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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
Entstehung
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December 1549.

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84.

Lucern. 154!>, 9. December (Montag nach Maria Empfängniß).

T.aa.«»r-..i» 0»°cr..- Allg-m. Msch. 0 f. .5.. T,»n.«ar-I.i» 3uric»- A. G.°.Mndo.u c»i° Tc,.w..z: Abschiede.

,dcsar«i.iv Nidwaide»: Abschiede. !ta»i»>iarci»° t»Ia.,.S: abschiede.

Tag der VII in Sargans regierende» Orte.

Gesandte: Zürich. Marx Escher. (Andere unbekannt).

Zwischen den III Bünden im Na,neu der Ihrigen zn Maienseld einerseits und denen von Nagatz""d Sargans anderseits waltet abermals Streit in Beireff einer Brücke über den Rhein, welche die znMaienfeld zu bauen begonnen haben. Es ist deswegen am 17. November ein Tag der VII Orte zu Glarusgehalten morden, auf dem aber die Sache nicht vollendet werden konnte und daher dieser Tag angesetzt wurde,^'f den, jeder Bote mit Vollmacht erscheinen sollte. Vorab entbietet der Gesandte von den III Blinden,nämlich der Landvogt zu Maienseld, den Gruß seiner Herren, als alter Eides- und Bundesgenossen, und^öffnet, es sei dringend nothwendiq für fremde und einheimische Kauflente, auch für jedermann, daß die^«gliche Brücke gebaut werde. Die von den III Bünden haben nun denen von Maienseld den Bau derselben"laubt, doch nur auf ihrem Grund und Boden, wozu sie berechtigt zu sein glauben; sie bitten, mit denen"°" Nagatz zu reden, daß sie solches gütlich zulassen; wäre schon früher eine Brücke da gewesen, so wären"'cht bei der Ueberfahrt viele Leute und Güter zu Grunde gegangen. Sollte ihnen der Bau dieser Brücke'"cht gütlich Mattet werden, so wollen sie diesfalls das Recht dargeschlagen haben. (Die VII Orte ziehen'» Betracht und entgegnen): Als die zu Maienseld den Bau begonnen hatten und dieses die von Glarus,"s die nächstgelegene», wahrnahmen, haben diese den III Blinden geschrieben, sie wollen die von Maienseldvermöge», von ihren. Vorhaben abzustehen. Hierauf aber ist keine Antwort erfolgt, und mit dem Vau""gefahren worden. In gleicher Weise haben dann Zürich, Schwyz und Glarus ab einem Tag von ZürichNamen der VII Orte den III Bünden geschrieben, daß man den Bau so lange stillstelle, bis die SacheMich rechtlich erledigt sei Auf dieses wurde geantwortet, man könne denen von Maienseld den BauMt hindern; wenn ihnen aber jemand denselben wehren wolle, so wolle man gemäß den geschworneu Bünden""über zu Recht stehen. Dieses befremdet die VII Orte sehr; denn als früher die von Maienfeld einenBruckenbau vornehmen wollten, sind sie von Ort zn Ort geritten, um hiefür die Erlaubniß zu erhalten.""" vergessen sie auch die alten Verträge, Briefe und Siegel, die ihre». Vorhaben zuwider sind, und auf'"lche gestützt ihnen dasselbe auch früher verweigert wurde. Hierauf gegründet und weil die fragliche Brückevon Sargans, auch den VII Orten an ibren Lehengütern und Zinsen schädlich ist, bitten die Boten"r VII Orte M Vogt von Maienseld, seine Obern freundlich zn vermögen, von dem Baue abzustehen. Wenn" "uch 'einen, auf ihrem Gebiet berechtigt zu sein, eine Brücke zu schlagen, so wäre das wegen der hiemit"Mndenen Schädigung immerhin nicht freundlich und nicht nachbarlich und wider d.e Vertrüge, denen"Me kein Theil zum Nachthcil des andern im Rhein wuhren oder sonst bauen dürfe. Uebngens sei bekannt,^ die Milte des Rheins die rechte Landmarch bilde und daher niemand auf Grund und Boden der" Orte herttberbauen dürfe. Sollte nichtsdestoweniger sürgefahren werden wollen, so wolle man hiemitfrüher das Recht dargeschlagen haben und verbiete den Bau fortzusetzen, bevor das letztere ergangen sei.^dasselbe nicht lange verzögert werde, haben die VII Orte ihre Rechtsprecher verordnet, was die