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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1550.

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" Zwischen Heinrich Fleckensteui, a .^^cncn Sprnchleuten cu k ^ ^ ^gher die Boten de,

-pan, morüber von den von den PaMlci sich beklagen zu ^ch den Landvogt zu Lams,

Schultheiß Neckenstein gewisser Ursachen M erhören beide ' dem genannten Landvogt

M Orte um Hülse und Rath "'"'"s ' D" ,ne von denen ^ Lu^l ^ ^ ^ssen

Leonhard Vüeler, des Raths zu Schutz., f ^n deu Spruchleutc> ^ den Rath, er

übermittelte Missive, den Compronnßvertrag Schultheiß Fleckenstnu r0U0 Kronen zu

es gänzlich bei den letzter,^ verbleiben nn ^ ^ Compromü'' ^Mrte Flcckenstein, er wolle

wöge die Sache ruhen lassen, daunt er > c Mtheilung dieses - »a e. Fvennde berathen u>>d

Gunsten seiner Gegenpartei versallt un^e. die Sache selbst uwegen behaupten Schultheiß Fleckensteul

auch den Rath seiner Obern von Lueern m o », Bentelw.ts

behalte sich vor, je nach Umständen von O" 5 ~,it ehr°°Uetz äw ^^ch^theiß diessalls

und der Landvoqt zl. Lauis, daß ste Zeder » und de Sala herrl.h vornehmen können,

seien. Da dieses auch aus dem Span Ehrensache ach 'vM 1 ^

v°u Ort zu Ort zu reiteil gedenkt, so )ammten andern HaildeU an ^^^chiießen, von Ort zu

sondern will dieselbe bis zn Austrag c ^ ..^n Nathes gepstogen, l ' ^ogt zu LauiS vcrküuden,

Neckenstein, nachdem er gemäß stnncr 'iuga n ^brecht de Sala un e ^ den abgebrannten

Ort zn reiten, so soll er solches ^ ünM Zeü d » ' m em r Fm ) ^ ^ ^

damit sie auch erscheinen können. ^ ,schließt

Necken Comano sür eine Steuer. Weil ^ diessalls Besehl und ^ Walter Noll von

nächste Jahrrechnung nach Lauis abgehenden dem dastgen M s oder die

Jahrrechnung zn Luggarns hat man dm M ^ ^ Shennmls soll dem

Un, um 1000 Kronen verstehen, nnt ccin welche zollbare ^^er seit Johanms bei

Obern oder die Landvögte den Durchpaß für ö ^ F^lge der Pest, ,^,de>l seien, auch

Pächter solches nach Gebühr abgerechnet nur ^ und die Straßm J^such einiger Märkte alis

»uns" herrschte, die Kausmannsgütcr snnzw) s - gleicher Ursache , < vosür der genannte

^ Statthalter von Mailand seinen ^ ^ ^

unserer Landschast verboten habe, lUld hnwon ^ ^ diesen Zoll Oder.l aus der nächsten

Schreiber schriftliche Allsweise erbriilgt, so lu - auszuschrerben Alehrheit der Orte

?we er sich bei seinem Eid, den Zo« ll-ttm » ^ , ,ch ^..zielsen, aufschreiben

^ahrrechnlmg zu verrechnen, ^ch dw von^^ ^ ihm dient. ^ ^scheinenden Voten sollen dann

für Roll verwendet. Es wird beschlossen, - Rechnung geben- ^c c ^ ^^^ens nicht zu begehren,"nd darüber aus der Jahrrechnung zu Luggar - belohnen und ^ ^nz haben ihren Obern

^llluacht haben, den Schreiber Noll sür fem° M^^rger.ueister ^ ^ Mm^el llud Schlag derU-Die Gesandten von Zürich eröffnen, Haup ^icht, neue "".^^lls jedermann gewarnt haben.

Uneben, es seien an einigen Orten, l und man wo ^ucaten mit langem Kreuz

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nannte Boteil (sy") zechen auch a'l, - ^ ^ genommen Ml Miuullg angezeigt haben,

ausgegeben morden, die ül höher,>t Werth g 1 zollen auch dltscs ll

'Ucht inehr am Werth als 25 Schweizer Batzeil,