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December 1519.
bekommen ssjx,, die von Unterwalden vielleicht mehr als andere Orte mit denen von Lneern Lied und^ld getragen haben, und ihnen daher um so eher die folgenden Begehren bewilligen. 2. Die von Unter-walden führen Anken, Käse und Anderes, was sie haben, in die ^>tadt Lucern. Da die beiden Orte Uri'"'d Schwyz zu Lucern wohl kaufen, aber nichts herfuhren, „solle man f.) des lassen gemessen". 3. DieLucern haben früher eine Satzung gemacht, über welche die von Unterwalden sich beschwert haben;
^rauf sei ein Tag zu Brunnen gehalten worden und die von Lucern seien dann von dieser Satzung^gestanden. 4. Die von Lucern haben ein Einsehen gethan, daß niemand mehr als 10 Mütt schweres undW Mütt leichtes Gut kaufen solle. Diesem werde nicht stattgethan. 5. Die von Lucern haben ebenfallsverordnet, daß nur guter, sauberer Kernen auf den Markt geführt werden solle. Diese Vorschrift werdeebenfalls nicht beobachtet. 6. Die von Unterwalden verlangen, es solle das Ankenhaus eine Stunde früherdas Kornhaus geöffnet werden. 7. Es sei vorgeschrieben, daß keiner mehr als 10 Zentner Anken auf«nein Markt kaufen dürfe. Hiergegen beschweren sie sich und verlangen, man solle jeden taufen lassen, soviel'h'u möglich sei und er bezahle., könne; der Markt soll frei sein. 8. Wenn Zürcher zu Unterwalden Anke.,kaufen und über den See führen und Zoll und Geleit geben, so sollen sie zu Lucern nicht bestraft werden,^nn die von Unterwalden (Anken) über den See nach Küßnacht führen, sollen sie weder Zoll noch Geleithuldig sei», g. Die von Lucern haben Satzungen errichtet, für welche sie gemäß den Blinden nicht befugts°k°u; sie solle., den Markt frei gehen lassen, wie von Alten, her. 10. Wenn die von Unterwalden Rosse°d°r Rindvieh auf die Schützen,uatle zu Lucern führen und nicht verkaufen können, sollen sie keinen Zoll zuschuldig sei.. ; der werde aber von Einigen gefordert, von Andern nicht. 11. Wenn sie Anken herbringen,s° sollen sie denselben verkaufen dürfen, sobald sie Kaufleute haben, wie vor Altem. In Unterwalden seien°"Uge alte Leute, die noch wohl wissen, daß ...an den Anken, sobald man Käufer gehabt, verkaust und dannNM Aukenhaus geklopft habe; das sei dann geöffnet und der Anken gewogen worden, wenn man wollte; s.efnuben, fteie Leute zu sein und zu bleiben, und das Ihrige verkaufen zu können, wann und wo sie wollen.2' iAu Zürcher habe in Unterwalden Anken kaufen wollen und hiefur das baare Geld .... Lande l.egcn^lossm. Er habe dann de... Schultheiß zu Lucern Anzeige gemacht, er wolle dem Nächsten nach von Unter-walden „ach Küßnacht fahren und Zoll und Geleit hiefür entrichten. Das habe der Schultheiß ihm abgeschlagenU"k> ihn aufgefordert, vor den Rath zu kommen. Das habe der Zürcher nicht thun wollen und dann dennicht gekauft. Die von Unterwalden haben diesbezüglich früher ihre Botschaft ... Lucern gehabt.^ s°i geantwortet worden, diejenigen, welche in Unterwalden Anken gekanft haben, seien ...cht deßwegeuAlraft worden, weil sie in Unterwalden Anken kauften, sondern weil sie über den See um Gelc.t"Usührt haben; wenn jemand in Unterwalden Anken kaufe und ihn über See oder Land auf das Gebiet7" von Lucern führe und Zoll und Geleit bezahle, so wolle ...an ihn an de... Kaufe nicht hmdern. Dasman gegenüber den. genannten Zürcher nicht gehalten. 'Man sei nun der Me.nung, d.e Sache se. mchtZiircher, sonder., denen von Unterwalden abgeschlagen und damit in ihre Fre.he.t emgegnssen worden.7"" bitte, hievon abzustehen, damit u.a.. nicht veranlaßt werde, an gebührenden Orten Rath zu suchen, wasFreundschaft brächte, und wenn ...an in Streit käme, so hätten gewisse Leute Freude, daß Lucern
llnterwalden auch einmal spänig geworden seien.
Die Antwort oder einen Beschluß des Rothes von Lucern enthält die Quelle ...cht; dieselbe liegt im
Ebschied zwischen 16. und 22. Januar 15S0.