Februar 1550. 229
und seiner Ungnade sehr entgelte» möchte; er möge ferner des Königs freundliche Antwort und die von ihmangebotene Summe betrachten. Bcinebcns seien die von Bern und Frcibnrg crböt.g, nochmals em freundlichesSchreiben an den König zu richten, zu versuchen, ob für die Besoldung der achthundert Mann etwasherausgebracht .verde» möge. Wenn dem Grafen diese Meinung nicht genehm se.. so lasse man v.el liebergeschehen, dasi der Graf, um weiter» Raths zu pflegen von Ort zu Ort der E.dgenossentchaft schicke. Wen»
"'«» ihm Dienste beweisen könne, sei man hiczu bereit. S.. A. Dcu.sch M,sim-..buch s. 4-°.
6. 1550 12 Mai Der Graf von Greyerz an Luccru. Lenncr Anton Tillicr von Bern und alt-SchultheißPeter An.n.ann von Freiburg seien als Gesandte der Eidgenossen anläßlich der Geschiffte des Grafen beide». König von Frankreich gewesen und habe» die Antwort desselben den. Grafen überbracht, d.e er denenvon Luccrn mittheile. Vorab aber danke er für die Absendung der genannten Gesandten und deren Verwendungbei.» König. Von diesen, seien de... Grafen für die Dienste seiner Leute be. Ceresole 24.000 Frankenangeboten worden. Der Graf erörtert dann (in nicht immer ganz klarer Weise) warn... er h.em.t ...chtZufrieden sein könne, und berührt hiebei auch seine persönlichen Ansprachen. Er bcdaure. daß das. was den«»längst i» Compiegne gewesenen Gesandten zugesagt worden, nicht gehalten worden sei 4.iesc seien angewiesenworden, dafür besorgt zu sei», daß von Seite des Grafen einige Leute n..t seinen Belegen am Hof erscheinen,dann werde er für das. was er vom Krieg her zu fordern habe, bezahlt werwen D.e angebotenen24.00«) Franke., bilden nicht den zehnten Theil dessen, wozu er berechtigt Er bitte daher d.e von LueernU"d die Eidgenossen überhaupt, zu verschaffe... daß er in dieser Angelegenhe.t den nach,.en auf den 1 Inn.bestimmten March.ag zu Paperue benüüeu könne. Ntan möge die betreffenden Richter veranlassen. da,elbst
ei" endliches Urtheil zu fälle». Weitere Empfehlung. -".°n
Die direete Antwort auf das Anbringen der eidgenössischen Abordnung Seitens Frankreichs enthält ein
vom 18. April 1550 in etwas detaillirter Ausführung. Ib.ckom.
Act
93.
Brunnen. 1550, 15. Februar (Sumstag vor der Pfaffen Fastnacht).
LandeSarchi» Schwyz: Abschiede.
von Uri, Schwvz und Nidwalden. ./ > cn. -T
Vogt a Pro eröffnet, seine Obern haben den Herrn Jacob gegen den Herrn Franz „Warm. in Betreff
7 Rutsche» Pfnmd zu Bellenz dahin verglichen: Jacob stehe gütlich von der Pfründe ab; er und Franc.sc.isdie ihnen dieser Pfründe wegen gegebenen Briefe hinter die von Uri; Frankens bezahle an JacobKronen nnd zwar 10 Kronen auf nächste Ostern, nngefähr acht Tage^orher oder nachher nnd ^dann. 7 vier nächsten Maricntage auf jeden 10 Krone», .."gefähr vierzehn Tage vorher w er nachher ; ^ranz7 die Bezahlung den. Jacob jeweilen nach l5.terwalden entrichten; würde Franz eure Bezahlung rn'Ebener Weise nicht entrichten, oder ohne Erlanbniß der III Orte oder des Comm.fsars ,rch entfernen,7? " die Pfriinde verwirkt haben, dieselbe de... Jacob zugestellt und die Briefe (des Franz) vernichtet.-7") wenn aber Franz die Bezahlungen entrichtet, sollen die Briefe des Jacob zerrrhen werden. Es7 sich nun, ob man diese Thädigung bestätigen wolle. Nachdem man sich erinnert hat. was hierin7°"delt morde., ist und wie Brief über Brief gegeben worden sind, so hat man es be. diese... Vereinbarend'" lasse», I». Schwan Ja. Nnsca hat den Commissar verklagt und an der Ehre bescholten. Es wird