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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1550.

vv. Abordnung einer Gesandtschaft und Erlaß einer Missive an den König von Frankreich für denGrafen von Greyerz; siehe Note.

Im Zürcher Exemplar fehlen i, », vo» vv Ziff. 2, ,I«I, «<>; im Bcrncr », in « der letzte Satz,in 5 ebenso, ferner i, », 11, v, in «v Ziff. «I<I Ik; im Schwyzer in v der letzte Satz, 6 5

im Basler n, «I t, i, n, v, ir, in, Freibnrger ,1, e, in t die letzte Verhandlung der

Vit Orte, », n, v, II, im Solothurncr «I, in /das Promcmori/für die Vit Orte,i-, n, v, Iis. ; im Schaffhanscr wie in. Basler und Überhin fehlt noch 5; im Appenzeller n, «I1>,Iin», <i^ "t die Bestimmung wegen der besonder» Pensionen, ii aus dc»>Börner, Freibnrger und Appenzeller, KIc ans dem Schwyzer, II aus dem Schaffhanscr Abschied.

Zu v. Die Ordnung für die Tuchlcutc wird im Schaffhanscr Exemplar nicht ausgeführt.

Zu I». Diesen Artikel bringt das Berner Exemplar mit folgendem Nachsatz: I» dasselbe willige»aber die von Bern nur in soweit, als es die gemeine» Vogteien, in denen sie mitzuregieren haben, betrifft.Wenn die Tryt ein Geleit auf dem Gebiet derer von Bern begehren, so sollen sie vor dieselben komme«und sie darum begrüßen.

Zu >v. 1. 1540, 20. November, Rom.Gemeiner Cardinälcn schribc». Unser« aller liepstcn i»Christo den orten einer Eidgnossschaft des punts ober» thütsch-lanz, der kilchcn frygheitcn bcschirmere»."Ihre an Papst Paul III. gerichteten Briefe seien wenige Tage »ach des erster» Tod von Hieronymus Fr»«^den Cardinälcn (uns") übergeben und verlesen worden. Daneben habe man von Frank vernommen, '»iedie rnhmwürdige Nation (der Eidgenossen) gegen die römische Kirche und dem apostolischen Stuhl Verchrw'Sbeweise und besonders im christlichen Glauben eine beständige Gottesfurcht habe. Das habe Frank sowohlim Zinnien der Orte vorgetragen, als auch mit seiner eigenen Kundschaft bestätigt. Erwähnung vom Todedes Papsts und Ermahnung zum Gebet für das Heil seiner Seele und die Ernennung eines tüchtige"Nachfolgers. Anbelangend den Umstand, daß die Orte den Hieronymus Frank und sich selbst empfehle», s"werde man beim neuen Papst nichts unterlassen, womit ihnen in Sachen, die mit Gott sind, gedient werde»könne; dessen sei auch Hieronymus Frank in Folge seiner Verdienste um den heiligen Stuhl, seiner Frömnugk'"'und mit Rücksicht auf die Fürschriftcn der Orte würdig. Alles das werde der dortige Gesandte des päpstliche"Stuhls, Albert Nosin, weiter erklären.Gegeben unter den siglen unser dryen in der ordnung oder st»»^die ersten oder vorgendern."

St. A. Lucmi: All«-»,. Absch. <> e. IM. (üopic ciucr ua-lc»kc d-»ischcn Nebtt'setzung ohne »nt-rschrisy. L. A. Schmy» - A Kirchmsta»»K. A. Basel: Abschiede Band SS. K. A. Soloihur»: Abschiede Band SS. wu)wyz. «. nnqnm

2. 1540, 28. November, Rom. Ennins, Cardinal von Veroli, an Albert Rosin. Alan habe gegta»^die Eidgenossen seien vom Tode des Papstes unterrichtet, darum sei nicht früher ans die Briefe, welche' s"dem 'Nuntius an den Papst aufgegeben haben, geantwortet worden. Das werde übrigens auch >"" ^weniger ausfallen, als bei solchen Verhältnissen in der Stadt Rom eben vieles zu besorgen sei; inzwische"habe das Collcgium genügend geantwortet. Ennins aber habe nach lange gebrauchter Gewohnheit de"Eidgenosse» und Rosin anzeigen wollen, daß die unüberwindliche Nation den Cardinälcn nicht weniger- gc»eh"'sei, als sie es dem verstorbenen Papst war, was auch bei seinem Nachfolger der Fall sein werde.soll aber diese Nation, die eigentlich von sich aus willig und geneigt sei. zur fortwährenden Anhänglich^an die Kirche Gottes ermuntern, woran aber er (Ennins) und der Nuntius nicht zweifeln. Morgen »"^der Messe beginne das Conelavc (wir uns zusammensetzen und injchließcn"). Gruß an Bnrgerincisl""'Schultheiß und Räth.

St. A. Lucern: Allst. Abschd. t). f. 162 d. (Copie einer holpristen deutschen Uebersetzunst). St. A. Zürich: Acten Papst. L. A. SchwyZ'

Acten Kirchenstaat. K. A. Basel: Abschiede Band 23. K. A. Solothurn: Abschiede Band 28.

.4. 1540, ca. 28. Äovcmber. Albrccht Rosin an (die Eidgenossen?). I» Anbetracht des geneigtWillens des heiligen Kollegiums zur Eidgenossenschaft, der in dessen Schreiben ausgesprochen werde, gegc»^'jenen, die den Titel verdient haben, daß sie der christlichen Kirche und des apostolischen Stuhls und d^'