November 1549.
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damit auf dem nächsten Tag jeder Bote instruirt ist. k. Die Boten der III Bünde bitten, verschaffen zuMolleu, dast Hauptmann Fridli Gerster, als erivät)iter Obmann derer von Nagatz die Obmannschast übernehme,die Sache sei bisher versperrt worden, weil Einige seiner Obrigkeit bemerkt haben, Geister sei weder imbricht noch Rath; das soll aber hoffentlich einem Ehrenmanne nichts schaden; auch schreiben die Bündeaicht vor, daß der Obmann nur aus den Rathen genommen werden dürfe. K'. Kendel von Sonnenbergerinnert auftragsgemäß, wie ans letzter Jahrrechnung ans Genehmigung der Obern in Betreff de» Marchenstreitesömischea denen von Lucern und den übrigen in den Freien Aemtern regierenden O.ten ein gütliches Rechtund die Ernennung von Zusätzern und Obmann angeordnet worden sei; die von Lucern verlangen nnn, daßdieses Recht beförderlich geübt werde und man diesfalls ans dem nächsten Tag Antwort gebe. Die sechs^te nehmen dieses Begehren in den Abschied. I». Derselbe Gesandte zieht an, wie die von Abtwyl („Apelen")den Freien Aemtern über alle Rechtsbote in den Hölzern des Herrn von Hohenrain einen Holzhauumgenommen haben; die von Lucern hätten ihnen dieses Holz verboten; sie bitten nun, die Sache beförderlich^zutragen und inzwischen denen von Abt.vyl den Holzhau daselbst zu verbieten. Man hat nnn dem Gesandten°°u Zürich, Marx Escher, aufgetragen, dafür zu sorgen, daß der Landvogt in den Freien Aemtern ein solchesRechtsbot erlasse. Daneben soll jeder Bote auf dein nächsten Tag mit Instruction erscheinen, t. AmmannBaldi von Glarus zeigt an, einem ehrlichen Mann sei ein Brief aus Italien zugekommen, der unter Anderm"'"de, die Hofleute des Herzogs von Mantna hätten Nachricht, daß in. nächsten Jahre der Kaiser den KönigFrankreich und seine Helfer und Anhänger mit Krieg überziehen wolle. „Gott verlieh uns sinen gnad""d hilf." k. Da man einsieht, daß in Bünden vielerlei Unruhe herrscht, aus welcher Schlimmeres folge..'Nag, wem. nicht durch geeignete Mittel vorgesorgt wird, und auf nächsten Sonntag (24. November) ein^tag zu Jlanz gehalten wird, so hat man für angemessen gefunden, auf diesen Tag zwei Boten abzuordnen,Jülich Ammann Niederhofer von Uri und einen von Glarus. Diese sollen die möglichen Mittel anwenden,? Ruhe und Einigkeit hergestellt werde, was denen in den III Blinden und gemeiner Eidgenossenschast zu?°hlfahrt und Nutzen gereichen werde. I. Da dieser Tag meistentheils wegen derer von Maienfeld und^gatz veranstaltet worden ist, unter diesen Parteien aber in der Güte nichts verhandelt werde-, konnte, dieMaienfeld und aus den III Bünden aber beförderliches Recht verlangen, so wird ein anderer Tag auf°N"tag nach St. Niklaustag, den 8. Wolfmouat, nach Lucern angesetzt, Abends daselbst an der Herberge5" snn, wo die Boten mit Vollmacht erscheinen sollen. Würde vor diesem Tag von gemeinen Eidgenossen^ Tag galten, so sollen auf demselben auch die Artikel dieses Tags verhandelt werden. .... Zum^Muß des Tages werden die von Blinden nochmals ernstlich angegangen und laut den geschwornen Blindendie von Maienfeld mit Bezug auf den vorgenommenen Bau bis zum rechtlichen Austrag der Sache"^zustellen. Das haben sie in erster Linie bewilligt, wenn der Handel nicht auf die lange Bank gezogenNachher aber gaben sie die Antwort: Wenn d.e VII Orte oder Andere, die wegen der fraglichen^ucke mit ihnen zu verhandeln haben, sie in Monatsfrist mit dem Rechten besuchen, jo wollen ste die Ihrigenwährend dieser Zeit stillezustehen, obwohl die Gesandten hieslir nicht besonder,. Auftrag oder°""'"cht besitzen. Die Boten der VIl Orte erwiedern, sie wollen dieses beförderlich ihren Obern anzeigen,^sprechen aber hierbei nicht, daß dieselben in Monatsfrist als Kläger auftreten werden; wenn nun dieBünden über das ihnen gethane Rechtsbot mit der Brücke fürfahren wollten, so sollen sie das vorangesetzten Tag denen von Zürich zuschreiben, damit die Obern, wenn sie allfällig dieser Sache wegenBotschaft an die Gemeinden der III Blinde abordnen wollten, dieses beförderlich thun könnten.