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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Februar 1550,

1550. 14. Januar. Sitten. Ulrich Nir und Martin Sesinger an Freiburg. Gemäß ihrem Befehlseien sie am Montag nach Sitten gekommen und haben laut Auftrag zum Hauptmann geschickt. Der seidann mit Einigen des Raths zu ihnen gekommen. Denen haben die Boten ihren Befehl eröffnet, worüberjene eine solche Freude empfangen haben, daß man es nicht genugsam melden könne, mit der Anzeige, swwollen das aufschreiben lassen, daß man es in Ewigkeit nicht vergessen werde. Am Abend haben sie sichdann entfernt und in der Nacht mit denen von Sitten Rath gehalten. Heute vor Tag seien sie wiedergekommen und haben die Gesandten gebeten, eilends, es sei Tag oder Nacht, nach Lenk und allenthalben ""Lande hinzureiten und ihren Auftrag zu vollziehen. Die Gesandten verrciten nun, in der Ungewißheit, wi-es gehen werde; den (dem") Bischofs und Hauptmanns Rath haben die Leute nicht hören wollen. Di-von Freiburg mögen die Eidgenossen mahnen, emsig nachzureiten. (Nachschrift). In dieser Stunde scie»bei 6000 oder 7000 Mann beieinander.Matzenlüt". Wenn Eidgenossen auf der Straße seien, um in derLandschaft scheiden zu helfen, so sollen sie eilends nachreiten; es thue Roth. St. A. Am, - Fmbm-gbuch v, S.

Am 17. Januar verordnet der Rath zu Bern als Boten nach Wallisvon der Matzen wegen" Venner

Tilger und Glado Mai. St. A. Bern: Rathsbuch No. St» und Sil, zweite Abtheilung, S. 6t-

91.

1559, 2. Februar (Sonntag Maria Reinigung).

Staatsarchiv Zürich: Acten SarganS. Landesarchiv Schwyz: Abschiede. Kantvnsarchiv Glarns: Abschiede.

Gesandte; Zürich. Marx Escher. Lucern. Ulrich Dullikcr. (Andere nicht bekannt),t». Die Zugesetzten und Rathgeber der VII Orte sind auf den 2. Februar, als ans den angesetzte"Rechtstag, nach Wallenstadt gekommen, um daselbst gemäß ihrem Austrage vorzugehen, und haben da bwDienstag den 4. Februar auf ihre Gegeusächer, nämlich die Rechtsprecher und Anwälte derer aus de"III Bünden und von Maienfeld, umsonst gewartet und zuletzt vernommen, daß dieselben aus Veranlass""!'ihrer Zwietracht den Obern der Orte unversehens diesen Tag abgekündet haben. I». Als dann die Abgeordnete"Wallenstadt verlassen wollten, erschienen Schuliheiß Öri und Schreiber Büntzli für sich und gemeine Bürgerstzu Wallenstadt und legten einen besiegelten Pcrgamentbrief vor, dem gemäß die VII Orte bekennen, d"ßein Landvogt zu Sargans der Bürgerschaft zu Wallenstadt auch schwören solle, wie das von Alters h-"'geschehen sei. Hiebet bemerken sie, sie haben vernommen, daß nach Inhalt eines unlängst zu Baden erfolgte"Abschiedes die VII Orte entgegen dein benannten Briefe beschlossen haben, daß der Landvogt denenWallenstadt nicht zu schwören habe. Sie bitten, sie bei ihrem alten Herkommen und dem gegebenen Bri^bleiben zu lassen, was sie durch Gehorsam, Liebe und Dienst allzeit vergelten wollen. Da die Abgeordnetdiesfalls ohne Instruction sind, so wird geantwortet, man wolle die Angelegenheit zn weiterer Erkannt"^den Obern anheimgesetzt wissen und sie vor der Hand bei dem ausgegangenen Abschiede bleiben lassen. M""also ein Landvogt hinkomme, sollen die von Wallenstadt demselben schwören, wie von Alters her. Glau'tsie dann, der Landvogt solle ihnen auch schwören, so mögen sie auf der nächsten Jahrrechnung vor den Obterscheinen. Jedes Ort soll diesfalls seine Boten instruiren. «. Ammann Bäldi von Glarns eröffnetNamen derer von Schwpz und Glarus Folgendes: Vor Kurzem habe Einer ans dem Kirchspiel M-lsSargans seine eheliche Tochter wegen der Pest nach Quarten geflüchtet und daselbst zn einem gewissen Br-S"^gethan. Nachdem hierauf der Vater gestorben sei, habe benannter Bregätzi jene Tochter seinem Vetter verM"!^'