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Februar 15 5V.
A"f dieses sei der Landvogt eingeschritten und habe die Tochter bis zum Austrug des Rechten hinter denSchultheis; zu Wallenstadt gethan, und dein Bregätzi eine Tröstung von 100 Gulden zugemuthet. Die beidenglauben nun, diese Trostnngssordcrung komme dem Landvogt nicht zu, sondern ihnen, als den nieder»^uichtsherren, da die Sache nicht malesizisch sei, und bitten daher, den Landvogt zu vermögen, von dieser^uostung abzustehen. Nachdem man den Landvogt auch vernommen hat, hat man von ihm soviel verstanden,daß die Angelegenheit, wenn sie sich wirtlich so verhielte, wohl malesizisch sein tonnte. Rum hat daher demLandvogt befohlen, die Sache genau zu untersuchen und im Namen der VIl Orte Kundschaften cinzuvernehmen""d hiezu den beiden Orten zu verkünden, damit sie zuhören (?) und ihrerseits auch Zeugen einvernehmenkönnen. Was sich dann erfindet, soll er beförderlich den Obern zu wissen thun. «t. De; Landvogt zeigtku, es sei ein Fremdling, ein Löffler (Glarus: Löuffer), zu Mels nebst seinen Kindern gestorben und habeeiuzig seiu Eheweib hinterlassen. Derselbe soll 150 Gulden oder mehr baare» Geld lnsesstn haben, welcheszu Händen des Jacob Zindel gekommen sei. Der Landvogt fragt an, was er diesfalls zu thun habe,und ob zzaarschaft von dem Zindel einbringen solle. Man beauftragt den Landvogt, da-.' fragliche
^ld zu Hauben der Obern zu beziehe'., und bis auf weitern Bescheid derselben zu behalten; diesen wollendie Abgeordneten die Sache anzeigen und beim nächste» Zusammenkommen soll stder instruirt sein, wie man'^1 gegen des Abgestorbenen Ehefmu verhalten wolle, v. Nach dem Tode des Stoffel Krämer, der unehelichEvesen ist, hat der Bogt gemäß seiner Pflicht die Verlassenschaft des Gestorbenen zu Händen der ObernZiehen wollen, ist aber hierbei auf Wiederstand gestoßen, da ihm entgegnet wurde, daß diese Verlassenschaft'"cht der Herrschaft, sondern den Erben gehöre; der Vogt verlangt hierüber ebenfalls den Bescheid derAbgeordneten. Da diese ohne Instruction sind, so haben sie ihm befohlen, daß er seiner Obern „rechlunggalten und nachfrag haben söll"; die Abgeordneten wollen auch diese Angelegenheit an ihre Obern gelangen
ichse", und es soll diesfalls auf dem nächsten Tag jeder Bote mit Befehl erscheinen.
Der Name des Zürcher Gesandten ans den. Rande des Zürcher Exemplars mit nicht gleichzeitigerSchrift. Der des Luccrncr ans seiner Instruction; St. A. Lnccrn: Aus Actenband No. 6. .
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1559, 10. Februar bis 12. Mai.
1559, iu.
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umsehe», der Rath behellige sich hicm.t .»cht- ^ Greuerz. Sein Schreiben und der von
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den. Herrn von Montrichier gehaltene Vortrag. Ze - ^Mwn für den Grasen an den Komg
habe man verstanden und diesfalls den Weimer . > Zusagen gemacht, aber nicht gehalten worden
abgeordnet. Da bezüglich dieser Fivclität Su uw Zögcrung erfüllt werden. Würde dieses
seien, so verlange man nun, daß diese ^erlp.et)e ^ schlagen („>' mottrons la mmnZ, was
'"cht erfolgen, so Werden die von Bern über vre ^ ^ M>il>°-nbuch o t. e«s gronzosiich,.
».an dem Grafen angezeigt habe» wolle.