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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar 1550.

dcßnahen beschlossen, dein Statthalter Ghiringhelli zu schreiben, er soll den Ruica vor ihn und den ehrsann"Rath berufen und ihn auffordern, zu erklären, was er über den Conuuissar (Jacob) Anna geredet habe, sei unbedachtund unbesonnen geschehen; er wisse von dein Connnissar nichts Anderes, als daß er ehrlich und fromm gehameund gerichtet habe, wie einem frommen Nichter zustehe; wenn das geschieht, so soll der Connnissar sich tvo >verantwortet haben. «. Der Rath hat dem Connnissar nachgeschrieben, er (sy") habe die Freundschaft"gegeneinander in Betreff der Eheangelegenheit vereinigt. Die Boten haben keine Vollmacht, zu erkennen, o'es hierbei bleiben solle oder nicht, und nehmen daher die Sache in den Abschied, glauben aber, ihre Ob^"werden darwider sein. Jedes Ort soll seine Meinung in acht Tagen denen von Uri zuschreiben. «R. Amma""Brucker und Schreiber Beßiuer eröffnen, wie Michael Pargutz (?) und seine Söhne, falls ihnen vergö""^wurde, einen Eid zu leisten, wohl anzeigen könnten, daß ihre Schulden bezahlt werden möchten. Wirdden Abschied genommen; Antwort auf dem nächsten Tag. v. Schwan di Starzit (?) von Comerin (Camorino?)hat von einer Frau in Romainen einen Kails (knff") erlangt. Die betreffende Frau meinte, sie sei MeistePeter Gilards Tochter, ist aber zuletzt als unehelich erfundeil worden. Jo. Starzit hat hierauf das Elbsübergeben und begehrt nun eine Liberation, damit er nicht mittlerweile von Coinniissarieu belaugt und besü'"^werden möchte. Da mau diesfalls keine Vollmacht hat, so wird die Sache heimgebracht; welches Ortder Ertheilung einer Liberation nicht einverstanden ist, soll dieses innerhalb acht Tageil nach Schwyz berichte"'erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, so soll die Liberation aufgerichtet werden, l. Die Boten s"^"eingedenk sein, den Cominissar zu verantwortendes Francisken halber".

94.

Davos. 1559, 17. Februar.

Es stehen uns nur folgende Missivcn zu Gebote:

1. 1550, 14. Februar. Zürich an Schwyz. Die Bundesgenossen vom Gotteshaus- und Graucnb""^haben durch ihre Rathsbotschaften bei denen von Zürich Abschriften einiger Bündnisse und Frieden begeh /zu ersehen, wer unter ihnen die besiegelt habe, und Kenntnis; über den Vorsitz bei Tagen zu erhalten 'damit sie solches in Betreff ihres schwebenden Spans auf dem Rechtstag, der durch den dritten Blind ""bsmworden sei und auf Montag (17. Februar) zu Davos gehalten werde, im Rechten brauchen mögen-von Zürich haben den betreffenden Gesandten einige Bündnisse und Berichte, welche gemeine Eidgc""" ^betreffen, vorlesen lassen, und auch in Betreff des Sitzens sie aus die Abschiedbücher in den OrtenBaden verwiesen. Abschriften aber, noch ctivas Weiteres haben sie ihnen von den verlesenen Briefe"mehrerer Einigkeit und anderer wichtiger Ursachen wegen dermalen nicht geben wollen. Nielmehr habe"von Zürich ihre Rathsbotschaft auf den angezeigte» Rechtstag nach Davos abgeordnet, mit demnebst dem unparteiischen Bund schiedlicher und freundlicher Weise in dem Span zu vermitteln. Da die ^Glarus für diesen Handel das gelegenste Ort und ohne Zweifel auch gesinnet seien, gütlich in dcmselbe"^handeln, so habe man sie ersucht, ihre Botschaft mit derjenigen von Zürich auf den genanntenbehufs friedlicher Beilegung abzuordnen. Sollte eine solche Vermittlung nicht gelingeil und derbis auf den von gemeinen Eidgenossen auf Mittefasteu zu Baden bestimmten Tag verziehen, soderer von Schwyz und anderer Eidgenossen Boten weiter zur Sache reden und denen von Bünden in ^ ^ihres Begehrens um Abschriften und andere Kundschaft Bescheid geben. Wen» es möglich Ware, ^ jchvon Schwyz auf den angezeigten Bundestag ihre Botschaft auch senden könnten, so würden die von d'das sehr gerne sehen. L. A. Schwyz: A. Glaube:"'