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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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Januar 1550.

«7.

Zürich. 1550, 7. Januar (Dienstag nach Hl. Dreikönigen).

St<icitSarci)iv Zürich: Abschiede Bd. 18, k. 2. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgen. Abschiede NN S. 283. LaudeSarchiv Scliwnz: Abschiede.Kantonsarciiiv wlaruS: Abschiede. Kantviisarchiv Basel: Abschiede Bd. 23. ÄantvnSbibliothek Freiburg: Girard-Sammlung ?am. III, S. 4U-

Tag der Orte Zürich. Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus.

Gesandte: Zürich. Hans Haab, alt-Bnrgernreister; Georg Biüller; Bernhard von Cham, SeckelmeisterHans Bleuler. Lucern. Hans Bircher, alt-Schultheiß. Uri. Jacob Arnold, Landammann. SchwyZ-Dietrich Jndcrhaldcn, Landammann. Unterwalden. Hans Sigrist, alt-Landvogt im Nheinthal. Zug-(Hartmann) Utigcr, alt-Ammann. Glarus. Dion>)stus Bussi, alt-Ammann.

»». Vor den Boten erscheint Ascanius Marsus, Gesandter des Kaisers und des Statthalters zu Mailand,und eröffnet, er habe vernommen, daß Anstrengungen gemacht werden, den Sebastian Schärtlin in derEidgenossenschaft zu behalten. Alan möge bedenken, wie in Betreff dieser Angelegenheit der Kaiser wiederholtgeschrieben und auch sein Gesandter, Johann Angelus Ritius, sich mit vielem Fleiße in der Sache verwendethabe. Ans dem letzten Tag zu Baden sei diesfällige Antwort verheißen worden. Alan möge nun die Sachean gemeine Eidgenossen bringen, damit dem Kaiser eine Antwort werde. Dabei möge man wohl erwägen,ob es besser sei, eine solche Person wider Recht und Billigkeit in der Eidgenossenschaft bleiben zu lassen, oderdie Huld des Kaisers zu behalten. Da »ran diesfalls ohne Instruction ist, so wird die Sache in den Abschiedgenommen und den übrigen Orten davon Mittheilnng gemacht, damit jedes seine Boten instruiren kann-I». Gilg Tschudi, Landvogt zu Baden, zeigt an, wie ihm schon zum zweiten Mal in den Scheuern,nämlich einmal in der Scheuer vor dem Thor gegen die kleinen Bäder, und einmal in der Scheuer unterdem Schloß, Feuer eingelegt worden und aufgegangen sei. Da damals Zigeuner oder Heiden daselbst herumgezogen,aber sofort wieder verschwunden seien, so glaube man, daß diese solches gethan haben. Es wird beschlossen,jedes Ort soll auf solche Zigeuner oder andere dergleichenLandstrichling", denen man solche Sachen zutraue»könnte, um so fleißiger Acht halten und sie. im Betrctungsfalle nach Verdienen bestrafen, e. Da auf de»Tagen zu Glarus und Lucern angezogen worden ist, wie dein Gotteshause Pfäsers an dessen Zehnten z"Maienseld und Fläsch Abbruch geschehe, so wird dem Landvogt zu Maienseld geschrieben, er möge besorgtsein, daß der Abt laut Brief und Siegel bezahlt werde. Für den Fall, daß dieses nicht geschieht, sollen dieBoten, die aus dem Tag im Oberland, den die III Bünde wegen der Brücke zu Maienfeld ansetzen werde»,erscheinen, ermächtigt werden, des Fernern zu verhandeln, daß das Gotteshaus bei seiner Gerechtigkeit geschir»^werde. «R. Der Landvogt in den Freien Aemtern, Meister (Johann) Wegmann von Zürich, zeigt an,Einer den Brunner von Au, im Amt Meyenberg, bei seiner Ehefrau auf dem Seinen in einemgefunden habe. Als derHüring" dann geflohen, sei der Ehemann ihm nachgeeilt, habe ihn abererreichen mögen, und dann wieder zurückgegangen und die Frau so geschlagen, daß sie wenige Tage darnachgestorben sei. Als derHüring" die That eingestanden und der Ehemann weitere Rache gegen ihn gcs»^habe, habe er, der Landvogt, Friede zwischen ihnen gemacht. Da nun aber weder die Freunde der Getödtett»,noch sonst jemand um Recht anrufe, so begehre er, der Landvogt, Bescheid, wie er sich hierin mit de»'Strafen halten solle. Die Angelegenheit wird in den Abschied genommen und soll auf den nächstenjeder Bote instruirt sein, wie man diesen Handel und den Ursächer des Todtschlages von Obrigkeits weg^'