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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar 1550.

.!. 1550, 22. Februar, Basel. Der Graf von Grcycrz an Frciburg. Dank für die Sendung vonalt-Schnlthciß Amman» in diese Stadt, um als Gesandter derer von Freiburg in Sachen des Grafen sichzum König von Frankreich zu begeben. Der Genannte sei mit Venncr Tilger, dem in gleicher Angelegenheitbestimmten Gesandten von Bern, hier angekommen. Zum gleichen Zwecke seien ans das Gesuch des Grase»Seitens der Eidgenossen Schultheiß Hng von Lncern und Landammann Wirz von Unterwalden verordnetworden. Diese haben nicht hinkommen können und entschuldigen sich damit, Wirz habe das Fieber und H»g-lant Schreiben seiner Obern, sei von der dort herrschenden Pest bedroht, weßhalb er seine Frau und Kindernicht verlassen könne i sie ersuchen daher. Andere an ihrer Statt zu bezeichnen, immerhin zu betrachten, daßsie beide in den von den Eidgenossen erlassenen Briefen begriffen seien, es auch dem König auffallen könnte,wenn Einer aus einem Orte, in dem die Pest herrsche, für Verhandlungen zu ihm käme. Der Graf glaube,es sei am besten, wenn der Auftrag der eidgenössischen Boten auf die Boten von Freibnrg und Bern übertrage»würde, wie diese auch einen solchen von Freiburg und Bern erhalten haben. Er bitte, diesfalls die nächsteans Ostern in Baden stattfindende Tagsatzung zu bcnützen. In gleicher Weise möge man diese für den F»^'daß der König den Grafen nicht gütlich befriedigte, für den ans Qnasimodo (13. April) nach Payer»eangesetzten Nechtstag beauftragen. Für den nöthigen Fall sollten die Gesandten von Freiburg und Bcr»von beiden Städten in Folge des Bnrgrcchts (abgesehen von eidgenössischem Befehl) für die betreffende»Verrichtungen Auftrag und Vollmacht erhalten. Inzwischen bleiben die beiden Gesandten, in Erwartung de»Badcner Tagsatzung ans Verlangen des Grafen noch einige Tage bei ihm in Basel, um ihm die Brieseund Denkschriften an den Hof ausfertigen zu helfen. Anliegend finden die Adressaten Briefe ihrer Gesandte'»Bitte um umgehende Antwort. (In gleicher Weise, mutnti» mntanckis, und unter gleichem Datum schreibtder Graf auch an Bern). g. A. Frciburg: A. Grcycrz isranzösilch, Copicn,'

4. 1550, 30. April. Vor dem Rathe zu Freibnrg läßt der Herr zu Anbonnc durch Schultheiß Ann»»»»eroffnen, er se. von dem Grafen von Greyerz abgeordnet, um denen von Freibnrg für alle Gutthaten namentlichauch um die Bewilligung (der Absendung) des Herrn Ammann zu danke», und nachdem er durch diesen sei»-"Anwalt die Antwort des Königs von Frankreich vernommen habe, von welcher er in seiner Krankheit übel berührtworden sei, die von Freiburg zu bitten, ihn, zu rathen, was neuerdings in der Sache gethan werden sollt'Dabc. verdankt er auch den. Schultheiß Amman» seine Mühe und Arbeit und verspricht. Alles gebührendzu entgelten. Der Rath vernimmt hierauf den Bericht Ammanns über das. was er und der Gesandte »"»Bern bei dem König wegen der Forderung des Grafen von Greyerz, betreffend den pien.ontesischc» Krieg »»ddie vom Ritterorden herrührende verfallene Pension, verhandelt haben. Dabei wird die von den. Rothedes Königs übergebene Antwort des letzter», betreffend die Kriegsfordernng. eröffnet und' erwähnt, wie sichder Komg gegen d.c Eidgenossenschaft und die von Freibnrg vieles Guten erboten habe Der Rath beschließ'nun. dem Herrn von Anbonne anzuzeigen, man finde für gut, daß beide Städte sich ans einen Rathschlagvereinigen, und habe deßwegc», wenn es ihm gefalle, de» Schultheiß Ammann nach Bern zu sende» beschlösse"'Würde er dieses nicht annehmen, so soll dem Grafen geschrieben werden,wie im Missivenbnch".

K. A. Freiburg: Nathsbuch Band No. 67.

Das einschlagende Missivenbnch des K. A. Freibnrg: No. 15, 1. ig vorso, enthält nachdem 24. Apr»eine Missive von Schultheiß und Rath zu Frciburg vom 5. Mai an den Grafen zu Grenerz, die nicht überForderungen desselben gegen Frankreich handelt, beruft sich aber ans einen Vorstand seines Eastellans. Ä»fS. 20 v«zr«o, ibickom folgt eine Missive an den Grafen vom 27. Mai, die seine Verhältnisse gegen Frankreichbetrifft, aber zwischen herein sind wieder andere bezügliche Verhandlungen erfolgt; siehe die folgende Ziff- ^

5. 1550, 7. Mai. Schultheiß und Rath zu Bern und Petermann Ammann, alt-Schultheiß, als Gesandtervon Freibnrg, an den Grafen zu Greyerz. Ans das in seinem Namen durch seine» Bruder, den

von Anbonne, geschehene Rathspflcgen habe man sich heute bcrathcn und in Betreff seiner Ansprache Folgend^befunden: Er möge des Königs Großmächtigkeit und seine Gnade, Huld und freundlichen Willen, derer derGraf in hohem Maße genieße, wohl betrachten, dagegen aber auch bedenke», daß er seines Widerwille^

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