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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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December 1549.

III Bünde auch thun mögen. In dieser Beziehung hat man festgesetzt, daß Lueern den Redner, Zürich undSchweiz die Zugesetzten, die übrigen Orte die Nathgeber und Glarus übcrhin den Schreiber geben soll. Alsgemeinen Schreiber werden den III Bünden zur Auswahl der Landschreiber zu Baden und der Landschreiberzu Frauenfeld vorgeschlagen; sie mögen an Zürich berichten, welchen sie erwählt haben. Lncern eröffnet,letzter Tage sei ennet der Emmenbrücke ungefähr eine halbe Meile von der Stadt ein Ehreinnann von Zweienfreventlich angefallen worden, so zwar, daß wenn er sich nicht tapfer gewehrt hätte, er nicht mit dem Lebendavongekommen wäre. Der eine der Thäter sei schwarz gekleidet, der andere trage eine weiße zivilchene Jnppcund ein Paar weiße zerhauene Hosen und einen schwarzen schwäbischen Hut. Um ans diese Acht haben zukönnen, wird das in den Abschied genommen, v. Lucern führt Beschwerde, daß die Bauern zu Apel in de»Freien Aemtern in einem dem Herrn von Hohenrain gehörenden Walde und über der March Holz fällen,ungeachtet ihnen solches mit Recht verboten wurde, indem sie behaupten, hiezn ein Recht zu haben, undbittet, ihm ab dem Handel zu helfen. Der Herr von Hohenrain ist nicht anwesend. Es wird nun befunden,es sollen der Herr von Hohenrain, die von Lucern und die Bauern jeder Theil einen unparteiischen Man»nehmen und versuchen, die Angelegenheit gütlich zu belegen. Kann das nicht geschehen, so soll es bei deinRechtsbot verbleiben, «l. Die von Lucern fordern Antwort, ob die sechs Orte in Betreff des Streites wegender Landmarch in den Freien Aemtern den von der letzten Jahrrechnung zu Baden heimgebrachten Vorschlugauf Bestellung von vier Schiedleuten unter dem Ammann Gartenhauser als Obmann angenommen habe»oder nicht. Da Vollmacht und Instruction der Boten ungleich sind, so wird die Sache in den Abschiedgenommen, tun ans nächstem Tage Antwort zu geben. Jost von Meggen, Ritter und Gardehanptnwn»zu Rom, hat seinen Herren neue Zeitung zugeschickt, die man verlesen und ihm freundlich hat verdanke»lassen, t. Hans Kegler, als Abgeordneter der Herrschaft Sargans, eröffnet, der Vogt habe den Hanptma»»Fridli Gerster zu einem Obmann genommen, den aber wollen die von Maienfeld nicht anerkennen, weil ernicht des Nathes sei und daher den Erfordernissen des Vertrages und Bundes nicht entspreche. Da derVertrag lautet, wenn die Vögte auf einen Span kommen und gütlich nicht einig werden, so soll der Ansprecherauf des Antworters Theil einen Obmann nehmen, aber nicht vorgeschrieben ist, derselbe müsse des Nathessein, so soll Gerster Obmann sein und bleiben. K. Derselbe Hans Kegler im Namen des Abts von Pfiffetberichtet den Boten von dem Span gegen denen von Fläsch und Maienfeld betreffend Fischenze» und Zehnte»'Da weder beide Parteien, noch deren Briefe und Gewahrsamen jetzt vorhanden sind, so soll jeder Bote dieSache heimbringen und soll dann der Handel auf dem Tag, der imOberland" sein wird, und ans dem »>»"mit allem Röthigen erscheinen soll, erledigt werden. I». Es erscheint der Priester Castellano Turbin fürund im Namen seines Bruders Mark Anbon (Anton?) und eröffnet, wegen des Handels und Unfalls mit Vince»iCastanea von Lauis sei er um eine Summe Geldes bestraft worden, mit der Bedingung, daß er nicht i»das Land komme, bevor er dieselbe bezahlt habe. Da er aber nicht ins Land kommen dürfe und deshalbihm sein Pfrundeinkommen nicht verabfolgt werde, so sei ihm unmöglich, diese Strafe zu entrichten; er bitbdaher, ihn wieder in das Land kommen zu lassen, dann wolle er jedermann zufrieden stellen. Die Bot^habeil ihm nun das Land geöffnet, doch nur bis ans einen gemeinen Tag, ans dem er erscheinen lind se»^Angelegenheit vorbringen soll; es wäre denn, daß er sich inzwischen mit seinem Gegensücher gütlich vertrat»''.i. Der obgenannte Hans Kegler eröffnet im Namen des Abts von Pfäfers, derselbe beglaube eine Pen!»"'lind Ansprache an dem König von Frankreich zu haben und begehre, ihm diesfalls beholfen zu sein.will das an die Obern bringen, und sobald ein gemeiner Tag gehalten wird, mag der Abt sein Gesuch^