Januar 1550.
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andern punkten no. 1550", und „Instruction und antwort so Unlrrwaldcn sürghaltcn und gschribeu istvor Pauli bekerung anno 1550, von wegen des ankcn- und kornkoufs". Vor jedem Punkt der Antwortwird der einschlagende Vortrag vom 19. Deccmber 1549 fast wörtlich wiederholt. Zur Ergänzung dientfolgende Missivc.
1550, 22. Januar (Mittwoch vor Pauli Bekehrung). Luccrn an Ob- und Nidwalden. Als jüngstdie Rathsbotschaft derer von Lucern (die angegebenen Gesandten werden genannt) in Unterwalden („by üch")gewesen seien, um über den von Gesandten von Unterwalden am 19. Dccember 1549 vor dem Rath zuLucern mündlich gehaltenen Vortrag zu antworten, sei ihnen unter Andern, Folgendes vorgehalten worden:1- Alan beschwere sich, daß Einer, der in Unterwalden Anken gekauft und denselben mit Entrichtung vonZoll und Geleit über das Gebiet von Luccrn geführt habe, dort bestraft worden sei. 2. Die von Luccrnhaben eine Ordnung gemacht, daß Keiner auf einem Markt mehr als fünf Centncr Anken kaufen dürfe:wolle er dann aus einem folgenden Markt wieder Anken kaufen, so müsse er von dem Ort, in welchem erden frühern Anken verkauft habe, einen Schein bringen, daß dieser Ankcn wirklich verkauft worden sei; danndürfe er wieder fünf Centncr kaufen, ll. Die von Lucern haben verordnet, die dortigen Wirthe dürfenoon denen von Unterwalden für eine ilrte einen Schilling mehr fordern, als von denen in der Stadt Lucern.1. Den Psistern sei erlaubt worden, am Dienstag das Brod kleiner zu machen, all, an andern Tagen,bannt es an den andern Tagen denen zu Lucern in größerem Maße zukomme, lieber diese Artikel könneo>nn sich »jcht genug verwundern; das werde von Leute» vorgegeben, die Mißhelle stiften wollen. Man>°llc die Anssager angebe» und einen unverzüglichen RechtStag stellen, dann Wolle man die Betreffendenbelangen. Auf einen. Markt möge jeder zehn Centncr Anken kanfen, Anderes sei nie verfügt worden. Eshaben aber Einige, wie Hans Knab von Lucern und Andere, alle Dienstage zehn Centncr gekauft, dannsusainmcngesotten und hernach viele hundert Centncr ans einmal den Rhein abwärts führen wollen; so habenEinige von Straßburg und anderswoher den Markt zu Luccrn ganz in ihre pände nehmen wollen, wasenen von Unterwalden und den Eidgenossen, die wöchentlich Salz und Anderes liefern und Anke» kaufen,""leidlich sc. und sei solcher Art der Markt nicht frei. Als solche Gemeinschaften entstehen wollten. seienK-'cchtc bestellt worden, von denen jeder zehn Centncr kaufte, als ob er für sich wäre, was aber nicht der»all gewesen sei. Man habe ihnen daher sagen lassen, wenn sie kaufen wollen, so solle jeder aus eigenemnt kaufen und die Sache wöchentlich verführen, nicht an Haufen sammeln und haufenweise verkaufen, undwöchentlich Bescheinigungen bringen, daß die Betreffenden weder zu Basel. Straßburg noch anderswo solchesaufen sammeln, sondern die Sache wöchentlich verkaufen. Als dann Hans Knab selig und seine Mit«hofw" zu Lucern, Basel und Straßburg von solchem, in der Eidgenossenschaft nicht zu duldenden Vorkaufabgestanden seien, seien weitcrs keine Schriften mehr verlangt worden, lieber die Ankengrcmplcr. die wöchentlichbc" freien Markt besuchen, habe man nie Nachfrage gethan oder Briefe gefordert. Wenn jeder kaufen könnte,w"s er wollte, so würde der arme Mann bedrängt und wäre es kein freier Markt. So seien auch dieuudern Klagepunkte nicht wahr und wolle man, wie angezeigt, darum das Recht bestehen.
^ ^ ^ Staatsarchiv Lucern - Actcnband No. 6ö.
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Made». 1550, 28. Januar.
^'""'»arn. . Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede 0 2. k. 171- Staatsarchiv Zürich - Abschiede Band IS, r. o.
^""t°"Sa. ^- ^gemeine eidgenössische Abschiede dl dl S. IIS. Landesarchiv Schmilz: Abschiede. diantv.iSarchiv Basel: Abschiede Bd. sz.
Preikiirg: Bad. Abschiede Bd. 15. KantvnSarcliiv Solothurn: Abschiede Bd. so. KantonSarchiv Schaffhause» : Abschiede.
LandcSarchiv Appenzell: Abschiede.
Zürich. Johann Haab, alt- Burgermeister; Johann Escher, Stadtschreiber. Bern. Hans> von Erlach; Jacob Thormann, Venner und des Raths. Lucern. Hans Bircher, alt-Schulthciß.