützlicher und ehrlicher als diejenigen für^d.e III Bnnde; die^dgenossenschaft habe also eine besondere Vereinung. Solcher Art haben einige wroler und unruhigeAufwiegler die Leute in Hitze gebracht. Die gemeine Vereinung sei ihnen vorgelesen worden und habe rhnenSellen; aber sie haben nicht glauben wollen, daß sie.derselben und nicht m e.ner harten und gezwungenenbegriffen seien. Die übrigen zwei Bünde und Andere aus den Gerichte», d.e von Obr.gke.ts wegen abgeordnetWren. haben ihnen angezeigt, wen» sie von ihren. Vorgehen nicht abstehen d.e Bwderleute. welche sie gefangenhaben, nicht freilassen, und sich des Rechtens bediene», so Werden sie in kurzen wagen j'" wildes "»d rauhee,Spiel erfahren^ denn eine solche wider Billigkeit und Recht ergehende eigenmächtige Gewalt he.ße unbund.schhandelt. Valentin Gregor, stehe nicht allein den zehn Gerichten sondern g-me.nen II Bunden zu»rrsprechen. Ebenso haben sie kein Recht, den Ammann G.iler, auch wenn er gefehlt hatte, selber zugrasen, sondern dieses stünde an de». Landvogt im Prätigau. von des römischen ÄomgS wegen Obwohl

von den. Boten verstanden habe, es wäre am Platz, an diese ....ruhigen Leute e.n er» thaftes Schrö" richte», so habe man aber doch beschlossen, auf den bedenkliche» Handel n.cht mit ^chr.f.en sondern mit°"'-r tapfer., Nathsbotschaft einzuwirken. Man bitte die von Solothurm.steh d.e es auch gefallen zu lassen«üb die übrigen . vier" Orte anzufragen, ob sie ihre Botschaft a.ich nach Davos senden wollen oder ob sieWesfalls die von Solothurn in. Namen aller bevollmächtigen wollen D.e Adressanten Haben auch den. Grauen-U"d den. Gotteshausbunde geschrieben, ein ernstliches Aufsehen zu habe... da.n.t Wecker- n.chs Thatl.ches vorfalle,""d eilends zu berichten, wann der Tag zu Davos oder anderwärts gehalten werde damit man d,e von Solothurnw»sfalls anch verständige» könne. In gleicher Weise habe ».an auch an d.e von Zürich ge chr.eben. (Nachschrift.)S°eben Fi ein eilender Bote mit der Nachricht gekomme», der Gotteshausbund habe d.e von Glarus7?ahnt' den übrigen gelegensten Orten zuzuschreiben, daß derufrtthr.sche" Tag nach Dav^ ans D.enstagRen.iniscere (4. März) angesetzt sei. und begehre, daß jedes Ort einen Boten schicke, Montag Abendsa» der Herbcrg Mi s>in r» T°^m>rn- Bürgerliche Schreiben Bd. 5Z. No. v.